Nach  weiterer  Aussprache  wurde  der  Antrag  von  der  Generalversammlung
  angenommen,  fand  aber  aus  formellen  Gründen
zunächst  nicht  die  Zustimmung  des  Herrn  Regierungs-Präsidenten
und  wurde  deshalb  in  einer  neuen,  ordnungsmäßig  geladenen
General-Versammlung  des  Verschönerungs-Vereins  nochmals  beraten.
Diese  Versammlung  erhob  am  11.  Mai  1903  den  obigen  Antrag
einstimmig  zum  Beschluß,  der  unterm  17.  Juni  1903  von  dem
Herrn  Regierungs-Präsidenten  bestätigt  worden  ist.

Die  weiteren  Grundsätze  und  Bedingungen  für  den  Übergang
des  Vereinsgrundstücks  an  die  Stadtgemeinde  enthält  die  nachstehend
abgedruckte  Vorlage  an  die  Stadtverordneten-Versammlung,  die  am
17.  Februar  1904  angenommen  worden  ist:

Posen,  den  22.  Januar  104.
An  die  Stadtverordneten-Versammlung.
Der  hiesige  Verschönerungs-Verein  hat  in  seinen  General-Versammlungen
  vom  19.  Januar  und  11.  Mai  v.  Js.  beschlossen:
der  Stadt  Posen  sein  Terrain  Posen-Jersitz  Bl.  136  und  Posen-St.
  Lazarus  Bl.  159  zum  Eigentum  zu  überlassen  gegen  die
Verpflichtung:
1.  die  bisherigen  Vorschüsse  von  240000  J  gegen  den
gleichen  Erwerbspreis  zu  verrechnen,
.  die  weiteren  Kosten  der  Ausgestaltung  des  Gartens  zu
tragen,
3.  den  als  Park  angelegten  Teil  dauernd  als  öffentlichen
Park  zu  erhalten  und  zu  unterhalten.

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Dieser  Beschluß  ist  unterm  17.  Juni  v.  J.  seitens  des  Herrn
Regierungs-Präsidenten  von  Aufsichtswegen  mit  der  Maßgabe
genehmigt  worden,  daß  die  Verpflichtung  zu  Nr.  3  folgenden
Wortlaut  erthält:

3.  das  ganze  Grundstück  Jersitz  Blatt  136  dauernd  als
öffentlichen  Park  oder  Gärtnerei  zu  erhalten  und  zu
unterhalten.

Wir  haben  nach  Prüfung  der  Rechts-  und  Vermögensver—
hältnisse  des  Verschönerungs-Vereins  beschlossen,  die  Offerte  des
Vereins  anzunehmen.

In  Anlage  6  sind  die  bisher  aus  städtischen  Mitteln  vorgeschossenen
  Ausgaben  des  Verschönerungs-Vereins  bis  zum  15.  d.