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Die  Abschmelzsicherungen  müssen  für  die  von  den  Licht-  und
Wasserwerken  zu  liefernden  Sicherungsstöpsel  und  -Streifen  passend
sein.  Die  Licht=  und  Wasserwerke  liefern  als  Verteilungs-Stöpselsicherungen
  nur  Stöpsel  mit  normalem  oder  großem  Edisongewinde
und  normale  Siemens-Patronen.

Die  Stärke  der  zu  verwendenden  Sicherung  ist  der  Betriebsstromstärke
  der  zu  schützenden  Leitungen  anzupassen.  Es  ist  jedoch
zulässig,  Sicherungen  für  eine  Leitung  schwächer,  niemals  aber
stärker  zu  wählen,  als  sie  normal  sein  sollen.

Mehrere  Verteilungsleitungen  können  eine  gemeinsame
Sicherung  von  höchstens  6  Ampere  Normalstromstärke  erhalten.  Es
sind  jedoch  tunlichst  nicht  mehr  als  10  Glühlampen  an  eine
Sicherung  anzuschließen.

Für  den  Anschluß  einer  großen  Krone  ist  es  gestattet,  die  nur
für  diese  Krone  zu  benutzende  Zuführungsleitung  mit  10  Ampere
zu  sichern.  Diese  mit  10  Ampere  gesicherte  Leitung  darf  mit  der
dieser  Stromstärke  entsprechenden  Anzahl  von  Glühlampen  belastet
werden.

Die  Sicherungen  sind  möglichst  zu  zentralisieren  und  in  handlicher
  Höhe  anzubringen.

Auf  den  Verteilungstafeln  sind  die  Sicherungen  mit  Bezeichnungen
  zu  versehen,  aus  denen  hervorgeht,  zu  welchen  Räumen
bezw.  Gruppen  von  Stromverbrauchern  sie  gehören.

Die  Schmelzeinsätze  für  Sicherungen  in  Anschlußkontakten
brauchen  nicht  unverwechselbar  zu  sein,  wenn  ihre  Betriebs-Stromstärke
  nicht  mehr  als  2  Ampere  beträgt.  Es  sind  hierbei  Lamellensicherungen
  zulässig.

Die  verwendeten  Sicherungsstöpsel  müssen  unverwechselbare  sein.

Als  unvorschriftsgemäß  und  feuergefährlich  ist  es  streng  verboten,
  größere  Sicherungen  einzusetzen,  als  sie  normal  sein  vürfen
oder  anstelle  von  durchgeschmolzenen  Sicherungen  den  unterbrochenen
Kontakt  durch  eingelegtes  Metall,  Draht,  Nägel,  Staniol  und  dergleichen
  provisorisch  wiederherzustellen  (vergl.  8  17).

§  31.
Schalter.

Jede  Anlage  ist  hinter  der  Hauptsicherung  mit  einem  doppelpoligen
  Hauptausschalter  zu  versehen.  In  Dreileiter-Hauptleimungen
dürfen  Schalter,  den  Verbandsvorschriften  entsprechend,  nur  in  den
Außenleitern  augebracht  sein.  Ist  der  Hauptausschalter  hinter  dem