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dierter  Truppenoffiziere  als  Ordonnanzoffiziere
  bei  den  Gouvernements,  Generalkommandos,
  Truppen=  und  Subdivisionen,
  Infanterie=  und  Kavalleriebrigaden
bestehen.  Der  darin  enthaltene  Generalstab
  des  Kriegsministers  besteht  aus  1  Divisions-,
  2  Brigadegencralen,  33  Oberstleutnants,
  26  Kapitänen  und  einer  vom
Minister  zu  bestimmenden  Anzahl  von
Truppenosizieren.  Die  Durchführung
dieses  Gesetzes  soll  in  4  Jahren  (1884)  beendet
  sein.  Nach  dem  Cadregesetz  vom  13.
März  1875  bestand  der  Generalstab  1878
aus  40  Obersten,  40  Oberstleutnants,
119  Majoren,  245  Hauptleuten,  69  Leutnants
  =  513  Offizieren.

Durch  das  Cadregesetz  (vom  13.  März
1875)  wurde  die  Reorganisation,  der
Wiederaufbau,  der  französischen  Armee
der  Hauptsache  nach  vollendet.  Durch  dasselbe
  ist  die  Friedens=  und  Kriegsstärke  an
Offizieren,  Unteroffizieren,  Spielleuten,
Handwerkern  und  Mannschaften,  die  nicht
mit  der  Waffe  dienen,  für  die  in  Reih'
und  Glied  stehenden  Mannschaften  aber
nur  eine  Durchschnittszahl  als  Friedenspräsenz,
  unter  die  nicht  gegangen  werden
darf,  festgesetzt  worden.  Von  großer  Bedeutung
  war  die  Bestimmung,  daß  die
Infanterieregimenter  statt  bisher  3,  künftig
  4  Bataillone  haben  sollten.  Die  Truppen
  der  aktiven  Armee  sind  durch  das
Cadregesetz  (vom  13.  Märt-  875)  in  folgender
  Weise  normiert  (s.  S.  135).

Die  Gendarmerie,  die  in  F.  in  sehr
enger  Beziehung  zur  Armee  stcht,  enger
als  in  Preußen,  besteht  aus:  Garde  1  Le-Jion
  à  3  Bataillone  à  8  Kompanien  Infanterie,
  3  Divisionen  à  2  Eskadrons
Kavallerie,  1  Legion  in  Versailles,  26  in
den  Provinzen,  1  in  Afrika,  5  Kompanien
in  den  Kolonien,  zusammen  20,000  Mann,
14,500  Pferden.

Nach  vollständiger  Durchführung  des
Cadregesetzes  würde  der  Friedensetat
der  französischen  Armee,  einschließlich  der
Verwaltungsbranchen,  490,322  Köpse  mit
120,894  Pferden  betragen.—  Die  Infanterie-,
  Chasseur-,  Zuaven-,  Turcoregimenter
  haben  je  4  Bataillone  à  4  Kompanien,
  außerdem  1  Depotkompanie;  die
Zephyrbataillone  haben  je  6  Kompanien.

Frankreich  (Stehendes  Heer).

Die  Kavallerieregimenter  im  Innern  haben
  je  5  Eskadrons,  davon  1  Depoteskadron,
  die  afrikanischen  6,  davon  2  Depoteskadrons;
  außerdem  bestehen  8  Kompanien
  Remontereiter.  Je  1  Divisions=  und
1  Korpsartillerieregiment  bilden  eine
Ertilleriöripade;  jedes  Divisionsregiment
besteht  aus  3  Fuß-,  8  Feld=  und  2  Depotbatterieu;
  Feld=  und  Drepotbatterien  sind
gleich  und  mit  6  Geschützen  ausgerüstet,
die  Fußbatterien  (57)  entsprechen  der  deutschen
  Fuß-  (Festungs-)  Artillerie.  Die
Korpsartillerieregimenter  bestehen  aus  8
Feld-,  3  reitenden  und  2  Depotbatterien.
Die  Feldartillerie  besteht  daher  aus  437
Batterien  mit  2622  Geschützen.  Jedes
Sappeur-Mineurregiment  hat  5  Bataillone
  à  4  Kompanien,  außerdem  pro  ugt
ment  1  Depotkompanie,  1  Kompanie  Eisenbahnarbeiter
  und  1  Fätrer-  (conducteurs-)
  Kompanie.  —  Die  Verwaltung
hat  nach  dem  Krieg  1870/71  großen  Tadel
und  gerechtfertigte  Angriffe  erfahren.  Die
Mängel  sind  mehr  oder  weniger  darauf
zurückzuführen,  daß  die  Administratiobeberden
  unabhängig  neben  den  Truppenehörden
  standen  und  gleichzeitig  gnrt
eigne  Kontrollbehörde  bildeten.  Das  seit
Jahren  in  Beratung  befindliche  Verwaltungsgesetz
  befindet  sich  noch  jetzt  darin.
Die  Verwaltung  wird  von  Administrationsoffizieren
  ausgeübt,  die  auf  der  Administrationsschule
  zu  Vincennes  heranebildet
  werden.  —  Für  den  Sanitätsienst
  sind  83  Militärlazarette  und  ein
Personal  von  1147  krten  u.  159  Apothekern
  vorhanden.  419  Tierärzte  mit  Offiziersrangversehen
  den  Veteri  närdienst.
Die  während  des  K#iegs  1870/74  hervorgetretenen
  Mängel  der  Bewaffnung  hat
man  durch  Einführung  neu  konstruierter
Handfeuerwassen  und  Geschütze  zu  beseitigen
  gesucht,  so  daß  sämtliche  damalige
Waffen  jetzt  ausgeschieden  sind.  Die  Infanterie
  der  aktiven  Armce  ist  mit  dem  Gras-Gewehr
  M/74ausgerüstet,  die  gesamte  Kavallerie
  führt  den  Gras-Karabiner  M74,
bei  den  Kürassieren  der  größere  Teil  und
die  Chargierten  den  Revolver  System  Galand;
  die  unberittenen  Mannschaften  der
Artillerie  haben  das  Artilleriegewehr  M/74.
Als  blanke  Waffe  führen  die  Kürassiere  den