318
Zweck  ist  die  Fertigstellung  der  Anlage  von  dem  Justallateur
schriftlich  anzuzeigen.

Vorausbedingung  für  diese  Prüfung  ist  der  betriebsfertige
Anschluß  aller  für  die  betreffende  Aniage  vorgesehenen  stromverbrauchenden
  Einrichtungen.  Jeder  nach  der  Abnahmeprüfung  neu
angeschaffte  Motor,  Heizkörper,  Beleuchtungskörper  2c.  ist  als  Nachinstallation
  anzumelden  und  durch  die  Licht=  und  Wasserwerke
abzunehmen.  Bei  jeder  Abnahme  muß  der  Installateur  oder  sein
Vertreter,  der  bindende  Abmachungen  zu  treffen  ermächtigt  ist
zugegen  sein.

Die  Verwaltung  ist  berechtigt,  die  Zuführung  des  elektrischen
Stromes  so  lange  zu  verweigern,  bis  die  Einrichtungen  den
erlassenen  Vorschriften  in  allen  Teilen  entsprechen  und  die  festgesetzten
Prüfungsgebühren  bezahlt  sind.  (vergl.  8  17.)

Durch  die  Prüfung  übernehmen  die  Licht=  und  Wasserwerke
keinerlei  Verantwortung  für  die  vorschriftsmäßige  und  tadellose
Ausführung  der  Arbeiten;  vielmehr  bleibt  dem  Konsumenten  gegenüber
  der  Installateur  allein  für  alle  Mängel  verantwortlich.

Für  die  Abnahme-Prüfung  wird  von  dem  Besitzer  der  Aulage
eine  Prüfungsgebühr  erhoben,  die  bei  Anschlußwerten  bis  zu
100  Normalkerzen*?),  1,00  M.,  von  101  bis  500  Normalkerzen
5,00  M.  und  darüber  10  M.  beträgt.  Diese  Gebühr  ist  in
den  Fällen,  in  denen  die  endgültige  Abnahme  wegen  mangelhafter
oder  unfertiger  Ausführung  der  Anlage  versagt  werden  mußte,  für
jede  wiederholte  Prüfung  erneut  zu  entrichten.

Werden  mehr  als  zwei  weitere  Prüfungen  erforderlich,  so
wird  die  vierte  und  jede  folgende  um  die  Hälfte  höher  berechnet,
Ein  ausnahmsweise  provisorisch  gewährter  Anschluß  wird  dann
gleichzeitig  vom  Netz  abgetrennt,  wofür  3  M.  zu  zahlen  sind.

8  6.
Anschluß  der  Leitungen.

Der  Anschluß  oder  Wiederanschluß  aller  betriebsfertig
installierten  stromverbrauchenden  Einrichtungen  darf  nur  durch  die
Licht=  und  Wasserwerke  erfolgen.  Werden  bei  einer  Prüfung  Nachinstallationen
  oder  Anderungen  vorgefunden,  die  zum  Anschluß  an
das  Stromnetz  nicht  schriftlich  gemeldet  wurden,  so  können  diese
Teile  der  Anlage  sofort  von  der  Gesamtanlage  abgetrennt  werden.

*)  Anm.  Die  Normalkerze  wird  bei  Umrechnung  auf  Bogenlampen
und  Rraftanschlüsse  mit  3  Watt  in  Rechnung  gestellt.