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Grundlage  für  alle  weitern  Reorganisationen
  geschaffen  worden,  bei  deren  Ausarbeitung
  die  deutschen  Gesetze  über  die
Wehrpflicht  und  das  Ersatzwesen  nicht
außer  acht  geblieben  sind;  aber  die  in  ihm
fest  te  aktive  Dienstzeit  soll  jetzt  von
fünf  auf  drei  Jahre  herabgesetzt  werden,  eine
Maßregel  von  einschneidendster  Bedeutung,
  durch  deren  Verwirklichung  die  Armee
  an  Homogenität  zweifellos  gewinnen
würde.  Durch  den  Artikel  1  des  Rekrutierungsgesetzes
  wird  die  allgemeine
Wehrpflicht  eingeführt.  Jeder  Franzose
ist  zum  persönlichen  Kriegsdienst  verpflichtet
  und  kann,  sofern  er  nicht  völlig  dienstuntauglich
  ist,  vom  20.  bis  40.  Lebensjahr  zum
aktiven  Heer  und  zur  Reserve  einberufen
werden.  Die  Stellvertretung  ist  aufgehoben.
  Nur  Franzosen  können  in  die  Honösische
  Armee  eintreten.  Zu  schimpflichen
Strafen  verurteilte  Personen  sind  vom
Kriegsdienst  ausgeschlossen.  Die  unter  den
Fahnen  befindlichen  Mannschaften  nehmen
  an  den  politischen  Wahlen  nicht  teil.
Die  Dienstpflicht  in  der  aktiven  Armee
dauert  5  (künftig  3),  in  der  Reserve  4
(künftig  6),  in  der  Territorialarmee  5,  bei
der  Reserve  der  letztern  6  Jahre.  Es
brauchen  von  den  Ersatzmannschaften  nach
einjährigem  Dienst  indessen  nur  so  viele  bei
den  Fahnen  zurückbehalten  zu  werden,  als
der  Kriegsminister  jährlich  bestimmt.  Die
Bevorzugung  richtet  sich  nach  der  Losnummer.
  Können  diese  nach  einem  Jahr
zu  entlassenden  Leute  indessen  nicht  lesen
und  schreiben,  so  müssen  sie  noch  ein  Jahr
dienen;  anderseits  können  die  Leute  der
seenot  sasse,  astelhreien  d  lesen
können,  schon  nach  einem  halben  Jahr  entlassen
  werden.  Hiernachdient  die  zweiteLosklasse
  (Iportion)  5,  die  erste  Losklasse  (27

ortion)  ½,1  oder  2  Jahre  bei  der  Fahne.
Thatsächlich  ist  hierdurch  die  allgemeine
Wehrpflicht  sehr  beschränkt,  vor  allem  aber
der  Willkür  der  Vorgesetzten  zu  viel  Spielraum
  gelassen  worden.  Außerdem  gibt
es  Freiwillige,  die  mit  18  Jahren  eintreten,
  lesen  und  schreiben  können  und  dann
Aussicht  auf  einjährigen  Dienst  haben.
Auch  Einjährig-Freiwillige  können,  jedoch
untervielen  modifizierenden  Bedingungen,
eintreten.  Diese  Einrichtung  hat  sich  so

Frankreich  (Heeresorganisation).

wenig  bewährt,  daß  ihre  Aushebung  bevorsteht.
  —  Nach  der  Verfassung  ist  der  Präsident
  der  Republik  Chef  der  Armee  und
besetzt  die  Offizierstellen.  Es  ist  ihm  freigestellt,
  im  Krieg  den  Oberbefehl  zu  übernehmen;
  das  Recht  der  Kriegserklärung
hat  er  nicht.  Alle  Kommando=  und  Personalfragen
  gehen  durch  den  Kriegsminister,
der  hierdurch  die  weitgehendsten  Machtbefugnisse
  wie  das  Recht  hat,  direkt  in  das
Kommando  der  Armeen  einzugreifen.
Armee.

Nachdem  Organisationsgesetzvom
24.  Juli  1873  ist  F.  in  18  Regionen
geteilt,  deren  jeder  ein  Armeekorps  der
aktiven  Armee  entspricht;  ein  19.  Armeekorps
  steht  in  Algerien.  Jedes  Armeekorps
  besteht  aus:  2  Infanteriedivisionen
  à  2  Brigaden  à  2  Regimenter,  1
Kavalleriebrigade  à  2  Regimenter,  1  Artilleriebrigade
  à  2  Regimenter,  1  Geniebataillon,
  1  Traineskadron  und  den  erforderlichen
  Branchen.  Die  Infanteriedivisionen
  und  Infanteriebrigaden  führen
fortlaufende  Nummern  durch  die  Armee,
die  Kavallerie=  und  Artilleriebrigaden  dic
der  Armerkorps.  Die  Regionen  sind  in
je  8  Subdivisionen,  jede  mit  einem
oder  mehreren  Rekrutierungsbüreaus  (zusammen
  152),  etwa  den  deutschen  Landwe
  cberirttommandoe  entsprechend,  geteilt.
  Die  Generalkommandos  haben
ihr  Quartier  in:  1.  Lille,  2.  Amiens,  3.
Rouen,  4.  Le  Mans,  5.  Orléans,  6.  Lager
von  Chälons,  7.  Besangon,  8.  Bourges,
9.  Tours,  10.  Rennes,  11.  Nantes,  12.
Limoges,  13.  Clermont,  14  Lyon,  15.
Marseille,  16.  Montpellier,  17.  Toulouse,
18.  Bordeaux,  19.  Algier.  —  Die  nicht
den  Armerkorps  zugeteilte  Kavallerie  ist
in  5  Kavalleriedivisionen  à  2  Regimenter
nebst  3  Batterien  reitender  Artillerie  sormiert.
  Charakteristisch  sind  die  Anhäufung
von  Truppen  in  Paris,  wo  4  Armeekorps
(2.,  3.,  4.,  5.)  zusammenstoßen,  und  die
große  Machtvollkommenheit  des  Gouverneurs,
  dem  24  Infanterie-,  8  Kavallerieregimenter,
  4  Regimenter  Artillerie  als
Garnison  zur  Verfügung  stehen;  Lyon
hat  10  Regimenter  Infanterie,  ¾  Regimenter
  Kavallerie  zur  Besatzung;  weitere
größere  Truppenmassen  lassen  sich  nahe