Esplanade  —

schießen  zum  Laden  in  bas  Laboratorium
zu  Kopenhagen  gesandt  werden.

Esplauabe,  s.  Citadelle.

Esponton  (spr.  pongtöng),  s.  Sponton.

Estakaden,  zur  Sicherung  von  Brücken
oder  Festungswerken  stromaufwärts  angebrachte
  Sperrungen  (Wasserbarrikaden),
die  ebenso  feste  wie  schwimmende  sein  können,
  z.  B.  eingerammte  Pfähle,  Gerüste,
Schmimmzure:  verankerte  Netze  2c.

sior,  der  Stoßdegen  mit  1—1,25  m
langer,  drei=  oder  vierkantiger,  schmaler
Klinge  zur  Zeit  Karls  V.

Etagen  (spr.  Ktahsch-)  oder  Stockwerke
kommen  in  der  Sescsiigungskunkn  als
übereinander  liegende  Kasematten,  Minen
(Stockwerksminen)  oder  Geschützaufstellungen,
  wie  beiden  Stockwerksflanken,  vor.

tamin,  ein  nach  Art  der  Leinwand
Lwebter  Wollstoff,  aus  dem  bis  gegen
866  in  Preußen  die  Kartuschbeutel  gefertigt

  wurden.

Etappenwesen,  in  Deutschland  geregelt
  durch  die  Instruktion,  betressend  das
Etappen=  und  Eisenbahnwesen,  vom  20.
Juli  18724.  Das  E.  hält  die  rückwärtigen
Verbindungen  der  operierenden  Armce  mit
der  Heimat  aufrecht  zur  Heranziehung  des
Nachschubs  aller  Bedürfnisse  für  die  Armee
sowohl  als  zur  Zurückführung  aller  von
der  Armee  abgehenden  Menschen  und  Gegenstände,
  sorgt  ferner  für  Unterbringung
und  Verpflegung  der  zu  und  von  der  Armee
  gehenden  Personen  sowie  für  Erhaltung
  und  Sicherung  der  Verbindungslinien
  (Straßen,  Brücken,  Telegraphenlinien)
  des  betretenen  feindlichen  Gebiets
wie  endlich  für  dessen  Organisation  und
Verwaltung.  Das  E.  sieht  unter  oberster
  Leitung  des  Generalinspekteurs  des
Etappen=  und  Eisenbahnwesens.  Ihm  sind
unterstellt:  a)  die  Etappeninspektionen,
die  bei  jeder  selbständig  operierenden  Armee
formiert  werden;  b)  der  Chef  des  Feld-Eisenbahnwesens
  zur  Regelung  des  letztern
auf  dem  Kriegss  handiaun  der  Militärtransporte
  auf  inländischen  Bahnen;  O)  der
Generalintendant  der  Armee  als  Chef  des
Feld-Intendanturwesens;  d)  die  Chefs
des  Feld-Sanitätswesens  und  e)  der
Militärtelegraphie;  f)  der  Feldoberpostmeister;
  also  die  die  Verwaltung  und  den

Etappenwesen.  103

aerbehe  leitenden  Behörden.  Zur  Vereinfachung
  des  Verkehrs  ist  es  notwendig,
die  Transporte  zunächst  zu  sammeln,  dann
in  geschlossenen  Zügen  über  die  Bahn  zu
führen  und  am  Ziel  wieder  zu  zerteilen;
zu  diesem  Zweck  wird  für  jedes  Armeekorps
im  Inland  ein  Etappenanfangsort,
welcher  eine  Haupteisenbahnstation  sein
muß,  bestimmt,  an  welchem  die  für  das
Armeekorps  vorzuführenden  Transporte
gesammelt,  die  zurückkehrenden  zerteilt
werden;  von  da  gehen  sie  nach  der  für  jede
Haustbahalinie  bestimmten  Sammelation,
  wodie  aus  erschiedenen  Korpsbezirken
  zusammenfließenden  Güter  in  ganzen
  Zügen  nach  dem  Kriegsschauplatz  erxpediert
  werden.  Um  aber  die  nachteiligen
Rückwirkungen  unvermeidlicher  Betriebsstörungen
  von  den  inländischen  Bahnen
fern  zu  halten,  werden  in  nicht  zu  großer
Entfernung  vom  Kriegsschauplatz  überangsstationen
  errichtet,  die  als  Verehrsregulatoren
  dienen,  bis  zu  denen
##öbnlicher  von  denen  zur  Armee

riegsbetrieb  stattfindet.  Für  jede  zur
Armee  führende  Eisenbahnlinie  wird  eine
Endstation  bestimmt,  der  Etappenhauptort
  genannt.  Hier  erfolgt  die  Verteilung
  und  Absendung  der  zu  und  von  der
Armee  gehenden  Güter  und  Personen.  Von
den  Etappenhauptorten  zu  den  Armeekorps
werden  Etappenktrasen  und  auf  diesen
  durchschnittlich  alle  3  Meilen  Etappenorte
  mit  einer  Etappenkommandantur
  gebildet.  Der  Rayon  jedes  Etappenorts
  reicht  bis  zur  halben  Entfernung
vom  nächsten  und,  wo  Etappenorte  nicht
bestehen,  so  weit,  als  der  Kommandant  seinen
  Einfluß  ausdehnen  kann  und  will.
Der  Etappenkommandant  hat  den
ganzen  Durchgangsverkehr  von  und  zur

rmee  zu  vermitteln,  für  die  Sicherung
der  Verkehrswege  und  Telegraphenanlagen
zu  sorgen  und  die  erforderlichen  Transportkommandos
  zu  stellen;  er  hat  für  die
Verteidigung  des  Etappenorts,  für  die
Unterdrückung  von  Ausständen  wie  für  die
polizeiliche  Ordnung  zu  sorgen,  zu  welchem
Zweck  ihm  Feldgendarmen  u.  die  Besatzung
des  Etappenorts,  die  Etappentruppen,
zur  Verfügung  stehen.  Die  Bahnhäfe  erhalten
  in  der  Regel  besondre  Komman-