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einzelnen  Mann  bis  hinauf  zu  den  größten
  Truppenkörpern,  geregelt  werden.
Das  C.  ist  notwendig  für  die  Gleichmäßigkeit
  aller  Formen  und  Bewegungen  in  der
ghanzen  Armee,  für  die  es  gilt,  um  jeder
illkür  in  der  eschlsgebung,  die  im  Gefecht
  Perhängnisvole  erwirrungen  zur
Folge  haben  könnte,  vorzubeugen.  Jede
Waffengattung  hat  daher  ihr  eignes  E.
—  Während  früher  die  Ererzierreglements
mit  Kunststücken  angefüllt  waren,  die  für
das  Gefecht  keinen  Wert  hatten,  ist  man
in  neuerer  Zeit  bestrebt,  alles  aus  ihnen
z  entfernen,  was  für  das  Gefecht  ohne
utzen,  und  nur  das  darin  aushineelmen,
  was  für  das  Gefecht  notwendig  ist,
um  auch  den  Führern  möglichst  freien
Spielraum  in  der  Handhabung  der  Truppen
  zu  gestatten.  Das  erste  bekannte  E.
wurde  Anfang  des  17.  Jahrh.  durch  Moritz
  von  Nassau  aufgestellt  und  von  Wallhausen
  bearbeitet.  Exerzierreglements  werden
  durch  den  Kaiser  Lenehmigt.
Erxpanfionsführung  kam  bei  den  gezogenen
  Vorderladungsgewehren  in  der
Weise  zur  Anwendung,  daß  die  mit  einer
Höhlung  versehenen  bleiernen  Langgeschosse
  mit  Spielraum  in  den  Lauf  eingesetzt,
  deren  Wandungdurch  das  Hineinpressen
  eines  Kegels  (Expansionsspiegel)
oder  eines  konischen  Näpfschens  (Culot)  in
die  Höhlung  oder  auch  durch  den  bloßen
Eintritt  der  Pulvergase  in  dieselbe  ausgedehnt
  und  in  die  -K  e  gepreßt  wurde.
Das  Geschoß  mußte  so  den  Zügen  folgen
und  erhielt  Führung  in  denselben.  Die
Idee  der  E.  wurde  von  Reichenbach  (damals
  bayrischer  Artillerieoffizier)  schon  zu
Anfang  dieses  Jahrhunderts  ausgesprochen
  und  um  1806  in  Versuch  genommen.
Erst  1849  gelang  Min  ié  die  Konstruktion
seines  hierauf  beruhenden  Gewehrs.  Bei
Geschützen  ist  ein  Erpan  sionsring  aus
Kupfer  am  Geschoßboden  angewendet  worden,
  der  bei  den  amerikanischen  (Parrot=Kanonen
  zur  Führung,  bei  den  englischen
  zum  gasdichten  Abschluß  dient;  vgl.
andfeuerwaffen  (S.  176)  und  Gechütze
  (S.  154  ff.).
Explosion,  die  mehr  oder  minder
schnelle  Entwickelung  von  Gasen  bei  der
Zersetzung  von  Körpern,  wie  Pulver,  Dy-Expansionsführung

  —  Explosionsgeschosse.

namit  2c.  Vermsge  ihres  Bestrebens,  einen
sehr  viel  größern  Raum  einzunehmen,  als
ihn  der  unverbrannte  Körper  erfüllte,
drücken  die  Gase  auf  ihre  Einschließung
um  so  stärker,  je  größer  ihre  Spannung
ist.  Ist  der  Druck  der  Spannunggrößer  als
die  Widerstandsfähigkeitder  Einschließung,
so  wird  diese  mit  einem  der  Festigkeit  der
letztern  entprechen  starken  Knall  zertrümmert.
  Dieses  Zertrümmern  der  Körper
  wird  das  Explodieren  derselben  genannt;
  vgl.  Pulver  und  Sprengen.
Die  Wirkung  der  E.  ist  zunächst  von  der
Natur  des  losivstoffs  abhängig.  Je
kürzer  die  Zeit  seines  Zusammenbrennens
und  je  höher  der  Wärmegrad  der  hierbei
entstehenden  Gase  ist,  desto  heftiger  (brisanter)
  wird  die  Wirkung  sein,  weil  den
Massenteilchen  des  Körpers,  auf  den  die
E.  wirkt,  dann  um  so  weniger  Zeit  bleibt,
sich  in  Bewegungs  zu  versetzen  und  die
Wirkung  der  E.  in  Schwingungen  durch
den  ganzen  Körper  fortzupflanzen;  bevor
ie  in  die  Bewegung  eintreten,  oder  bevor
ie  genügende  Mengen  der  den  Gasen
innewohnenden  Kraft  haben  durch  Schwinungen
  ableiten  können,  werden  die  Masenteilchen
  bereits  voneinander  getrennt,
wird  der  Körper  zertrümmert  oder  fortgeschleudert
  sein.  Man  wird  daher,  wenn
es  auf  das  Zertrümmern  von  Körpern,
wie  beim  Sprengen  (s.d.),  ankommt,  Erplosivstosse
  von  brisanter  Wirkung  wählen,
  wie  Schießbaumwolle,  Dynamit  2c.,
zum  Schießen  (Forttreiben  von  Geschossen)
  dagegen  solche  verwenden  müssen,  die
weniger  schnell  zusammenbrennen,  daher
mehr  treibend  als  brechend  wirken.  Dynamit
  würde  das  Geschützrohr  eher  zertrümmert
  haben,  bevor  es  das  Geschoß  in
Bewegung  setzte.

Explosionsgeschosse  waren  mit  einem
Zünd=  oder  Sprenghütchen  versehene  Geschosse
  der  Handfeuerwassen,  welche  zum
Entzünden  leicht  brennbarer  Stoffe,  wie
der  Munitionsbehälter,  Protzen  2c.,  dienten,
  da  sie  durch  den  Anschlag  selbst  entzündet
  wurden.  Infelze  der  Petersburer

  Konvention  vom  11.  Dez.  1868  sind
.  unter  400  g  Gewicht  vom  Gebrauch
ausgeschlossen  und  seitdem  für  Handseuerwaffen
  überall  ausgeschieden.