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Die  Aufkündigungsfrist  beträgt  bei  Beträgen:
von  mehr  als  20  bis  100  Mark  einschließlich  14  Tage,
„  „  „  100  „  300  „  „  4  Wochen,
„  „  „  300  „  1000  „  ,,  2  Monate,
„  „  „  1000  Mark  3  Monate.

Die  Kündigung  ist  für  die  Sparkasse  nur  dann  verbindlich,
wenn  sie  schriftlich  unter  Angabe  der  Konto-Nummer  geschieht,  oder
wenn  sie  mündlich  unter  Vorlegung  des  Sparkassenbuches  erfolgt
und  im  letzteren  die  Rückzahlungsfrist  vorgemerkt  wird.

Der  Sparkasse  bleibt  es  überlassen,  wenn  die  Umstände  und
Mittel  es  gestatten,  die  gewünschte  Rückzahlung  auch  ohne  Innehaltung
  der  Kündigungsfrist  zu  leisten.

*  15.

Jede  zweite  und  spätere  Kündigung  braucht  für  ein  und  dasselbe
  Sparkassenbuch  hinsichtlich  des  dem  Interessenten  nech  verbleibenden
  Guthabens  erst  dann  beachtet  zu  werden,  wenn  die  Auszahlung
  des  früher  aufgekündigten  Betrages  erfolgt  ist.

8  16.
Auch  die  Sparkasse  hat  das  Recht  der  Kündigung  und  zwar
mit  dreimonatlicher  Frist.  Die  Kündigung  wird  festgestellt  durch
einen  Kassenvermerk  im  Sparkassenbuche  oder  durch  öffentliche
Bekanntmachung  (8  26)  unter  Bezeichnung  der  Nummer  des  Sparkassenbuches.


§  17.

Nach  abgelaufener  Kündigungsfrist,  dieselbe  mag  von  Seiten
des  Interessenten  oder  der  Kasse  erfolgt  sein,  hört  die  Zinspflicht
der  Sparkasse  auf.

8  18.

Erfolgt  ein  Widerrus  seitens  des  Kündigenden  vor  Ablauf
der  Kündigungsfrist,  so  leidet  die  statutarische  Verzinsung  keine  Unterbrechung;
  erfolgt  aber  der  Widerruf  nach  abgelaufener  Kündigungsfrist,
  so  wird  der  fällig  gewordene  Betrag  als  neue  Einlage  angesehen
  und  von  neuem  verzinst  (8  12).  Als  ein  stillschweigender
Widerruf  gilt  es,  wenn  der  Betrag  14  Tage  nach  der  Fälligkeit
von  dem  Interessenten  nicht  abgehoben  wird.

§  19.
Eine  Einzahlung  auf  ein  Sparkassenbuch  kann  auch  mit  der
Maßgabe  geschehen,  daß  die  Auszahlung  nicht  vor  einem  vorher
bestimmten  Termine  erfolgen  soll.  Diese  Maßgabe  gilt  nicht  blos