Deutsches  Reich  (Heeresformation).

Reservatrechten  zuwiderlaufen,  die  Bayern
in  der  mit  ihm  abgeschlossenen  Konvention
  vom  23.  Nov.  1870  gesichert  sind.
Sein  Heer  bildet  einen  geschlossenen  Bestandteil
  des  Bundesheers  mit  eigner
Verwaltung  unter  der  Militärhoheit  des
Königs  und  tritt  erst  mit  der  Mobilmachung,
  die  auf  Anordnung  des  deutschen
  Kaisers,  des  Bundesfeldherrn,  durch
den  König  erfolgt,  unter  den  unmittelbaren
  und  unbedingten  Befehl  des  Bundesfeldberrn.
  Dagegen  hat  sich  Bayern  verpflichtet,
  in  Bezug  auf  Organisation,  Formation,
  Ausbildung  und  Gebühren  volle
übereinstimmun  mit  den  für  das  Reichsheer
  geltenden  Normen  herbeizuführen,
wie  es  sich  auch  vorbehalten  hat,  die  Übereinstimmung
  hinsichtlich  der  Bewaffnung,
Ausrüstung  und  der  Gradabzeichen  herzustellen.
  In  Elsaß-Lothringen  werden
die  Militärangelegenheiten  durch  kaiserliche
  Behörden,  die  jedoch  vom  preußischen
Kriegsministerium  ressortieren,  verwaltet.

Durch  das  Reichsmilitärgesetz
vom  2.  Mai  1874  erhielt  die  Heeresor-Leonisation
  mit  einer  Gültigkeit  auf  sien

  Jahre,  also  bis  zum  31.  Dez.  1881,6

ihren  Abschluß.  Die  Friedenspräsenzstärke
wurde  auf  401,659  Unteroffiziere  und
Gemeine  (ohne  die  Einjährig-Freiwilligen,
deren  Zahl  etwa  5000  beträge  sowie  ohne
die  zu  den  Ubungen  bei  den  Truppen  einberufenen
  Resewisten)  festgesetzt.  (Vgl.
die  Tabellen  auf  Seite  62  6h
Peeress#ormation.

Die  Generalkommandos  stehen  in:
Gardekorps  Berlin,  I.  Armeekorps  Königsberg
  i.  Pr.,  II.  Stettin,  III.  Berlin,  IV.
Magdeburg,  V.  Posen,  VI.  Breslau,  VII.
Münster,  VIII.  Koblenz,  IX.  Altona,  X.
Kunnever,  XI.  Kassel,  XII.  Dresden,

III.  Stuttgart,  XIV.  Karlsruhe,  XV.
Straßburg  i.  E.,  I.  bayrischen  Armeekorps
München,  II.  bayrischen  Würzburg.

Alle  Infanterieregimenter  haben  3  Bataillone,
  nur  das  Regiment  Nr.  116  hat
2;  alle  Kavallerieregimenter  haben  5  Eskadrons.
  —  Von  der  Feldartillerie  haben
das  1.  Garderegiment  und  die  Regimenter
Nr.  1—11  je  Fo  und  1  reitende  Abteilung
  zu  je  3  Batterien,  die  Regimenter
15  —  30  je  2  Feldabteilungen  à  4  Bat-61



terien;  das  Regiment  Nr.  12  hat  2  Feldabteilungen
  zu  4  und  1  reitende  Abteilun
u  2  Batterien,  das  Regiment  Nr.  13:
Feldabteilungen  zu  3  Batterien,  das  Reiment
  Nr.  14:  2  Feldabteilungen  zu  4
tterien  einschließlich  1  reitenden,  das
Regiment  Nr.  25:  2  Feldabteilungen  zu
3  Batterien  einschließlich  1  reitenden.  In
Bayern  haben  das  2.  und  3.Feldartillerieregiment
  2  Feldabteilungen  à  4  und  1
reitende  à  3  Batterien,  das  1.  und  4.  Reiment
  je  2  Feldabteilungen  à  4  Batterien.
iese  Formation  behält  ihre  Gültigkeit  bis
um  Schluß  des  Etatsjahrs  1880/81.  Von
r  Fußartillerie  haben  die  Regimenter
2  Bataillone;  das  Regiment  Nr.  15  besteht
  aus  den  Bataillonen  Nr.  10  und  11.
Jedes  Bataillon  hat  4  Kompanien.  —  Alle
Pionierbataillone  haben  4,  nur  die  beiden
bayrischen  5  Kompanien.  —  Von  den
Trainbataillonen  haben  das  Garde=  und  2.
je  3,  alle  andern  2  Kompanien,  die  bayri-8
  3  einschließlich  1  Sanitätskompanie.
Nach  dem  Reichsgesetz  vom  6.  Mai
1880  wird  die  ricbenspräsenstärke  des
deutschen  Reichsheers  vom  1.  April  1881
is  31.  März  1888  betragen  427,274
Mann.  Die  Infanterie  wird  zählen  503
Bataillone,  die  Feldartillerie  340  Batterien
  die  Fuhartillerie  31,  die  Pieniere
19—  Bataillone  erkl.  Eisenbahnregiment.
Bei  der  Infanterie  werden  die  Regimenter
97—99,  127—132,  vom  Regiment  Nr.
116  das  3.  Bataillon,  in  Bayern  das  Regiment

  Nr.  18  errichtet.  Bei  der  Feldartillerie

  erhalten  die  Abteilungen  des  1.
Garde-Feldartillerieregiments,  der  Regimenter
  1—11,  13,  25  —  28  Abteilungen
  je  1  Batterie  mehr;  beim  XV.  Armeekorps
  wird  ein  2.  Feldartillerieregiment
  zu  8  Batterien  sormiert,  und  Bayern
errichtet  noch  4  Batterien.  Bei  der  Fußartillerie
  wird  ein  Regiment  Nr.  11,  bei
den  Pionieren  ein  Bataillon  Nr.  14  errichtet
  werden.  —  Besondre  Formationen
  sind:  Schloßgardekompanie,  hessische
Gardeunteroffizierkompanie,  Leibgarde
der  Hartschiere,  Festungsreserveabteilun-=zen,
  Halbinvalide,  reitendes  Feldjägerorps,
  Militärerziehungs=  und  Bildungsanstalten,
  Nusschtonbssonal  der  Militärgefängnisse
  und  Arbeiterabteilungen.

[Forts.  S.  69.