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hat  sehr  gewechselt.  Im  vorigen  Jahrhundert
  hatte  man  meist  4,  Friedrich  d.  Gr.  5
Geschütze  auf  1000  Mann;z  in  Frankreick
2½,  Napoleon  I.  später  3  Geschütze.  Nack
1860  trat  eine  Vermehrung  bis  zu  8
Geschützen  ein,  und  seit  dem  Krieg  von
1870/71  ist  man,  in  Anerkennung  der
Wichtigkeit  einer  starken  F.,  bestrebt,  4
Geschütze  pro  1000  Maun  mitzuführen.
eldbäckerel.  In  Deutschland  ist  schon
im  Frieden  bei  jedem  Armeekorps  ein  dem
Proviantamt  beigegebenes  Feldbäckereiamt
mit  einer  Bäckereiabteilung  sormiert,  welches
  für  die  Garnison  den  Brotbedarf  zu
backen  hat.  Im  Krieg  formiert  jedes  mobile
Trainbataillon  eine  Feldbäckereikolonne;
u  deem  Feldproviantamt  gehört  auch  ein
eldbäckereiamt  (pro  Armeekorps  eins).
Jede  Feldbäckereikolonne  führt  die  Eisenteile
  für  zwei  Feldbacköfen  mit,  welche  dann
aufgestellt  werden,  wenn  die  in  Ortschaften
vorhandenen  Backöfen  nicht  ausreichen  und
zum  Bau  steinerner  keine  Zeit  bleibt.  Die
eisernen  Backöfen  bestehen  aus  unter  sich
verbundenen  eisernen  Rippen,  die  mit
Ziegelsteinen  ausgemauert  werden.  Ein
Backofen  kann  in  5—6  Stunden  durch
12  Arbeiter  erbaut  werden.
Feldbefestigung,  s.  Befestigungsn


Feldbinde  (franz.  écharpe,  woraus
das  deutsche  Wort  =  Schärpe-),  ein  bandartiger
  Schmuck,  der  um  Schulter,  Taille
oder  Arm  getragen  wurde;  war  zu  Cäsars
Zeit  schon  eine  allgemeine  Auszeichnung
der  Offiziere,  im  Mittelalter  ein  ritterlicher
  Schmuck,  im  Dreißigjährigen  Krieg
ein  Erkennungszeichen.  Die  Protestanten
trugen  gelbe,  die  Kaiserlichen  rote,  die
Schweden  grüne  Feldbinden.  1864  wurde
von  den  preußischen  Truppen  in  Schleswig
eine  weiße  "  um  den  linken  Oberarm

etragen.  Nach  der  Genfer  Konvention
ragen  alle  Sanitätstruppen  die  weiße
Binde  mit  rotem  Kreuz.  Jetzt  wird  die  F.
allgemein  als  Schärpe  (s.  d.)  getragen.
eldhargierung  spr.  ·  scharsch),  s.
Chargierungund  Munitionsersatz.

Felddiakonen,  die  freiwilligen  Krankenpfleger
  geistlichen  Standes  im  Krieg,
ähnlich  den  Instituten  der  Diakonissinnen,
zuerst  1866  in  Berlin,  organisiert.

S———

Feldbäckerei  —  Feldgendarmerie.

Felddienst  umfaßt  alle  Dienstzweige,
welche  zur  Ausbildung  der  Truppen  in
den  Verrichtungen  des  kleinen  Kriegs  gehören,
  welche  also  den  Dienst  der  im  Fe
stehenden  Truppen  für  die  Zeit  ausmachen,
die  zwischen  zwei  Schlachttagen  liegt,  oder
die  auf  einen  Schlachttag  folgt.  Da  man
stets  auf  einen  Zusammenstoß  mit  dem
Feind  gefaßt  sein  muß,  die  ganze  Truppe
aber  nicht  immerfort  gefechtsbereit  sein
kann,  so  ist  der  Sicherheitsdienst  während
  dieser  Feit  ihre  Hauptthätigkeit,  bei
welcher  ein  Teil  der  Truppe  die  Sicherung
  übernimmt,  damit  der  andre  ruhen
kann.  Für  den  Zustand  der  Ruhe  (Biwak,
Kantonnement)  ist  es  der  Vorposten-,
Lager=  und  Kantonnementsdienst,
für  die  Bewegung  der  Aufklärungs-,
Rekognoszierungs=  und  der  eigentliche
  Sicherungsdienst  (s.  d.).  Außer
diesen  gehören  zum  F.  noch  der  Ordonnanzdienst,
  welcher  durch  Meldungen
die  Verbindung  zwischen  den  einzelnen
Gliedern  des  Heers  unterhält,  sowie  Expeditionen
  behufs  Fouragierung  und
Requisition,  Hinterhalte,  Überfälle,  Alarmierungen
  2c.

"el  ienstübung,  s.  Exerzieren.

eldetat  (spr.  tah)  bezeichnet  im  Gegensatz
  zum  Friedensetat  die  kriegsmäßige
Sollstärke  von  Truppenteilen  oder  die
Sätze,  nach  denen  die  Geldverpflegung  der
Truppen  im  Krieg  zu  berechnen  ist.  Der
F.  tritt  mit  dem  ersten  Mobilmachungstag
  in  Kraft.  ·

Feldflasche,  eine  mit  Leder  überzogene
Glasflasche,  die  vom  Soldaten  an  einem
Riemen  über  die  Schulter  getragen  wird
und  zur  Mitführung  erfrischender  Getränke
  dient.  Die  Lazarettgehülfen  tragen
größere  Feldflaschen  (Labeflaschenec),
die  öterreichischen  Sanitätssoldaten  deren

wei.

Feldgendarmerie  Opr.“schangdar-  dient
zur  Aufrechterhaltung  und  Ausübung  der
Heerespolizei  bei  der  im  Felde  stehenden
Armee  und  auf  den  Etappenstraßen.  Nach
dem  Reglement  vom  15.  Aug.  1872  wird
bei  der  Mobilmachung  von  jedem  Armeekorps
  ein  Feeogendarmerieheachemen  von
1  Rittmeister,  1  Wachtmeister  und  51  Feldgendarmen
  sowie  eine  Detachementsabtei-