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Macht  er  von  diesem  Rechte  Gebrauch,  so  sind  aufstehende
Baulichteiten  der  Stadt  nach  dem  Werte  zur  Zeit  des  Rückfalls
in  dem  Verhältnis  zu  vergüten,  in  welchem  die  Aufwendungen
der  Stadt  für  den  Bau  zu  dem  Zuschusse  des  Staates  hierfür
gestanden  haben.

Diese  Verhandlung  wurde  den  Beteiligten  vorgelesen,  die
Verhandlung  wurde  dann  nebst  den  auliegenden  Plan  von  den
Beteiligten  genehmigt  und  unterschrieben  und  dies  von  dem  unterzeichneten
  Beamten  hierdurch  beurkundet:

Erust  Wilms,  Ernst  Lemmel,  Heinrich  Morgenbesser.
Alfred  Peters,  Stadtrat.

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