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von  Kartuschen  zur  Ausführung,  und  werden
  hierfür  vorhandene  Gebäude  benutzt
oder  besondere  Bretterschuppen  erbaut.
Die  Munitionszwischendepots  haben
  den  dreitägigen  Munitionsbedarf
für  eine  Anzahl  nahe  bei  einander  liegender
  Batterien  aufzunehmen  und  müssen
diesen  erheblich  näher  liegen  als  die  Parkmagazine,
  um  die  Munitionsversorgung
der  Batterien  zu  erleichtern.  Die  Hauptmagazine
  werden  von  Zeug-,  die  Parkmagazine
  k.  von  Feuerwerksofsizieren
verwaltet.  Der  B.  steht  unter  Leitung  eines
Stabsofffziers  der  Artillerie  als  Parkdirek-=tor,
  die  einzelnen  Abteilungen  unter  besondern
  Vorstehern.  —  Der  Park  soll  außerhalb
  des  Schußbereichs  der  feindlichen  Festungsgeschütze,
  also  mindestens  7500  m
von  den  nächsten  Werken  entsernt,  und  möglichst
  gegen  Beobachtung  gedeckt,  in  direkter
Nähe  guter  Straßen,  wenn  möglich  an  einer
Eisenbahn,  in  der  Nähe  von  Ortschaften,
vor  allem  zunächst  der  Angriffsfront,  also
hinter  den  Belagerungsbatterien,  liegen.
Belagerungstrain  (lpr.  4rängb)  umfaßt
  das  gesamte  zur  Durchführung  einer
förmlichen  Belagerung  nötige  Material
für  den  Artillerie=  und  Ingenieur-Belagerungspark,
  das  im  Frieden  fertig  bereit
gehalten  wird.  Die  Grundlae=  für  die
Zusammensetzung  des  Belagerungstrains
  bilden  die  Geschütze,  für  welche  sodann
  alle  übrigen  zum  B.  gehörenden  Ersordernisse
  nach  bestimmten  Grundsätzen
berechnet  werden.  Die  Art  und  Anzahl
der  Geschütze  soll  für  die  Belagerung  einer
rösern  Festuug  ausreichen,  und  ist  die
Vat  in  mehreren  Staaten  auf  400  festgesetzt,
  die  aus  folgenden  Kalibern  bestehen:

DeutschMNuß.  sterland
  landseich
15  cm  Ringkanonen.  40  —
15  em  lange  Kanonen  —  4
15  em  kurze  Kanonen  120  140
12  em  Kanonen  120  —  —
9  cm  Kanonen,  resp.
Feldgeschügte  40  80  80
21  em  gezogene  Mörser
  (8.  Zöller)  40  60  40
17  em  gezogene  Mörser
  (6.  Zöller)  —  6  40
15  em  glatte  Märser  40  —  —

Belagerungstrain  —  Beleuchtung.

Diese  Zusammensetzung  ist  jedoch  in  allen
drei  Staaten  gegenwärtig  (1880)  in  einer
Umänderung  begriffen.  In  Deutschland
wird  eine  21  cm,  je  eine  schwere  12  und
9  cm  Kanone  und  ein  9  cm  gezogener
Mörser  für  die  jetzigen  12  und  9  cm  Kanonen
  und  den  glatten  15  cm  Mörser
eintreten;  in  Rußland  wird  die  Einstellung
  einer  zerlegbaren  Kanone  (8-Zöller)
  beabsichtigt.  Außerdem  wird  in
Deutschland  bei  jedem  B.  das  Material  für
zehn  Munitiensfuhrparkskolonnen
  (s.  d.)  bereit  gehalten,  welche  mit
dem  B.  mobil  gemacht  und  nach  Bedürfnis
  demselben  zugeteilt  werden.  Deutschland
  hat  2  Belagerungstrains  mit  zusammen
  800  Geschützen  und  20  Munitionsfuhrparkskolonnen,
  deren  Material
in  Spandau  (ein  ganzer  B.  zu  400
Geschützen  mit  Ausnahme  einer  Detachierung
  nach  Metz),  Posen  und  Koblenz  (je
ein  halber  B.  zu  200  Geschützen)  aufbewahrt
  wird.  Durch  die  Anfang  1881  inder
Ausführung  begriffene  Neuorganisation
erhalten  die  Belagerungstrains  eine  andre
taktische  Gliederung  und  erhebliche  Vermehrung
  der  Geschützzahl  sowie  anderweite
  Dislokation.

Belagerungsübungen,  s.  Festungsmanöver.


Belehrungsschießen,  s.  Schießen.

Beleuchtung.  Die  künstliche  B.  wird
notwendig  1)  für  Räume,  in  die  überhaupt
  kein  Tageslicht  fallen  kann,  wie
in  Kriegspulvermagazinen,  Minen,  Pulverkammern
  auf  Schiffen,  oder  die  zur
Sicherung  gegen  feindliches  Feuer  geblendet
  werden,  wie  in  den  Geschoßladeslellen
der  Festungen;  2)  in  Festungen  zum  Beleuchten
  des  Vorterrains  behufs  Entdeckung
  feindlicher  Arbeiten  oder  Unternehmungen;
  3)  auf  ankeruden  Schiffen,
um  die  Annäherungseindlicher  Schiffe,  namentlich
  der  Torpedoboote,  zu  entdecken.
Die  B.  von  Räumen,  in  denen  Pulver
aufbewahrt  oder  verarbeitet  wird,  geschieht
mittelst  Lokomotiv=  oder  Schaffnerlaternen
  (s.  Laternen),  die  in  Wandnischen
  (Erleuchtungsnischen)  aufgestellt
werden,  deren  dem  Magazin  zugekehrte
Offnung  durch  eine  nicht  zu  öffnende  dicke
Spiegelglasscheibe  geschlossen  ist;  der  Zu-