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Die  für  eine  Installation  unter  Putz  verlegten  Rohre  sind
zur  Abnahme  drei  Tage  vor  ihrem  Verputzen  der  Betriebs-Verwaltung
  schriftlich  anzumelden,  damit  zu  ihrer  Prüfung  der  Putz
nicht  wieder  entfernt  werden  muß.  Die  Rohre  dürfen  nur  senkrecht
  und  wagerecht  verlegt  werden.  «

In  220  Volt  Zweileiteranlagen,  über  1,1  Kw.  die  nicht  für
reinen  Motorenbetrieb  bestimmt  sind,  ist  stets  für  die  Hauptleitung
vom  Zähler  bis  zu  den  Verteilungstafeln  der  Mittelleiter  mit  zu
installieren.

Die  geerdeten  Leitungen  sind  in  der  gleichen  Weise  zu  verlegen,
  wie  die  zugehörigen  Außenleiter;  die  Verwendung  von
Krampen  ist  sonach  auch  für  geerdete  Leitungen  verboten,  dagegen
können  Erdungsleitungen  mit  Krampen  befestigt  werden.

Die  Erdungsleitungen  sind  in  Dreileiteranlagen  mit  dem
Mittelleiter  zu  verbinden,  in  Zweileiteranlagen  müssen  sie  unter  Vermittelung
  von  Schellen  mit  dem  Wasserleitungsrohre  gut  leitend
verbunden  werden.

Die  Anschlüsse  von  Erdungsleitungen  dürfen  nicht  durch  Verschrauben,
  sondern  müssen  durch  Verlöten  bewirkt  werden.

Keine  Leitung  darf  in  Innenräumen  frei  endigen;  jedes  unbenutzte
  Leitungsende  muß  vielmehr  an  eine  Sicherung  oder  Klemmtafel
  angeschlossen  oder  durch  eine  Wanddose  geschützt  oder  abisoliert
  sein.  ·

Offen  verlegte  Leitungen  müssen  in  der  Regel  bis  zu  einer
Höhe  von  2,5  m  über  dem  Fußboden  durch  Verkleidung  geschützt
sein.  Ob  weitergehender  Schutz  geboten  oder  Verkleidung  bis  zu
geringerer  Höhe  zulässig  ist,  muß  je  nach  der  Eigenart  der  Räume
und  des  in  ihnen  herrschenden  Verkehrs  von  der  Betriebs-Verwaltung
  entschieden  werden.

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Sicherungen.

Den  Verbandsvorschriften  entsprechend  dürfen  die  Sicherungen
und  Schalter  in  Dreileiter-Hauptleitungen  nur  in  den  Außenleitern
angebracht  sein.

Jede  Anlage  ist  unmittelbar  hinter  dem  Zähler  oder  den
Zählern  mit  einer  doppelpoligen  Hauptsicherung  zu  versehen.

Alle  Stromkreise  sind  am  Verteilungsbrette  doppelpolig  zu
sichern.  In  Anlagen,  in  denen  Glühlampen  und  Bogenlampen  vorhanden
  sind,  müssen  die  doppelpoligen  Sicherungen  für  die  Glühlampenstromkreise
  am  Verteilungsbrette  umschaltbar  sein.