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spruch  wegen  des  Fehlenden  an  den  Verpfänder  vorbehalten,  selbst
wenn  er  seine  Rechte  und  Verbindlichkeiten  einem  Anderen  übertragen
  sollte.

13.  Die  in  dem  Kontoheft  von  der  städtischen  Sparkasse
nachgetragenen  Veränderungen  mit  dem  Darlehen  oder  dem  Unterpfande
  haben  für  beide  Teile  volle  Beweiskraft  und  Verbindlichkeit.

14.  Die  sämtlichen  Unterpfänder  haften  für  die  ganze  Forderung
der  Sparkasse  und  können  nach  der  Wahl  der  Sparkasse  zusammen
oder  einzeln  zur  Berichtigung  der  Forderungen  an  Kapital,  Zinsen
und  Kosten  nach  der  Bedingung  zu  7  veräußert  werden.  Die
Erhebung  des  Einwandes  aus  §  777  C.  P.  O.  ist  ausgeschlossen.
Es  steht  der  Sparkasse  das  Recht  zu,  ohne  Inanspruchnahme  des
Pfandes  sich  erst  an  das  übrige  Vermögen  des  Schuldners  zu  halten.

§  15.  Jede  Gefahr  der  Unterpfänder,  insbesondere  auch  die
Kriegsgefahr,  trägt  allein  der  Verpfänder.

Posen,  den  7.  Mai  1905.
Städtische  Sparkassen  -Deputation.

Bestimmungen

über  die  Verausgabung  von  Kontrollmarken.

Es  ist  verschiedentlich  vorgekommen,  daß  von  der  Sparkasse
ausgegebene  Sparkassenbücher  ihren  Eigentümern  entwendet  und  daß
die  Guthaben  auf  diese  Sparkassenbücher  von  Unberechtigten  abgehoben
  sind.  Um  solchen  Vorkommnissen  für  die  Zukunft  vorzubeugen,
  wird  von  jetzt  ab  jedem  Einleger  auf  dessen  Wunsch  neben
dem  Sparkassenbuche  eine  besondere  Nummer  ausgehändigt  werden,
die  getrennt  von  dem  Sparkassenbuche  zu  verwahren  ist.

Diese  Nummer,  die  verschieden  ist  von  der  des  Sparkassenubuches,
  muß  mit  dem  letzteren  bei  jeder  Abforderung  des  Guthabens
oder  eines  Teiles  desselben  vorgelegt  werden,  widrigenfalls  die
Auszahlung  des  zurückgeforderten  Betrages  so  lange  abgelehnt  wird,
bis  die  das  Sparkassenbuch  überreichende  Person  nachweist,  daß  sie
zur  Abhebung  des  Geldes  berechiigt  ist.

Posen,  im  Juli  1895.

Die  Sparkassen-Deputation.