Festungskrieg  (Verteidigung).

der  Länge  nach  zu  bestreichende  Festungsfront
  und  -Linie  wird  enfiliert  (Enfilieroder
  Rikoschettbatterie,  kurze  15  em  Kanonen,
  leichte  gezogene  Mörser);  alle  Werke
der  Angriffs=  und  Nebenfronten  werden
unter  Wurffeuer  genommen  (Mörserbatterie,
  gezogene  Mörser);  Flankenwerke
(Kaponnieren  2c.),  Eskarpenmauern  2c.
werden  direkt  oder  indirekt  zerstört  (Demolitions-,
  Kontre=  und  Breschbatterien
mit  kurzen  15  cm  und  kurzen  21  cm  Kanonen);
  gegen  Ausfälle  werden  Geschützeimplacements
  für  leichte  Kanonen  auf  den
Flügeln  der  Parallele  angelegt.  Zur  Sicherung
  der  von  der  ersten  Parallele  vorschreitenden
  gedeckten  Annäherungswege
Approchen)  wird  auf  halbem  Weg  zur
estung  eine  zweite  Infanterieaufellung,
  diezweite  Parallele,  erbaut,
und  wieder  auf  der  halben  Entfernung
zwischen  dieser  und  der  Glaciskrete  wird
eine  dritte  Parallele  anzulegen  sein,
in  der  von  Geschützen  vorzugsweise  9  cm
gezogene  Mörser  Aufstellung  finden.
Nachdem  dann  die  von  der  Festung  vorgetriebenen
  Verteidigungsminen  im  Weg
des  Minenkriegs  bekämpft  sind,  wird  als
letzte  Position  vor  der  Fesiung  die  Glaciskrönung
  hergestellt.  Je  nach  der  Thätigkeit
  der  Verteidiger  werden  auch  mehr
als  drei  Parallelen,  auch  zwischen  diesen
Halb=  oder  Zwischenparallelen  angelegt.
  Ist  es  der  Artillerie  inzwischen
nicht  gelungen,  die  Flankierungsanlagen
u  erstürmen  und  Bresche  —im  so  gescheht
  dies  nun  durch  den  Mineur.  Damit
  die  Sturmkolonnen  gedeckt  an  den
Fuß  der  Bresche  gelangen,  werden  von
der  Glaciskrönung  aus  bedeckte  Grabenniedergänge
  ergestellt,  welche  bei
trocknen  Gräben  auf  der  Sohle,  bei  nassen
dicht  über  dem  Wasserspiegel  münden  und
sich  dann  als  gedeckte  Grabenüberänge
  in  Sappenform  oder  als  Brücken
ortsetzen.  Ist  die  Bresche  gangbar  gemacht,
  so  kann  zum  Sturm  geschritten
werden,  was  bei  größern  Unternehmungen
  stets  bei  Tage  geschieht.
Ist  die  belagerte  Festung  mit  weit  vorgeschobenen
  Fortsversehen,  so  richtet  sich  der
ngriff  zunächst  gegen  ein  oder  mehrere
Forts  und  die  zwischen  denselben  befind-125



lichen  Batterien  u.  sonstigen  Ausstellungen.
Nach  ihrer  Eroberung  bilden  sie  die  Basis
für  einen  in  ähnlicher  Weise  durchzuführenden
  Angriff  gegen  die  Stadtbefestigung.

Für  die  Ausfüihrung  der  Laufgräben
  gilt  als  Regel.  daß  die  erste  Parallele
  mit  ihren  rückwärts  und  vorwärts  gelegenen
  Annäherungswegen  mittelst  der
flüchtigen  Erdsappe  bei  Nacht  erbaut  wird.
Ist  sie  des  feindlichen  Feuers  wegen  unausführbar,
  so  tritt  an  ihre  Stelle  die
völlige  Sappe  (Erdwalze),  die  bei  Tag
und  bei  Nacht  vorgetrieben  wird.

Verteidigung.

Schreitet  der  Feind  zum  Angriff  auf  eine
Festung,  so  wird  er  entweder  durch  überraschung
  Herr  des  Platzes  zu  werden  suchen
(Uberfall),  oder  er  wird  mit  offener  Gewalt
  Erfolge  erstreben  (gewaltsamer
Angriff),  oder  er  wird  allein  die  Artillerie
  gebrauchen  (Bombardement),  oder
er  wird  seine  Infanterie  und  Artillerie  nach
und  nach  hinter  Deckungen  zur  Entscheidung
  heranzuführen  suchen  (förmlicher
Angriff).  Alle  diese  Angriffsarten  werden
  häufig  ineinander  übergehen  oder  nebeneinander
  gegen  verschiedene  Teile  der
Festung  gebraucht  werden.  —  Der  Befehl
zur  Armierung  einer  Festung  wird  vom
Kaiser  gegeben.  Sie  hat  den  Puees  ,  die
Festung  aus  dem  Friedenszustand  in  den
der  Verteidigungsfähigkeit  überzuführen,
und  zersält  in  die  fortifikatorische,
artilleristische,  ökonomische  und
Sanitätsarmierung.  Erstere  betrifft
die  Vervollständigung  der  Sturmfreiheit,

esicherte  Unterkunft  der  Garnison  und
ihrer  Vorräte,  Herstellung  von  Befestigungen
  im  Vorterrain,  Vorbereitung  des  Minenkriegs
  2c.  Die  artilleristische  Armierung
  soll  die  Geschützausrüstung  der  Festung
  zum  unmittelbaren  Gebrauch  fertig
Manhen.  Die  ökonomische  Armierung  soll
den  Unterhalt  der  Bes  abun  sichern  und  die
Sanitätsarmierung  alle  Mittel  zur  Handsobung
  des  Sanitätsdienstes  in  Bereitschaft

ellen.  —  Die  Erklärung  des  Belagerungszustands
  für  eine  Festung  nebst
deren  Rayonbezirkgeschieht  durch  den  Kommandanten.
  Der  Verteidiger  muß  bestrebt
sein,  dem  Feinde  das  Festsetzen  im  Vorterrain
  so  viel  wie  möglich  zu  erschweren,