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82.

Die  Aufgabe  der  Servis-Deputation  umfaßt  die  Erfüllung
der  ihr  nach  dem  Gesetz  vom  25.  Juni  1868  und  den  dazu
ergangenen,  sowie  noch  ergehenden  Instruktionen  zufallenden  Pflichten.

Es  liegt  ihr  namentlich  ob:

a)  für  die  rechtzeitige  und  ordnungsmäßige  Quartierleistung,
welche  von  der  Stadt  Posen  gefordert  wird,  zu  sorgen
und  die  gleichmäßige  Heranziehung  aller  Quartierpflichtigen
sorgsam  zu  bewirken  und  streng  zu  überwachen;

b)  darauf  zu  halten,  daß  die  Register  und  Bücher  über  die
Quartierleistungen  genau  und  übersichtlich  geführt  werden;

)  eine  ständige  Kontrolle  darüber  zu  üben,  daß  die  tatsächliche
  Belegung  der  Quartiere  der  buchmäßigen  Unterverteilung
  genau  entspricht;

d)  den  vom  Staate  gewährten  Servis  auf  die  Serviskasse
anzuweisen  und  sämtliche  Zahlungsanweisungen  zu  erlassen;

e)  die  Serviskasse  allmonatlich  und  außerordentlich  zu
revidieren;

1)  die  Übereinstimmung  der  Servisrechnung  mit  den  Kassenbüchern

  und  Kontrollen  zu  prüfen  und  zu  bescheinigen;

8)  in  allen  Garnison-Angelegenheiten  die  Stadtgemeinde  zu
vertreten.

8  3.

Die  Einquartierung  liegt  mit  den  aus  diesem  Statut  sich
ergebenden  Maßnahmen  allen  ob,  welche  Eigentümer  eines  bebauten
Hausgrundstücks  im  Gemeindebezirke  Posen  sind  (Hausbesitzer).
Militärpersonen,  Beamte,  Geistliche,  Lehrer  und  alle  sonst  hinsichtlich
der  Gemeindelasten  Privilegierten,  welche  Hausbesitzer  sind,
unterliegen  den  Verpflichtungen  dieses  Statuts  gleich  den  übrigen
Hausbesitzern.

Die  Unterbringung  von  Offizieren  und  von  im  Offiziersrange
stehenden  Arzten  und  Militärbeamten,  sowie  die  Beschaffung  von
Stallung  für  Dienstpferde  erfolgt  auf  Kosten  der  Gemeinde.

§  4.

Befreit  von  der  Einquartierungslast  im  Sinne  dieses  Statuts
sind  die  im  §  4  des  Gesetzes  vom  25.  Juni  1868  aufgeführten
Baulichkeiten,  nämlich:

1.  die  Gebäude,  welche

a)  sich  im  Besitze  der  Mitglieder  regierender  Familien
befinden: