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konstrnierte  3-,  6=  und  12pfündige  Kanonen
  mit  Kammer  von  beringern  Metallstärken
  und  Länge  als  die  bestehenden

Gchütze.

Direkter  Schuß  hieß  früher  der  flache
Bogenschuß  der  Kanonen  gegen  freistehende
  Ziele.  Heute  versteht  man  darunter
  einen  Schuß  mit  voller  Gebrauchsladung,
  dessen  Flugbahn  nur  durch  die
Geschützmündung  und  den  Trefspunkt  am
Ziel  bestimmt  wird,  wobei  also  eine  das
Fiel  verbergende  Deckung  bei  Bestimmung
der  Flugbahn  unberücksichtigt  bleibt.

Direktion,  die  Richtungslinie  für  die
Bewegung  einer  Truppe.

Direktive  #Michtschnur-),  eine  Art
militärischer  Befehle,  die  der  Ausführung
einen  weitern  Spielraum  lassen,  also  im
allgemeinen  nur  die  Ziele  angeben  oder
den  Zweck,  auf  welchen  es  ankommt,  und
die  Wahl  der  Wege  und  Mittel  freistellen.

Direktrice  (die  -leitende-,  spr.·  ihssẽ),
die  Schartenmittellinie,  welche  die  Hauptschußrichtung
  angibt.

Diseiplin,  gewöhnlich  in  der  Bedeutung
  von  Mannszucht  gebraucht;  im
weitern  Sinn  begreift  D.  die  gesamte
militärische  Erziehung  des  Soldaten  und
bildet  somit  die  Grundlage  für  den  Gehorsam
  in  Ausübung  seiner  Bernfspflichten
  und  vor  allem  für  die  erfolgreiche
Verwendungder  Truppen  gegen  eengeink
Wenn  sich  die  D.  zunächst  in  blindem  Gehorsam
  bei  Aussührung  erteilter  Befehle
äußert,  so  soll  doch  durch  den  Unterricht
und  die  militärische  Erziehung  sowohl  das
Pflicht=  und  Ehrgefühl  des  Soldaten  in
jeder  Weise  belebt,  als  auch  das  sachliche
Verständnis  für  die  ihm  zufallende  Thätigkeit
  ausgebildet  werden.  Das  höchste
Resultat  dieser  Erziehung  ist  der  freiwillige
  Gehorsam,  die  volle  Hingabe  des
einzelnen  an  die  Erfüllung  seiner  Berufspflichten.
  In  dieser  Richtung  muß  jeder
Vorgesetzte  auf  alle  seine  Untergebenen
einwirken.  Zur  Wahrung  seiner  Autoritätt
  sind  jedem  Vorgesetzten  die  hierzu  erforderlichen
  Befugnisse,  wie  das  Recht  zu
strafen,  übertragen  ,  gleichzeitizabek  auch
die  Veranwortlichkeit  für  die  D.  der  ihm
unterstellten  Truppe  auferlegt  worden.
Alle  diese  Vefugnisse  werden  als  Disci-Direkter

  Schuß  —  Dislozieren.

plinargewalt  bezeichnet,  von  der  die
Disciplinarstrasgewalt  ein  Teil  ist.
Diese  ist  in  der  deutschen  Armee  grundsätzlich
  nur  denjenigen  Vorgesetzten  eingeräumt,
  denen  der  Befehl  über  eine  Truppe
mit  Verantwortlichkeit  für  die  D.  derselben
  übertragen  ist,  für  gewöhnlich  also
vom  Kompanie-,  Batterie=  oder  Eskadronchef
  (Hauptmann,  Rittmeister)  an  aufwärts.
  Subalternoffiziere  sind  nur  dann
zur  Ausübung  der  Disciplinarstrafgewalt
berechtigt,  wenn  sie  einen  Kompaniechef
als  solchen  vertreten  oder  eine  Truppenabteilung;
  die  dann  in  der  Regel  detachiert
ist,  selbständig  führen.  Unteroffiziere  aller
rade  können  dieselbe  jedoch  niemals  ausüben.
  Die  Disciplinarstrafen  sollen
für  Vergehen  gegen  militärische  Zucht  und
Ordnung  im  Betretungsfall,  also  sofort,
verhängt  werden  und  stehen  daher  im
Gegensatz  zu  den  gerichtlichen  Strafen,
die  infolge  richterlichen  Erkenntnisses  vollstreckt
  werden.  Das  Disciplinarstrafver
fahren,  d.  h.  die  Strafbefugnis  jedes  Vorgesetzten
  wie  die  Strafen,  deren  Voraussetzungen
  und  Ausführung,  ist  durch  die
Disciplinarstrafordnung  vom  31.
Okt.  1872  geregelt.  Die  zu  verhängenden
Dieziblinallirchen  dürfen  4  Wochen  gelinden,
  3  Wochen  mittlern  und  14  Tage  strengen
  Arrest  nicht  überschreiten.  Der  Disciplinarstrasgewalt
  sind  alle  zum  Heer  gehörenden
  Militärpersonen,  im  Krieg  überhaupt
  alle  beim  Heer  befindlichen  Personen
wie  die  Kriegsgefangenen  unterworfen.
Dislokationstableaus,  Dislokstionslisten,
  s.  Dislozieren.
Dislozieren,  das  Verteilen  der  Truppen
  in  Garnisonen,  Kantonnements,  Biwaks
  2c.  Bei  den  Friedensdislokationen
  ist  die  Belegungsfäbigkeit  der
Ortschaften  maßgebend,  die  deshalb  im
Einvernehmen  mit  den  Civilbehörden
festgestellt  wird.  Im  Krieg  dagegen  muß
mit  der  Rücksicht  auf  die  Schlagfertigkeit
  die  Rücksicht  auf  Verpflegung  und  Lequemlichkeit
  der  Truppen  in  Einklang
gebracht  werden.  Größere  Truppenkörver
erhalten  möglichst  abgerundete  Dislekationsbezirke.
  Die  Lage  der  Stabsquartiere
  muß  die  Befehlsverbreitung  möglichst
  erleichtern,  der  Alarmplatz  von  allen