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Anhang.

a)  Entfestigungs-Vertrag  zwischen  dem  Preußischen  Staat  und
der  Stadtgemeinde  Posen.

Posen,  den  24.  März  1904.

Vor  dem  Unterzeichneten,  auf  Grund  des  Artikels  142  des
Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche  in  Verbindung
mit  Artikel  12  8  2  des  Preußischen  Ausführungsgesetzes  zum
Bürgerlichen  Gesetzbuche  durch  Verfügung  des  Ober-Bürgermeisters
zu  Posen  allgemein  für  die  Beurkundung  der  in  diesen  Gesetzen
bezeichneten  Verträge  des  Magistrats  zu  Posen  bestimmten  Beamten
nämlich  dem  Herrn  Stadtrat  Alfred  Peters  zu  Posen,  erschienen  heute:

I.  Als  Vertreter  des  Magistrats  zu  Posen

a)  Herr  Oberbürgermeister  Dr.  Ernst  Wilms  zu  Posen,
Neue  Gartenstraße  Nr.  56,
b)  Herr  Stadtrat  Erust  Lemmel  zu  Posen,  Wilhelmsplatz  10.

II.  Als  Vertreter  des  Preußischen  Staates  unter  überreichung

anliegender  Vollmacht  vom  9.  März  1904:
Herr  Regierungsrat  Heinrich  Morgenbesser  zu  Posen,
Neue  Gartenstraße  58
von  Person  bekannt  und  geschäftsfähig.

Die  Erschienenen  erklärten  sodann:

Zwischen  dem  Preußischen  Staat,  vertreten  durch  den
Finanzminister,  dieser  vertreten  durch  den  zu  II  bezeichneten
Kommissar,  und  der  Stadt  Posen,  vertreten  durch  den  Magistrat,
wird  vorbehaltlich  der  Genehmigung  des  Herrn  Finanzministers
folgender  Vertrag  einschließlich  der  Nachträge  l  und  II  abgeschlossen.

§  1.

Der  Magistrat  zu  Posen  wird  für  das  vom  Deutschen
Reiche  an  den  Preußischen  Staat  abzutretende,  auf  dem  beigehefteten
  Lageplanc  bezeichnete  Gelände  der  inneren  Umwallung
zu  Posen  mit  Ausnahme  der  zu  letzterem  gehörigen  Kirchhöfe,  aber
einschließlich  der  für  militärische  Zwecke  vom  Reiche  zurückbehaltenen
Geländeteile  mit  tunlichster  Beschleunigung  einen  Bebauungsplan
nebst  den  erforderlichen  Einzelplänen  ausstellen.