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3.  Untersuchungsgebühren  für  das  im  Schlachthof
geschlachtete  Vieh:

1.  für  ein  Pfernd  0,20  AM
2.  „  „  Rinnd  0,20  „
3.  „  „  Schwin  0,70  „
4.  „  „  Kabll  0,10  „
5.  „  „  Schaf  oder  Ziege  0,10  „
4.  Stallgebühren:
1.  für  ein  Pferd  0,30  „
2.  „  „  Rnnd  0,25  „
3.  „  „  Schwen  0,10  „

4.  „  „  Kalb,  Schaf  oder  Ziege  0,05
Diese  Gebühren  werden  für  jede  Nacht  berechnet,  in  welcher
sich  die  Tiere  auf  dem  Schlachthofe  befinden,  insbesondere  auch
für  die  Nächte,  in  welchen  sie  auf  den  Schlachthof  gebracht  sind.
5.  Wiegegebühren:

a)  für  ein  Pferd  0,40  Al
b)  „  „  Rind  0,40  „
c)  „  „  Schwin.  0,20  „
d)  „  „  Kahhbr.  0,10  „
e)  „  Schaf  oder  Ziege  P0.05

D  für  einzelne  Stücke,  Fleisch,  Felle  oder  Talg  für  jede
Wiegung  bei  einem  Gewicht  von  höchstens  50  kg
5  Pfennige,  für  jede  angefangenen  weiteren  50  kg
gleichfalls  5  Pfennige.
B.  Gebühren  für  den  Viehhof.
1.  Marktgebühren  einschließlich  der  Gebühren  für  Untersuchung
  der  lebenden  Tiere:

a)  für  ein  Rnd  1,20  7.
b)  „  „  Schwen  0,50  „
c)  „  „  Kallltl  0,30  „
d)  „  „  Schaf  oder  Ziege  50),20  „
e)  „  „  Spanferkkel.  0,10  „
1)  „  „  Magerschwein,  welches  im

Freien  aufgestellt  iit  0,20

Die  Gebühren  zu  a  bis  e  kommen  für  Tiere,  welche  unverkauft
  zum  nächsten  Markte  stehen  bleiben,  nur  einmal  in  Ansatz.

2.  Stall=  und  Wiegegebühren  wie  auf  dem  Schlachthofe.

Die  Stallgebühren  kommen  nur  in  Ansatz  für  verkaufte  Tiere,
welche  über  den  Markttag  stehen  bleiben.