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des  Beitritts  der  Ostbank  für  Handel  und  Gewerbe  zu  Posen  zu
diesem  Vertrage  geschlossen.

Es  wird  beantragt,  diese  Verhandlung  je  einmal  für  die
Verkäufer,  den  preußischen  Fiskus  und  die  Stadtgemeinde  Posen
auszufertigen.

Die  Verhandlung  wurde  von  dem  Notar  vorgelesen,  von  den
Erschienenen  genehmigt  und  von  ihnen  eigenhändig  wie  folgt
unterschrieben.

Johannes  Uhde,
Heinrich  Morgenbesser,
Ernst  Wilms,

Karl  Loehning,
Julius  Salz,  Notar.

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Verhandelt  Posen,  den  7.  Juli  1905.
Eintausend  Neunhundert  und  fünf.

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Vor  dem  gemäß  Artikel  12  §  2  des  preußischen  Ausführungsgesetzes
  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche  vom  30.  September  1899
(Gesetzsammlung  Seite  177)  für  die  Beurkundung  von  Verträgen
seitens  des  Oberbürgermeisters  der  Stadt  Posen  bestimmten  Beamten
Stadtrai  Karl  Loehning,  welchem,  wie  hiermit  versichert,  keiner
der  Umstände  entgegensteht,  welche  nach  den  Vorschriften  der
Paragraphen  Ein  Hundert  Siebzig  und  Ein  Hundert  Ein  und
Siebzig  des  Reichsgesetzes  über  die  Angelegenheiten  der  freiwilligen
Gerichtsbarkeit  vom  17.  Mai  1898  (Reichsgesetzblatt  Seite  189)
die  Mitwirkuag  bei  der  Beurkundung  ausschließen,  erscheinen  heute
von  Person  bekannt:

1.  Herr  Verwaltungsgerichtsdirektor  Heinrich  Morgenbesser

  in  Posen,  Neue  Gartenstraße  58,

2.  Herr  Oberbürgermeister  Dr.  Ernst  Wilms  in  Posen,
Neue  Gartenstraße  56,

Herr  Stadtrat  Dr.  Fritz  Merten,  daselbst,  Friedenstraße
  1.

Die  Erschienenen  und  zwar  der  zu  1  im  Auftrage  Seiner  Exzellenz
des  Königlichen  Finanzministers  als  Vertreter  des  Preußischen
Staatsfiskus,  die  zu  2  und  3  namens  der  Stadtgemeinde  Posen
vereinbaren,  nachdem  am  gestrigen  Tage  vor  dem  Königlichen  Notar,
Justizrat  Salz,  der  Kaufvertrag  über  den  Fehlan'schen  Besitztum
zwischen  Eisenbahn,  Königsstraße  und  Glacisweg  ahbgeschlossen

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