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§  9.
Neben=  und  Annahmestellen  in  den  Landkreisen
Posen-Ost  und  Posen-West.

Durch  Gemeindebeschluß  können  in  den  Ortschaften  der  Landkreise
  Posen-Ost  und  Posen-West,  falls  seitens  eines  der  beiden
Kreise  oder  einer  der  dazu  gehörigen  Ortsgemeinden  eine  Sparkasse
nicht  errichtet  wird,  Neben=  und  Annahmestellen  der  Sparkasse  eingerichtet
  werden.  In  diesem  Falle  ist  für  den  Geschäftsgang  bei
den  Neben=  und  Annahmestellen,  für  den  Verkehr  derselben  mit  der
Hauptsparkasse  und  über  die  regelmäßige  Revision  der  Bücher  und
Bestände  bei  denselben  ein  Regulativ  zu  erlassen,  welches  der
Genehmigung  beider  städtischen  Körperschaften  bedarf.

8  10.

Sparmarken  und  Sparkarten.
In  allen  Gegenden  der  Stadt  Posen  sind  durch  rote  Anschläge
  kenntlich  gemachte

„Verkaufsstellen  für  Sparmarken“
errichtet.  Daselbst  werden  gegen  10  Pf.  gleichwertige  Sparmarken
abgegeben.  Wer  eine  Sparmarke  kauft,  erhält  sie  auf  Verlangen
auf  eine  Sparkarte,  ohne  Bezahlung  für  letztere,  aufgeklebt.  Die
Sparkarte  hat  Platz  für  10  Marken.  Ist  sie  mit  10  Marken  versehen,
  so  erhält  der  Sparer  gegen  Aushändigung  derselben  in  der
Sparkasse  ein  Sparbuch  über  eine  verzinsliche  Einlage  von  1  Mark
ausgefertigt  oder  kann  den  Betrag  von  1  Mark  einem  bestehenden

Konto  zuschreiben  lassen.  Nur  mit  10  Sparmarken  beklebte  Sparkarten
  werden  in  der  Sparkasse  angenommen.
8  10  à.
Abholen  von  Spareinlagen.-“)

Von  Sparern,  welche  sich  der  Sparkasse  gegenüber  zu  regelmäßigen
  Einlagen  erbieten,  werden  auf  Antrag  Einlagen  nach  Maßgabe
  der  von  der  Sparkassen-Deputation  mit  Zustimmung  des
Magistrats  festzustellenden  Bestimmungen  durch  Boten  der  Sparkasse
abgeholt.  Über  die  abgeholten  Einlagen  wird  in  einem  von  der
Sparkasse  ausgefertigten  Sparmarkenbuche  durch  Verwendung  von
Sparmarken  von  dem  Boten  quittiert.

Für  die  nach  Maßgabe  der  gedachten  Bestimmungen  an  den
Boten  geleisteten  Zahlungen  haftet  die  Sparkasse.

*)  Eingestellt  seit  August  19006.