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Zwischen  der  Stadtgemeinde  Posen,  vertreten  durch  den
Magistrat  daselbst  und  der  Aktien-Gesellschaft  Posener  Straßen-=bahn
  in  Posen  wird  folgender  Vertrag  geschlossen:

.  §1.

Die  Stadtgemeinde  Posen  erteilt  der  Posener  Straßenbahn
die  Erlaubnis  zum  Bau  und  zum  Betrieb  einer  neuen  Linie  der
elektrischen  Straßenbahn  in  der  Stadt  Posen  für  die  Strecke
Viktoriastr.—Königsplatz—Friedrichstr.—Sapiehaplatz.

Auf  den  Bau  und  den  Betrieb  dieser  Linie  finden,  soweit
nicht  in  dem  vorliegenden  Vertrage  Abweichungen  und  Ergänzungen
enthalten  sind,  die  Bestimmungen  des  zwischen  der  Stadtgemeinde
Posen  und  der  Posener  Straßenbahn  geschlossenen  Vertrages  vom
27X.  1896  Anwendun
II.  XI.  1896  g.

82.

Die  Straßenbahn  verpflichtet  sich,  nach  der  gemäß  8  3  des
alten  Vertrages  erfolgten  Herstellung  des  neuen  Schienenweges,
sobald  eine  feste  Lage  der  Gleise  nicht  erreicht  worden  ist,  die
Kosten  einer  späteren  Schienensicherung  zu  tragen.

Die  tiefsten  Stellen  der  Schienen  sind  stets  durch  Anschlüsse
nach  dem  Straßenkanal  zu  entwässern.  Die  Art  der  Entwässerung
bedarf  der  Genehmigung  des  Magistrats.

Die  Aufstellung  der  Rohrmasten,  welche  den  in  der  Altstadt
entsprechen  müssen,  erfolgt  nach  Vereinbarung  zwischen  dem  Magistrat
  und  der  Straßenbahn.  Die  Masten  sind  jedoch  wieder  zu
entfernen,  wenn  die  Befestigung  der  Leitung  an  Häusern  pp.
möglich  und  erreichbar  wird.  Auf  dem  Straßenbahnfahrdamm
stehende  Masten  sind  auf  Erfordern  des  Magistrats  mit  einem
Schutzperron  zu  umgeben.

§  3.

Durch  den  Bau  der  Linie  darf  der  Verkehr  auf  den  berührten
  Straßen  und  Plätzen,  soweit  wie  irgend  möglich,  keine
Unterbrechung  erleiden.

Eine  in  Angriff  genommene  Strecke  ist  zwischen  zwei  Querstraßen
  in  ununterbrochener  Arbeit  fertig  zu  stellen.  Der  Magistrat
kann  die  Zuhilfenahme  von  Nachtarbeit  verlangen.

Die  Anhäufung  größerer  Mengen  Materials  auf  den  Straßen
und  Plätzen  ist  unstatthaft.