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häufig  mit  Stecher  versehen.  Man  schoß
aus  der  A.  Bolzen,  Pfeile  und  Kugeln  mit
Meccher  Wirkung,  daß  die  Handfeuerwafen
  ihnen  hierin  sehr  lange  noch  nachstanden.
  Mit  dem  Ballester  schoß  man  auf
400  m,  auf  250  m  durchschoß  man  mit
dem  Bolzen  mittelstarke  Panzer.  Diese
bedeutende  Leistung  der  A.  war  Ursache,
daß  ihr  Gebrauch  gegen  Christen  vom
zweiten  lateranischen  Konzil  1139  mit
dem  Bann  bedroht,  und  als  dies  Verbot
den  erwarteten  Erfolg  nicht  hatte,  50
Jahre  später  von  Innocenz  III.  erneuert
wurde.  Philipp  August,  König  von  Frankreich,
  ernannte  um  1200  einen  =  Großmeister
  der  Armbrustschützen  (Grand--maitre
  des  arbalétriers)  und  Bogenschuten-,
  welcher  der  nächste  nach  dem

arschall  war.  Obgleich  die  A.  den  Bogen
an  Leistungsfähigkeit  weit  übertraf,  hielt
sich  dieser,  seiner  beguemern  Gebrauchsweise
  wegen,  noch  lange  neben  jener  und
überdauerte  sie  schließlich.  Im  14.  Jahrh.
war  die  A.  allgemein  im  Gebrauch  und  so
geehrt,  daßsichselbst  Nitter  ihrer  bedienten.

Armee,  1)  die  gesamte  bewaffnete
Landmacht  eines  Staats  gegenüber
der  Seemacht  oder  Marine.  2)  Eine
größere  Streitmacht,  die  zu  selbständig  zu
verfolgenden  Zwecken  auf  bestimmten
Kriegstheatern  operieren  soll;  sie  muß
daher  aus  allen  Wassengattungen  zusammengesetzt
  und  mit  allen  Verwaltungseinrichtungen
  versehen  sein.  Sie  erhält  eine
spezielle  Bezeichnung,  z.  B.  Feld-,  Belagerungs-,

  Okkupations-,  Haupte-,
eserve-,  Nord-,  Süd-,  Rhein-,
Elb=  2c.  A.,  und  eine  ihrem  Zweck  entsprechende

  Zusammensetzung,  die  daher
in  der  Friedensgliederung  des  Heers  nicht
vorbereitet  ist.

Armeekorps  (pr.kohr),  in  der  Friedensorganisation
  der  Heere  die  oberste  Einheit,
  die  aus  allen  Waffengattungen  zusammengesetzt
  ist  und  alle  Einrichtungen  zur
selbständigen  Verwaltung  besitzt,  besteht
aus  2—3  Divisionen,  den  entsprechenden
Artillerie-,  Pionier=  und  Trainformationen
  (s.  Deutsches  Reich,  S.  69)  und
wird  in  der  Regel  von  einem  General  der
Infanterie  oder  Kavallerie  kommandiert.

Armeelieferanten.  In  Deutschland

Armee  —  Armierung.

wird  bei  eintretender  Mobilmachung  die
Lieferung  aller  Verpflegungsgegenstände
für  einzelne  Armeen  oder  Armecteile  durch
die  bezüglichen  Intendanturen  kontraktlich
an  A.  vergeben,  welche  verpflichtet  sind,
die  Verpflegungsgegenstände  von  bedungener
  Güte  zu  bestimmten  Zeitpunkten  an
gewissen  Orten  in  der  Nähe  der  Armee
abzuliefern.  Für  die  gute  und  pünktliche
Lieferung  haften  sie  mit  einer  dem  Lieferungsobjekt
  entsprechenden  Kaution.  Ahnliche
  Maßnahmen  werden  auch  im  Frieden
  bei  Manövern  getroffen.  A.  heißen
auch  wohl  die  im  Frieden  gewisse  Ausrüstungsstücke
  für  die  Armee,  wie  Helme,
Tornister  2c.,  liefernden  Fabrikanten.
Armieren,  eine  Batterie,  Festung  oder
ein  Schiff  in  Verteidigungszustand  a.  en.
Armierung,  die  Ausrüstung  einer
Batterie  oder  Festung  mit  Artilleriematerial;
  im  allgemeinen  der  Übergang  einer
Festung  aus  dem  Friedens=  in  den  Kriegszustand.
  Die  A.  umfaßt:  1)  die  Heranziehung
  und  Formation  der  Besatzungstruppen;
  2)  die  Arbeiten  zur  Herstellung
der  völligen  Sturmfreiheit  der  Werke;
3)  die  Maßregeln  zur  gesicherten  Unterbringung
  des  Personoles  Materials  und
der  Lebensmittel;  4)  die  Arbeiten  zur
Besetzung  der  Werke  durch  Infanterie  und
Geschütze.  Diese  technischen,  teils  durch
die  Artillerie,  teils  durch  die  Ingenieure
auszuführenden  Arbeiten  bilden  die  artilleristische
  und  fortifikatorische
A.  und,  je  nach  ihrer  Ausdehnung,  die
A.  gegen  gewaltsamen  oder  förmlichen
Angriff.  Die  A.  Esen  den  gewaltsamen
  Angriff  (Sicherheitsarmierung)
  beginnt,  sobald  die  Möglichkeit
eines  feindlichen  Angriffs  vorliegt,  und
erstreckt  sich  auf  die  Freilegung  des  Vorterrains,
  Einrichtung  der  Wälle  zur  Verteidigung
  durch  Artillerie  und  Infanterie,
Ausstellung  der  Geschütze,  Anfertigung,
Verteilung  und  Unterbringung  der  Munition
  2c.  Die  A.  gegen  den  förmlichen
Angriff  wird  auf  die  Teile  der  Festung  und
des  Vorterrains  ausgedehnt,  gegen  welche
nach  erfolgter  Einschließung  der  Angriff
droht  oder  schon  begonnen  hat;  sie  umsaßt
  die  Verstärkung  aller  artilleristischen.
Stellungen,  Anlage  von  provisorischen