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Ferner  wird  durch  besondere  Polizeiverordnung  über  die  unschädliche
  Benutzung  oder  Beseitigung  desjenigen  Fleisches  bestimmt,
welches  nach  dem  Ergebnis  der  oben  angeordneten  Untersuchungen
als  zum  menschlichen  Genusse  ungeeignet  befunden  ist.

§  10.
Für  die  Benutzung  des  Schlachthauses  und  die  Erlangung
der  Untersuchungen  sind  die  Gebühren  nach  einem  besonders  zu  erlassenden
  Tarife  zu  entrichten.

8  11.

Wer  den  oben  bezeichneten  Anordnungen  zuwiderhandelt,  wird
auf  Grund  des  §  14  des  Gesetzes  über  die  Errichtung  öffentlicher,

..  *  18.  März  1868
ausschließlich  zu  benutzender  Schlachthäuser  vom  9.  März  1881,

sofern  nicht  nach  den  allgemeinen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe
verwirkt  ist,  für  jeden  Übertretungsfall  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  Z,
oder  im  Unvermögensfalle  mit  Haft  bestraft.

§  12.

Das  in  §§  1  und  2  bezeichnete  Verbot  der  Benutzung  anderer
als  der  im  öffentlichen  Schlachthause  befindlichen  Schlachtstätten
tritt  sechs  Monate  nach  der  Veröffentlichung  dieses  Gemeindebeschlusses,
  frühestens  jedoch  mit  der  Eröffnung  des  städtischen  Schlachthauses
  zu  Posen  in  Kraft.

Im  übrigen  tritt  dieser  Gemeindebeschluß  mit  der  Eröffnung
des  Schlachthoss  in  Wirksamkeit.  Der  Tag  der  Eröffnung  des
Schlachthofs  wird  vom  Magistrat  vierzehn  Tage  vorher  öffentlich.
bekannt  gemacht.

Posen,  den  28.  Februar  1899.
Der  Magistrat.

——..

Vorstehender  Gemeindebeschluß  der  Stadt  Posen  vom
15.  März  .  .,.  ,»»
28.  Februar  1899  betreffend  die  Einführung  des  Schlachthauszwanges
  in  dem  Gemeindebezirk  der  Stadt  Posen  wird  gemäß
82  des  Gesetzes  betreffend  die  Errichtung  öffentlicher,  ausschließlich.