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Nachtrag  1.  Der  letzte  Absatz  des  §  1  ist  dahin  zu  verstehen,  daß  der  Preußische
  Staat  beabsichtigt,  die  Kirchhöfe  zwischen  Berlinertor  und
Rittertor  im  großen  ganzen  von  der  Bebauung  auszuschließen  und
als  öffentliche  Anlagen  vorzusehen,  sich  jedoch  vorbehält,
das  eine  oder  andere  Gebäude  für  öffentliche  Zwecke  an  geeigneter
Stelle  darauf  zu  errichten.  Für  derartige  Gebäude  nebst  Zubehör
soll  nicht  mehr  als  ein  Viertel  der  Gesamtfläche  dieser  Kirchhöfe
Verwendung  finden.  Die  bezüglich  der  Kirchhöfe  bestehenden
Verträge  sollen  gekündigt  und  die  aus  der  Kündigung  sich  ergebenden
  Rechte  nach  Möglichkeit  geltend  gemacht  werden.

Der  Preußische  Staat  wird  ferner  ohne  Gewährleistung  dafür
eintreten,  daß  das  Reich  bezüglich  der  ihm  verbliebenen  Kirchhöfe
zwischen  Rittertor  und  Wildator  die  gleichen  Erklärungen  abgibt.

Nachtrag  II.  §  1  des  Nachtrags  I  Absatz  4  erhält  den  Zusatz:

„Die  Stadt  setzt  nach  den  Verhandlungen  mit  dem  Reichs-Militärfiskus
  als  Bedingung  des  Vertrages  voraus,  das  der  Herr
Kriegsminister  bezüglich  der  im  Eigentum  des  Reichsmilitärfiskus
verbliebenen  Kirchhöfe  die  gleiche  Erklärung  abgibt,  wie  sie  der
Herr  Finanzminister  bezüglich  der  anderen  Kirchhöfe  abgegeben  hat“.

§  1  des  Nachtrages  I  Absatz  4  erhält  hinter  dem  Wort
„Zubehör“  den  Zusatz:

„Höfe  und  Gärten  mit  einbegriffen“.

82.

Der  Magistrat  hat  dem  Finanzminister  alsbald  den  Entwurf
eines  allgemeinen  Bebauungsplanes  mit  Höheangaben,  der  das
ganze  in  Rede  stehende  Gelände  in  Zusammenhang  mit  den  bebauten
und  unbebauten  Stadtteilen  umfaßt,  im  Maßstab  1:2000  (oder
1:2500)  vorzulegen.

Demselben  ist  eine  schriftliche  Erläuterung  beizufügen.

Binnen  6  Wochen  nach  Prüfung  und  Geuehmigung  dieses
Entwurfs  durch  den  Finanzminister  wird  der  Magistrat  für  den
Abschnitt  vom  Ritter=  bis  zum  Königstor,  binnen  weiterer  3  Monate
für  die  Abschnitte  vom  Ritter=  bis  zum  Wildator  und  vom  Königsbis
  zum  Mühlentor,  binnen  weiterer  3  Monate  für  den  übrigen
Teil  des  Geländes,  Fluchtlinienpläne  im  Maßstabe  von  1:  1000
fertigstellen  lassen  und  dem  Finanzminister  vorlegen.  Dazu  gehören
genaue  Höhenpläne  des  Geländes  mit  den  geplanten  Straßen,
Plätzen  und  Schmuckaulagen,  die  Entwürfe  zu  den  Straßenquerschnitten,
  die  allgemeine  Angabe  der  Entwässerung  in  einfachen
Linien,  endlich  schriftliche  Erläuterungen.

Der  Magistrat  wird  die  förmliche  Festsetzung  der  Fluchtlinienpläne,
  sobald  der  Finanzminister  sie  gebilligt  hat,  soweit  als
möglich  beschleunigen.