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h)  Bestimmungen  für  die  Übernahme  des  Vermögens  des
Verschönerungs-Vereins.

In  der  General-Versammlung  des  Verschönerungs-Vereins

vom  19.  Januar  1903  war  folgender  Antrag  gestellt:
Der  Verschönerungsverein  beschließt,  der  Stadt  Posen  sein

Terrain  Posen-Jersitz  Blatt  136  und  Posen-St.  Lazarus  Bl.  159

zum  Eigentum  zu  überlassen  gegen  die  Verpflichtung:

1.  die  bisherigen  Vorschüsse  von  240  000  M  gegen  den  gleichen
Erwerbspreis  zu  verrechnen,
die  weiteren  Kosten  der  Ausgestaltung  des  Gartens  zu
tragen,
3.  den  als  Park  angelegten  Teil  dauernd  als  öffentlichen

Park  zu  erhalten  und  zu  unterhalten.

Der  Antrag  wurde  begründet  unter  Hinweis  auf  die  historische
Entwickelung  des  Vereins  und  seines  Verhältnisses  zur  Stadt  Posen.
Der  Verein  werde  später  nicht  in  der  Lage  sein,  den  zur  Erhaltung
der  auf  seinem  Grundstück  geschaffenen  Anlagen  erforderlichn
Jahresetat  aufzubringen  und  wird  dauernd  steigernder  Subventionen
seitens  der  Stadt  bedürfen,  um  sich  selbst  lebensfähig  zu  erhalien.
Die  Stadt  müsse  sich  ferner  eine  Kontrolle  der  Ausgaben  sichern,
wie  dieselbe  allein  durch  die  in  der  Städteverwaltung  gesetzmäßigen
Normen  der  Stadtverordneten-Versammlung  geboten  wird.  Dem
Verein  werde  am  besten  damit  gedient,  wenn  sein  gesamtes  Vermögen
  unter  den  im  Autrage  ausgesprochenen  Bedingungen  in  den
Besitz  der  Stadt  Posen  überginge.

Jetzt  wäre  für  derartige  Manipulationen  die  beste  Zeit,  da
jetzt  die  Genehmigung  der  Regierung  zweifellos  sicher  ist.  Im
weiteren  wurden  die  Vorgänge  erläutert,  welche  das  jetzige  Vertragsverhälinis
  des  Verschönerungsvereins  zum  Maglstrat  schufen:  den
vor  mehreren  Jahren  erfolgten  übergang  des  Vereinsvorsitzes  vom
Oberpräsidenten  auf  den  Oberbürgermeister  und  der  Beschluß
der  General-Versammlung  1897,  dem  Magistrat  auf  30  Jahre
die  uneingeschränkte  Verwaltung  des  Vereinsvermögens  und  der
Gartenanlagen  mit  der  besonderen  Maßgabe  zu  überlassen,  daß
Magistrat  befugt  sei,  den  südlich  der  Baarthstraße  gelegenen  Teil
des  Gartens  —  die  derzeitige  Baumschule  —  zu  Gunsten  der
Ausgestaltung  und  Erhaltung  des  im  nördlichen  Teile  projektierten
botanischen  Gartens  zu  veräußern.

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