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mehr  Anschlüsse  anzulegen,  von  denen  jeder  ausreicht,  die  gesamte
Anlage  mit  Strom  zu  versorgen.

Alle  übrigen  Einrichtungsarbeiten  können  von  sachkundigen
Installateuren  ausgeführt  werden.

Anlagen  mit  einem  Anschlußwerte  bis  zu  1,1  Kilowatt
können  als  Zweileiteranlagen  mit  110  Volt  Spannung,  Anlagen
von  einem  Anschlußwerte  über  1,1  Kilowatt  an  müssen  als  Drei—
leiteranlagen  mit  2X110  Volt  oder  als  Zweileiteranlagen  mit
220  Volt  Spannung  ausgeführt  werden.  Besitzt  eine  Zweileiteranlage
  mit  110  Volt  Spannung  einen  einzigen  Bogenlampen=Stromkreis,
  so  darf  der  Energieverbrauch  in  diesem  Bogenlampen-Stromkreise,
  der  Stromstärke  der  Lampen  entsprechend,  1,1  Kilowatt
etwas  überschreiten.

Bei  Dereileiteranlagen  kann  der  Mittelleiter  schwächer  als  die-Außenleiter
  gewählt  werden;  er  muß  jedoch  im  Querschnitt  stets
dem  größten  möglicherweise  auftretenden  Unterschiede  in  der  Strombelastung
  beider  Netzhälften  entsprechen  und  soll  mindestens  den
halben  Querschnitt  der  Außenleiter  besitzen.

In  Dreileiteranlagen  sind  die  Stromverbraucher  so  auf  beide
Netzhälften  zu  verteilen,  daß  eine  möglichst  gleichmäßige  Belastung
der  Netzhälften  erreicht  wird.

Dreileiteranlagen  sind  außerdem  stets  so  einzurichten,  daß  sie
bequem  auf  die  eine  oder  andere  Netzhälfte  umgeschaltet  werden
können.

Das  Unschalten  einer  Anlage  auf  die  andere  Netzhälfte  darf
nur  durch  die  Betriebs-Verwaltung  vorgenommen  werden.  Diese
Umschaltung  geschieht  im  allgemeinen  so,  daß  die  Stromrichtung
in  der  Anlage  unverändert  bleibt.

Räume,  in  denen  das  Erlöschen  sämtlicher  Lampen  zu  besonderen
  Unzuträglichkeiten  führen  kann,  beispielsweise  öffentliche
Versammlungsräume,  Maschinenräume,  Kassenzimmer,  Juwelierläden
u.  s.  w.  sind  von  mindestens  zwei  getrennten  Verteilungsleitungen
aus  mit  Strom  zu  versorgen,  die  nur  dann,  wenn  sonst  zu  große
Schwierigkeiten  zu  überwinden  sein  würden,  derselben  Dreileiterhälfte
  angehören  dürfen.

8  25.
Isolationsprüfung.

Jede  Isolationsprüfung  ist  nach  den  Vorschriften  des  Verbandes
  Deutscher  Elektrotechniker  auszuführen.