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Stadterweiterungsvertrages  vom  24.  März  1904)  mit  den  in  dem
Schreiben  des  Herrn  Finanzministers  vom  8.  Juni  1905  erwähnten
Maßgaben  hat  die  Stadtverordneten-Versammlung  durch  Beschluß
vom  5.  Juli  1905  zugestimmt,  wie  hiermit  seitens  der  erschienenen
Vertreter  der  Stadtgemeinde  ausdrücklich  versichert  wird.

88.
Die  Bestimmungen  in  den  Paragraphen  5  (1  und  2  Absatz),
6  (1  Absatz),  8  und  11  des  Stadterweiterungsvertrages  vom
24.  März  1904  finden  auf  das  hier  in  Rede  stehende  Gelände
sinngemäße  Anwendung.

§  9.

Die  Fluchtlinien  für  die  Querstraße  durch  den  Fehlan'schen
Park  sind  derart  gelegt,  daß  das  dem  Staat  zufallende  Gelände  zwischen
dieser  Straße  und  der  Eisenbahn  eine  Größe  von  11  800  qm  hat.
Für  diese  Größe  leistet  die  Stadtgemeinde  Gewähr.

§  10.

Der  Erschienene  zu  1  erklärt,  daß  er  sich  vorbehalten  müsse,
die  Vollmacht  Seiner  Exzellenz  des  Herrn  Finanzministers  nachzubringen.


Vorstehende  Verhandlung  wurde  den  Beteiligten  vorgelesen,
von  ihnen  genehmigt  und  wie  folgt  unterschrieben.

Heinrich  Morgenbesser.  Ernust  Wilms.  Fritz  Merten.
Geschlossen

Carl  Lochning.
Stadtrat.