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Die  laufenden  Kosten  der  Unterhaltung  des  Parks  und  der
Gärtnerei,  welche  nach  Bedingung  Nr.  3  dauernd  von  der  Stadt
zu  tragen  sind,  werden  in  der  Anlage  8  unter  II  für  die  Zeit
vom  1.  Oktober  v.  Is  bis.  31.  März  d.  Is.  auf  9000,00  M.
berechnet.  Hierzu  treten  laut  III  daselbst  Kosten
der  Unterhaltung  der  Baumschule  für  den  gleichen

Zeitraum..  ..  ...  ....  1600,00,,
zusammen  also.  ..  10600,00  M

Hiervon  sind  vom  1.  Oktober  v.  Is.  bis  15.  Januar

d.  Is.  bereits  aufgewendttt  4976,54  „

Einnahmen  kommen  während  des  Winterhalbjahrs  nicht  in  Frage
da  die  städtischen  Anlagen  nur  im  Sommer  Abnehmer  des  Verschönerungs-Vereins
  sind.  Im  Sommerhalbjahr  sind  die  Unterhaltungskosten
  des  Parks  selbstverständlich  höher,  da  aber  dann
auch  Einnahmen  entstehen,  so  darf  angenommen  werden,  daß  mit
einem  Jahresbetrag  bis  zu  20  000  Mc  der  Zuschuß,  welchen  die
Unterhaltung  des  botanischen  Gartens  erfordern  wird,  auch  für
späterhin  genügend  hochgeschätzt  ist.

Für  1904  wird  nach  dem  der  Stadtverordneten-Versammlung.
vorliegenden  Etatsentwurf  der  Zuschuß  auf  15  500  M  angenommen.

Der  wesentliche  Teil  des  Zuschusses  wird  durch  die  Zinsen
bei  Verkauf  des  Grundstücks  St.  Lazarus  Blatt  159  gedeckt  werden.

Die  an  der  Baarthstraße  belegene  5  500  qm  große  Parzelle
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60  des  Grundstücks  St.  Lazarus  Blatt  159  ist  gemäß  Stadtverordneten-Beschluß

  vom  5.  Februar  1903  zur  Errichtung  der
Mittelschule  Nr.  IV  verwendet  worden.  Der  Wert  dieser  Parzelle
wurde  auf  75000  A  festgesetzt  und  entsprechend  verrechnet.

Im  übrigen  beabsichigen  wir  sofort  nach  der  Übernahme  der-Grundstücke
  des  Verschönerungs-Vereins  in  städtischen  Besitz  an  die
Veräußerung  des  Grundstücks  St.  Lazarus  Blatt  159  zu  gehen,
und  haben  im  Einvernehmen  mit  der  Grundeigentums-Deputation
den  anliegenden  Parzellierungsplan  festgestellt.  Die  Ausbietung  des
ganzen  Grundstücks  soll  nicht  auf  einmal  erfolgen,  vielmehr  wollen
wir  zunächst  nur  die  südlich  der  verlängerten  Friedenstraße  belegenen
Parzellen  zum  Verkauf  stellen  und  die  übrigen  Parzellen  später  und
allmählich  —  sei  es  freihändig,  sei  es  nach  öffentlicher  Lizitation  —
bestmöglichst  veräußern.  Die  Bedingungen,  welche  wir  den  Kaufabschlüssen
  bezw.  den  Lizitationen  zu  grunde  zu  legen  gedenken,
ergeben  sich  aus  Anlage  15.