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der  Stadt  Posen  zu  errichtenden  Straßenbahnlinien  oder  für  die
im  §  2  dieses  Vertrages  namentlich  genannte  bei  der  Konzessionserteilung
  verboten  oder  an  ihre  Benutzung  bezw.  an  die  Konzessionserteilung
  überhaupt  so  erschwerende  Bedingungen  geknüpft  werden
sollten,  daß  die  Unternehmerin  damit  eine  Rentabilität  des  Unternehmens
  in  Frage  gestellt  sieht.

§  17.

Falls  die  Unternehmerin  willkürlich  ihren  Betrieb  einstellt,
und  ungeachtet  zweimaliger  schriftlicher  Aufforderung  der  Gemeinde
nicht  alsbald  wieder  aufnimmt,  verliert  sie  die  Rechte  aus  vorliegendem
  Vertrage  und  muß  ihre  Gleis=  und  Streckenausrüstung,
soweit  dieselben  innerhalb  des  Gemeindegebietes  St.  Lazarus  sich
befinden,  der  Gemeinde  St.  Lazarus  unentgeltlich  überlassen.

§  18.
Den  jetzt  bestehenden  Omniusbetrieb  verpflichtet  sich  die
Gemeinde  bei  Eröffnung  des  Betriebes  der  Straßenbahn  sofort
dauernd  einzustellen.

§  19.

Die  Posener  Straßenbahn  verpflichtet  sich,  zunächst  auf  die
Dauer  von  fünf  Jahren  von  der  Betriebseröffnung  ab  gerechnet
Monats--Abonnements  für  Schüler  zum  Preise  von  3,00  und
Quartals-Abonnements  für  Erwachsene  zum  Preise  von  15,00  M
auf  der  Strecke  von  St.  Lazarus  bis  Wilhelmsplatz  auszugeben,
beide  jedoch  ausschließlich  mit  vollen  Kalendermonaten  bezw.
Kalenderquartalen  zusammenfallend.  Ebenfo  wird  dieselbe  einen
Nachtwagen  nach  St.  Lazurus  verkehren  lassen,  welcher  um
11  Uhr  Abends  von  Posen  abfahren  soll  und  für  dessen
Benutzung  eine  Gebühr  von  20  Pfg.  für  die  Person  erhoben  wird.
Wenn  der  Nachtwagen  bis  zur  Kaponniere  keine  Passagiere  für
St.  Lazarus  ausgenommen  hat,  darf  die  Fahrt  nach  St.  Lazarus
umerbleiben  und  der  Wagen  sofort  nach  dem  Depot  gefahren  werden.
Im  übrigen  hat  der  Verkehr  mindestens  so  stattzufinden,  daß
in  den  Sommermonaten  (das  ist  vom  1.  April  bis  1.  Oktober)  der
erste  Wagen  früh  6½  Uhr  von  St.  Lazarus  abgeht  und  dann
fortlaufend  bis  Abends  10  Uhr  inkl.  alle  20  Minuten  sowohl  von
St.  Lazarus  als  auch  vom  Wilhelmsplatz  ein  Wagen  abfährt.  In
den  Wintermonaten  (1.  Oktober  bis  1.  April)  soll  der  erste  Wagen