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Kärnten,  Krain,  Friaul,  Stadt  Triest,
Tirol  mit  Vorarlberg,  Mähren  und  Schlesien;
  von  Preußen  waren  die  Provinzen
Preußen  und  Posen  ausgeschlossen.  Bis
1866  waren  Sachsen-Gotha  an  Kobur
und  Meiningen,  Anhalt-Köthen  an  Dessau,
  die  Hüsseentummer  Hohenzollern  an
Preußen,  Holstein  und  Lauenburg  (1864)
an  Osterreich  und  Preußen  übergegangen.
Das  Heer  diente  zur  Verteinigung  des
Bundes  und  jedes  einzelnen  Gliedes.  Die
oberste  Heeresleitung  lag  der  Bundesversammlung
  ob,  welcher  für  die  rein  militärichen
  und  technischen  Angelegenheiten  eine
ogen.  Militärkommission  von  sieben
stimmführenden  höhern  Offizieren  unterstellt
  war.  Derselben  fiel  außer  den  ihr  von
der  Hundeerersammlung  übertragenen
Geschäften  die  Aussicht  über  die  Bundesfestungen,
  die  Vollzähligkeit  und  Schlagsertigkeit
  des  Bundesheers  zu.  Fürdie  Stärke
der  aufzubringenden  Kontingente  diente
als  Maßstab  („Matrikel-“)  die  Bevölkerungszahl
  von  1818.  Bis  1860  ist  diese
Matrikel  sechsmal  abgeändert  worden.  Der
Oberfeldherr  sollte  nur  für  die  Dauer  der
jedesmaligen  Aufstellung  des  Bundesheers
erwählt  werden  und  der  Bundesversammlung
  verantwortlich  sein.  Jede  Vereinigung
  der  Kontingente  verschiedener  Staaten,
  sogar  der  Schein  einer  Suprematie
irgend  eines  Staats  wurde  ausdrücklich  als
unzulässig  erklärt.  Die  Stärke  des  Bundesheers
  wurde  auf  1  Proz.,  der  Ersatz
aus  ½  Proz.,  durch  Bundesbeschluß  vom
4.  Jau.  1855  auf  1½  Proz.,  die  Reserve  auf
½  Proz.,  der  Ersatz  auf  ½  Proz.  der  Matrikel
  festgesetzt.  Die  Kavallerie  sollte  ½,
Pioniere  und  Pontonniere  1  Proz.  betragen,
  ½0  der  Infanterie,  Scharsschützen
oder  Jäger  sein.  Auf  1000  Mann  wurden
2  Geschütze  gerechnet,  welche  Zahl  1855  auf
2½  erhöht  wurde.  Das  Bundesheer  sollte
aus  7  ungemischten  und  3  gemischten  Armeckorpsbestehen;
  von  den  erstern  sormierten
  Osterreich  und  Preußen  je  3,  Bayern  1.
1831  wurde  die  Stärke  der  Besatzungen
für  die  damaligen  Bundesfestungen
Mainz,  Luremburg  und  Landau,  1842  für
die  neu  erbauten  Ulm  und  Rastattgeregelt.
Die  letzten  Bestimmungen  über  die  Stärke
der  Koutingeute  wurden  durch  Beschluß

Deutsche  Reiter.

vom  27.  Mril  1861  erlassen,  und  es  betrug
danach  das  Hauptkontingent  1½/,  das  Ersatzkontingent
  ½  Proz.  der  Matrikel  (vgl.
Tabelle  auf  Seite  57).

Die  Feldzeschütze  bestanden  der  Jahl
nach  aus  je  7.  12  Pfündern  und  Haubitzen
und  ½  6  Pfündern.  Nach  dem  Beschluß
sollte  1  Armeekorps  aus  2  Divisionen  à  2
Brigaden  à  2  Regimenteroder  1  Bataillone
Infanterie,  1  Reiterregiment  aus  4  Eskadrous
  bestehen.  Jedes  Bataillon  sollte  800
bis  1200,  jede  Infanteriekompanie  120—
250,  jede  Eskadron  120—180  Streitbare,
jede  Batterie  6—8  Geschütze  zählen.  Die
Gesamtdienstzeit  jedes  Mannes  sollte  6
Jahre,  die  Präsenz  bei  den  Fußtruppen
mindestens  2,  bei  der  Reiterel  und  reitenden
  Artillerie  mindestens  3  Jahre  betragen.
Es  mußten  im  Frieden  präsent  gehalten
werden:  aller  Offiziere;  bei  der  Insanterie
  ¾  der  Unteroffiziere,  ½  der  Gemeinen;
  bei  der  Reiterei  und  reitenden
Artillerie,  wo  Landwehrreiterei  bestand,
3¾  der  Unteroffiziere,  Trompeter  und  Gemeinen
  nebst  Pferden  und,  wo  sie  nicht
bestand,  die  Hälfte  der  Unteroffiziere  2c.,
/,  wo  eine  Beurlaubung  mit  Pferden  und
mit  Sold  stattfand;  bei  der  Fußartillerie
und  den  Piouieren  der  Unterofsfiziere,
5½/  der  Gemeinen;  bei  der  Fußartillerie  ½
der  Reitpferde,  3/8  der  Zugpferde  der  Batterien;
  bei  der  Festungsartillerie  34  der
Unteroffiziere,  ½  der  Gemeinen.

Deutsche  Neiter.  Um  1525  bildeten
sich  aus  den  Lanzierern,  Kyrissern  und
Karabinierern  gemischte  Reiterscharen  und
aus  diesen  während  des  Schmalkaldischen
Kriegs  1546—47  die  Deutschen  Reiter,
auch  Ringerpferde  genannt,  weil  sie
geringere  Pferde  ritten  als  die  Kyrisser
und  Lanzierer.  Sie  trugen  offene  Eisenhüte
  oder  Sturmhauben  (Hundskappen),
  statt  der  schweren  Eisenpanzer  leichte
Brustharuische  (corselets)  oder  Lederkoller
mit  Halsberge.  Jene  pflegten  sie,  um  den
Rost  abzuhalten,  schwarz  anzustreicheit,
weshalb  sie  auch  kurzweg  rdie  Schwarzen.
  genaunt  wurden.  Sie  führten  als
Waffen  Schwert  und  Faustrohr.  Ihre
eigentümliche  Fechtweise  war  die,  daß  sie
in  tiesen  Haufen  gegen  den  Feindanritten;
nahe  vor  diesem  tn  das  erste  Glied  seine