Beförderung  —  Belagerungspark.

ihre  Feuerwirkung  in  das  Vorterrain  beeinträchtigt
  wurde.  Dieser  Mangel  sowie
die  Notwendigkeit,  sowohl  den  Verteidiger
als  das  gesamte  Verteidigungsmaterial
gegen  die  Feuerwirkung  des  Belagerers
zu  decken,  was  nur  durch  die  Anlage  verteidigungsfähiger
  Hohlbauten  wie  gedeckt
liegender  Aufbewahrungsräume  möglich
ist,  führte  in  neuerer  Zeit  wieder  zu  den
alten  einfachen  Grundrißformen,  zum
Polygonaltracé,  zurück.

Beförderung,  das  Aufrücken  in  eine
höhere  Charge.  Es  geschieht  in  der  deutschen
  Armee  bei  Offizieren  in  der  Regel
  nach  der  Anciennität;  ausnahmsweise
Hußertourliche)  B.  findet  statt  beim

encralstab,  bei  Adjutanten  höherer
Stäbe,  Offizieren  des  Kadettenkorps,  besonders
  empfohlenen  Offizieren  und  für
Auszeichnung  im  Krieg.  Die  B.  geschieht
bis  zum  Hauptmann  oder  Rittmeister  bei
der  Infanterie,  Kavallerie,  Artillerie  im
Regiment,  beim  Train  in  der  Traininspektion,
  beim  Ingenieurkorps  in  diesem,
bis  zum  Obersten  in  der  Waffe;  die  Generale
  avancieren  durch  die  Armee.  Die  Reserveoffiziere
  avancieren  nach  dargethaner
Qualifikation  durch  besondere  Dienstleistung
  zugleich  mit  ihrem  Hintermann  im
Linientruppenteil,  die  Landwehroffiziere
nur  in  bestimmter  Zahl  nach  Qualiftkation
  bis  zum  Hauptmann  oder  Rittmeister.
  Ahnliche  Grundsätze  für  die  B.  gelten
  in  Osterreich.  Die  Ernennung  erselg4
durch  den  Landesherrn.  Die  B.  der  Unteroffiziere
  geschieht  auf  Vorschlag  der
Kompanie-,  Batterie-oder  Eskadronchefs
durch  den  Regimentskommandeur,  bei  den
Portepee-  Unterofffzieren  des  Gardekorps
durch  den  Kaiser.  Nicht  für  die  B.,  nur
für  das  Aufrücken  in  die  höhere  Gehaltsklasse
  ist  bei  Unteroffizieren  das  Dienstalter
  bindend.

Bekleidungskommisstionen.  Beijedem
Truppenteil,  dem  ein  besonderer  Bekleidungsetat
  gegeben  ist,  besteht  eine  Bekleidungslommission,
  gebildet  aus  dem
etatsmäßigen  Stabsoffizier  oder  einem
Hauptmann  als  Präses,  einem  Hauptmanu,
  1—2  Leutnants  und  dem  Zahlmeister
  als  Mitgliedern,  welchen  die  Verwaltung
  der  Bekleidungsfonds,  die  Be-25



schaffung,  Aufbewahrung  und  Auffrischung
  der  noch  nicht  in  Gebrauch  gegebenen
  Bekleidungs=  und  Ausrüstungsstücke
obliegt.  Außerdem  besteht  bei  jedem  nicht
selbständigen  Bataillon  wie  den  Artillerieabteilungen
  eine  Bataillons=  (Abteilungs-)Bekleidungskommissionaus
  einem
Hauptmann  als  Kräses,  einem  Leutnant
und  dem  Zahlmeister  als  Mitgliedern,
welchen  die  Aufbewahrung  und  Auffrischung
  der  ihnen  überwiesenen  Vorräte
sowie  die  Abfindung  der  Kompanien  und
Batterien  obliegen.

Belagerungspark  ist  die  Ansammlung
und  Lagerung  der  zur  Durchführung  der
Belagerung  einer  Frhung  erforderlichen
materiellen  Streitmittel.  Der  B.  zerfällt
in  den  Artillerie=  und  den  Ingenieurpark.
Der  Ingenieurpark  zerfällt  in  das
Hauptmaterialien-,  das  Hauptschanzzeugdepot
  und  die  Werkstätten.
  Seine  Verwaltung  steht  unter
Leitung  eines  Ingenienrhauptmanns  als
Parkdirektors.  Zwischen=  und  Laufgrabendepots
  enthalten  nur  Materialien  =  2c.
Vorräte.  Der  Artilleriepark  zerfillt
in  den  Geschütz-,  Munitions=  und  Batteriebaumaterialienpark,
  das  Schanzzeugdepot
  und  die  Reparaturwerkstätten.  Der
Geschützpark  enthält  in  gesonderten  Abteilungen
  die  Geschütze,  Fahrzeuge,  Geschützzubehör
  und  Maschinen  und  steht
unter  Verwaltungvon  hugolilgieren.  Der
Munitionspark  zerfällt  in  die  Hauptmagazine,
  Parkmagaziue,  das  Belagerungslaboratorium
  und  die  Munitionszwischendepots.
  Die  Hauptmag  ezi  ne
dienen  zur  Aufnahme  des  dem  Belagerungstrain
  beigegebenen  Pulvers,  der
Munitionsmaterialien,  Zündungen,  der
fertigen  Munition  für  Handfeuerwaffen
und  besondere  Kriegsfeuer  und  werden
in  mehreren  getrennten  größern  Häusern
  (Kirchen,  Schlössern  *  errichtet.
Die  Parkmagazine  haben  die  im  Laboratorium
  angefertigte  Munition  für  den
mehrtägiger  Bedarf  aufzunehmen  und
werden  entweder  in  einzeln  liegenden
Häusern  oder  in  hierfür  erbauten  Schuppen
  eingerichtet.  Im  Belagerungslaboratorium
  kommt  das  Laden  von
Granaten  und  Shrapnels  sowie  das  Füllen