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zwischen  den  Fehlan'scheu  Erben  einerseits,  dem  Königlich  Prcußischen
Staat  und  der  Stadtgemeinde  Posen  andererseits  perfekt  geworden
ist,  als  Zusatzvertrag  zu  diesem  Vertrage  das  folgende:

§  1.

Die  gegenüber  der  Hoffmann'schen  Villa  an  der  Ecke  Königsstraße
  und  Glacisweg  auf  Grund  des  Bebanungsplanes  entstehende
  staatliche  Bauparzelle  wird  durch  Hinzufügung  von  rund
200  qm  aus  dem  angrenzenden  Parkgelände  auf  1000  qm  vergrößert,
  in  der  Form,  wie  sie  auf  der  hier  in  Bezug  genommenen
Karte

„Fluchtlinienplan  für  die  durch  das  Fehlan'sche  Grundstück

„an  der  Königsstraße  durchzulegende  Straße  und  für  die

„Königs=  und  Glazisstraße.  Posen,  im  Mai  1905.

„Der  Stadtbaurat  J.  V.  Wulsch.  Der  Ober-„landmesser

  Heidelberg“

vom  Herrn  Geheimrat  Stübben  in  grün  und  rot  schraffierten
Flächen  eingezeichnet  ist.  Beide  Kontrahenten  verpflichten  sich,  sich
gegenseitig  die  in  Betracht  kommenden  Flächen  schulden=  und
lastenfrei  aufzulassen.

Mit  der  Parzelle  wird  die  Berechtigung  verbunden,  an  dem
Schnittpunkte  der  parkseitigen  Grenze  einen  direkten  Eingang  für
Fußgänger  nach  dem  Park  anzulegen.

8§2.

Die  Stadt  ist  berechtigt,  eine  Fläche  von  3  500  qm,  begrenzt
von  der  Königsstraße,  der  neu  anzulegenden  Querstraße  und  vom
Park,  wie  sie  in  der  Anlagekarte  zum  oben  erwähnten  notariellen
Kaufvertrage  vom  6.  Juli  1905  bezeichnet  ist,  für  sich  zu  verwenden
und  zur  Errichtung  von  Villen  zu  verkaufen.

§  3.
Für  alle  auf  dem  Gelände  zu  errichtenden  Bauten  gilt  die
Bauklasse  IVa.

84.

Die  durch  das  Fehlan'sche  Gelände  neu  auzulegende  Straße
erhält  eine  Breite  von  9  m  mit  6,50  m  Fahrdamm  und  2,50  m
Bürgersteig  nach  der  Häuserseite.  Der  Bürgersteig  auf  der  Parkseite
  soll  durch  die  Anlagen  geführt  werden;  neben  dem  slädtischen
in  §  2  genannten  Baugelände  ist  er  in  2,5  m  Breite  an  der
Seite  des  Fahrweges  anzulegen.  Die  Kosten  der  Straße  einschließlich