380

Füßen  in  üblicher  Weise  gefesselt,  von  mindestens  zwei  erwachsenen
kräftigen  Treibern  zu  führen.

Schweine  und  Kleinvieh  dürfen  nicht  mit  zusammengebundenen
Füßen  oder  geknebelt  angefahren  werden.  «

Tierärztliche  Untersuchung.
87.

Alle  ankommenden  Tiere  unterliegen  vor  der  Einführung  in
die  Markthallen  behufs  Feststellung  ihres  Gesundheitszustandes  der
tierärztlichen  Untersuchung,  welche  sich  insbesondere  auf  seuchenverdächtige
  Erscheinungen  zu  erstrecken  hat.

Dem  Viehhofe  dürfen  nur  gesunde  Tiere  zugeführt  werden;
krankheitsverdächtige,  sowie  Tiere  von  ekelhaftem  Aussehen  oder  sehr
schlechtem  Ernährungszustande  und  solche,  welche  auf  dem  Transport
  verunglückt  sind,  sind  von  dem  Zutriebe  ausgeschlossen  und
werden  dem  Sanitäts-Schlachthofe  überwiesen,  sofern  sie  nicht  von
dem  Eigentümer  zurückgezogen  werden.

Verendete,  seuchenkranke  oder  seuchenverdächtige  Tiere  sind
sofort  dem  Sanitäts-Schlachthof  zu  überweisen.

Die  dem  Sanitäts-Schlachthofe  überwiesenen  Tiere  sind  durch
den  Eigentümer  oder  dessen  Vertreter  dorthin  zu  überführen,  auch

die  erforderlichen  Schlachtkarten  nach  den  Bestimmungen  der  Schlachthof-Ordnung
  von  demselben  zu  lösen.

Marktkarten.

88.

Für  die  in  den  Viehhof  eingeführten  Tiere  sind  sofort  bei
der  Einführung  die  durch  die  Gebühren-Ordnung  festgesetzten  Markt-Gebühren
  gegen  Empfang  der  Marktkarten  an  die  Viehhofskasse
zu  entrichten.

Ist  die  Kasse  zur  Zeit  der  Einführung  geschlossen,  so  hat  die
Lösung  der  Marktkarten  sofort  nach  Eröffnung  derselben  zu  erfolgen.

Die  Marktkarten  sind  für  die  von  der  Straße  zugetriebenen
Tiere  dem  Pförtner  und  sodann  für  alle  Tiere  dem  Viehhofsbeamten
  vorzuzeigen  und  von  diesem  zu  durchlochen;  sie  sind,  so
lange  das  Vieh  auf  dem  Viehhof  verbleibt,  aufzubewahren  und
bei  Vermeidung  nochmaliger  Zahlung  jederzeit  auf  Verlangen  vorzuzeigen;
  nach  abgeschlossenem  Verkaufe  sind  sie  dem  Käufer  auszuhändigen.
