Frankreich  (Territorialarmee).

Pallasch,  die  Spahis  einen  stark  gekrümmten
  türkischen  Säbel,  alle  übrigen  berittenen
  Truppen  den  Kavalleriesäbel.  Die
Feldartillerie  führt  gußstählerne  Hinterlader-Mantelkanonen
  von  90  mm  bei  den
Feld-,  80  mm  bei  den  reitenden  Batterien
und  2  Batterien  der  Korpsregimenter  die
ältern  95  mm  Kanonen  (vgl.  Handfeuerwassen
  (S.  184  1  Geschütze
S.  158  ff.]).  —  Die  Bekleidung  ist  in
-  auf  Güte  vortrefflich.  Noch  wird
der  blaue  Waffenrock  mit  den  langen,  faltenreichen
  Schößen,  wollenen  Epauletten
und  Nummerknöpfen  getragen,  aber  ein
neuer,  dem  preußischen  ähnkicher  Waffenrock
  ist  im  Versuch,  ebenso  werden  die
krapproten  Beinkleider  durch  solche  von
blauer  Farbe  verdrängt:  Schnürstiefel  sind
in  der  Einführung,  selbst  das  charakteristische
  Käppi  soll  einem  Helm  weichen,  der
dem  preußischen  nachgebildet  ist  und  der
sich  bereits  im  Versuch  befindet.  Über--haupt
  wird  der  Uniformfrage  die  lebhafteste
  Aufmerksamkeit  zugewendet,  so  daß
sich  eigentlich  die  gesamte  Bekleidung  und
Ausrüstung  des  Mannes  (Anfang  1880)
in  Umänderung  befindet.

Auch  das  Offizlerkorpe  ist  von  der
Reorganisation  nicht  unberührt  geblieben.
  Das  seit  Jahren  in  Aussicht  gestellte
Avancementsgesetz  hat  zwar  noch  nicht  die
Bestätigung  erhalten,  ist  aber  bereits  veröffentlicht
  worden.  Nach  demselben  ist  zur
Beförderung  in  einen  höhern  Grad  eine
gesetzlich  festgesetzte  Dienstzeit  in  dem  nächst
niedern  Grad  erforderlich,  im  Krieg  die
Häliie  davon.  Die  Ergänzung  des  Offizierkorps
  erfolgt  wie  bisher  im  Frieden
zu  ½  aus  den  Schulen,  ½  aus  den  Unteroffizieren;
  die  Beförderung  zum  Kapitän
  zu  ½  nach  Wahl,  :⅜  nach  der  Anciennität;
  zum  Kommandanten  zu  /nach
Wahl,  nach  der  Anciennität;  .  höhern
  Graden  ausschließlich  nach  ahl
Zur  Beförderung  nicht  befähigte  Offiziere
müssen  nach-#0fi  riger  Dienstzeit  abgehen.
Für  die  Fortbildung  der  Offiziere  bescheh
in  neuester  Zeit  sehr  viel;  nicht  nur  das
deutsche  Heerwesen,  auch  die  deutsche
Sprache  findet  besondre  Berücksichtigung,
und  beide  siud  vielfach  obligatorische  Unterrichtsgegenstände.
  Durch  Dekret  vom  18,

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Febr.  1876  ist  eine  Kriegsakademie  gegründet
  worden.  —  Die  Reserveoffiziere,
  welche  das  zur  Kriegskomplettierung
  e  orderliche  ffizierpersonal  hereben
  sollen,  ergänzen  sich  aus  den  verab-#chedeen
  Offizieren,  den  Zöglingen  der
Polytechnischen  und  Forstschule,  den  Einjährig-Freiwilligen,
  welche  nach  bestandenem
  Schlußeramen  freiwillig  noch  ein
zweites  Jahr  gedient  haben,  wie  aus  ausgedienten,
  reservepflichtigen  Unteroffizieren,
  die  von  ihren  Vorgesetzten  hierfür
qualifiziert  erachtet  werden.  —  Der  Mangelan
  Unteroffigieren,  namemklich  an
änger  Glienten=  hat  F.  veranlaßt,  dem
Beiseie  Deutschlands  zu  folgen  und  den
gunsdienten  Unteroffizieren  Kisse  Civildienststellen
  durch  Gesetz  vom  74.  Juli1873
offen  halten  sowie  durch  Gesetz  vom  24.
Juli  1874  ihre  Löhnung  und  Pension
ausfzubessern.  Durch  Gesetz  vom  18.  Aug.
1879  ist  das  Pensionswesen  von  neuem
geregelt  worden.  Denselben  Zweck  verfolgte
man  mit  Errichtung  der  Schule  für  die
»enfants  de  troupe  (s.  d.zu  Rambouillet
  durch  Dekret  vom  24.  April  1875.  Jedes
  Bataillon  hat  außerdem  eine  theoretische
  und  eine  praktische  Schule  zur  Heranbildung
  von  Gefreiten  zu  Unteroffizieren;
  die  Artillerie  hat  Brigadeschulen.
Die  Territorialarmee  (eine  Art
Landwehr)  umfaßt  alle  Dienstpflichtigen,
die  der  aktiven  Armee  oder  deren  Reserve
nicht  angehören.  Die  Reserve  der  Territorialarmee
  (eine  Art  Landsturm),  die
Altersklassen  vom  34.—40.  Lebensjahr
umfassend,  wird  nur  dann  einberufen,
wenn  die  vorhaudenen  Streitmittel  nicht
mehr  ausreichen.  Das  Offizierkorps  der
Territorialarmee  besteht  aus  verabschiedeten
  Offizieren  der  aktiven  Armee,  die
aber  noch  dienstpflichtig  sind  oder  eine
Anstellung  in  der  Territorialarmee  wün-.schen,

  aus  Einjährig-Freiwilligen  und  Unteroffizieren

  der  Reserve,  die  eine  gewisse
Prüfung  bestehen  und  durch  den  Präsidenten
  der  Republik  ernannt  werden.  In
jeder  Subdivision  wird  1  Regiment  Infanterie,
  in  jeder  Region  1  Kavallerieund
  1  Artillerieregiment,  1  Geniebataillon
und  1  Traineskadron  formiert,  zusammen
  145  Infanterieregimenter  à  3  Ba-