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erfolgen,  daß  dem  Tiere  zunächst  ein  Strick  (Riemen  ꝛc.)  gurtartig
um  den  Leib  (über  Brust  und  Rücken)  gelegt,  sodann  ein  zweiter
Strick  (Riemen  rc.)  am  Fesselgelenk  des  einen  Vorderfußes  befestigt,
durch  den  gurtartig  um  den  Leib  gelegten  Strick  (Riemen  2c.)  hindurchgezogen
  und  derartig  an  das  Fesselgelenk  des  zweiten  Vordersußes
  geknüpft  wird,  daß  das  Tier  nur  mäßig  große  Schritte  zu
machen  im  Stande  ist.

Anderes  Großvieh  muß  einzeln  oder  in  festen  Koppeln  bis
4  Stück  von  einem  erwachsenen  Führer  an  der  Kopfhalfter  oder
an  einem  festen  Strick  geführt  werden.

Die  Stricke  (Riemen  2c.)  sind  in  allen  Fällen  derart  anzulegen,
  daß  weder  ein  Einschneiden  in  die  Haut  noch  ein  Wundreiben
  stattfinden  kann.

§  69.

Das  Treiben  von  Vieh  in  der  Herde  ist  nur  nach  und  von
der  Weide  gestattet.

8  70.

Die  Bestimmungen  der  §§  46  und  47  (Ausschließliche  Benutzung
  der  Fahrwege)  finden  auf  das  Treiben  von  Vieh  entsprechende
  Anwendung.

§  71.

Durch  die  innere  Stadt  darf  Vieh  nur  dann  getrieben
werden,  wenn  dies  mit  Rücksicht  auf  die  Lage  des  Bestimmungsortes
  nicht  zu  umgehen  ist.

§  74.

Fleisch  darf  mit  lebendem  Vieh  nicht  in  demselben  Wagen
transportiert  werden,  sofern  nicht  durch  geeignete  Vorrichtungen
jede  Berührung  und  Verunreinigung  des  Fleisches  durch  das  Vieh
ausgeschlossen  ist.

§  75.

Die  zum  Fleischtransport  bestimmten  Fuhrwerke  müssen  im
Innern  vollständig  mit  Zinkblech  ausgeschlagen  und  mit  einem  nach
allen  Seiten  dicht  schließenden  Deckel  versehen  sein,  sodaß  das
Fleisch  dem  Anblicke  des  Publikums  entzogen  und  gegen  Staub
Schmutz,  Regen,  Insekten  u.  s.  w.  geschützt  ist.

Bei  denjenigen  Fleischtransportwagen,  welche  zum  Aufhängen
größerer  Fleischstücke  eingerichtet  sind,  sind  die  Fenster  und  Türen
derart  zu  schließen,  daß  das  Fleisch  dem  Anblicke  des  Publikums
entzogen  und  gegen  Staub,  Schmutz,  Regen,  Insekten  u.  s.  w.
geschützt  ist.