Fräsierungen  —  Freiwillige.

hjirte  und  die  Marine  dem  entsprechend
in  5  Marinedivisionen  Feits,  die  je  eine
in  den  5  Kriegshäfen  Cherbourg,  Brest,
Lorient,  Rochefort  und  Toulon  stehen.
Um  die  Entwickelung  des  Panzerwesens
hat  die  französische  Marine  große  Verdienste
  neben  dem,  das  erste  Komeerschiff
erbaut  zu  haben.  Schiffe  wie  der  -„Redoutable=
  mit  35  cm  Panzerstärke  und  einer
Armierung  von  zwei  32  cm,  vier  27  cm
und  sechs  14  cm  Kanonen,  die  Schwesterschiffe
  »Colbert«,  Friedland-  und  „Tridente
  von  22  cm  Panzerstärke,  acht  27
em  und  einer  24  cm  Kanone,  Nichelieue
von  22  cm  Panzerstärke,  sechs  27  cm  und
vier  24  em  Kanonen  gehören  zu  den  bedeutendsten
  und  vorzüglichsten  aller  Marinen.
Frästerungen,  Sturmpfähle,  3  m
lang,  15  cm  stark,  welche  am  obern  Rand
von  Grabenböschungen  schräg  so  eingegraben
  werden,  daß  sie  sowohl  das  Hinunterspringen
  in  den  Graben  wie  das
Übersteigen  verhindern  sollen.  Sie  werden
  ihrer  mühevollen  und  kostspieligen
Herstellung  wegen  nur  in  Ermangelung
andrer  Hindernismittel  angewendet.
regatte,  s.  Kriegsschiff.
regatt-Takelage  (#pr.  labsche),  s.  Mast.
reikerps  (wr.  kör),  aus  Freiwilligen
gebildete  kleine  Truppenabteilungen  unter
sonders  unternehmenden  undentschlossenen
  Führern,  die  zwar  einen  gewissen
Zusammenhang  mit  der  im  Feld  stehenden
Armee  durch  Unterstützung  ihrer  Operationen
  in  der  Flanke  und  im  Rücken  des
Feindes  zu  unterhalten  suchen,  aber  keinen
wirklichen  Bestandteil  der  Armee  bilden.
Überfallen  kleiner  Truppenabteilungen,
Aufhebung  von  Transporten,  Magazinen
  2c.,  überhaupt  die  Unternehmungen
des  kleinen  Kriegs  bilden  die  Aufgaben
ihrer  Thätigkeit,  die  aber  bei  den  mangelnden
  militärischen  Kenntnissen  und  gelockerter
  Disciplin  selten  von  bedeutendem
Erfolg  ist,  wie  die  Garibaldianer  u.  Franctireurs
  im  Krieg  1870/71  gezeigt  haben.
reimann,  s.  Landsknechte.
reischeren,  seit  1848  üblich  gewordene
  Bezeichnung  für  bewaffnete  Volksmassen,
  die  sich  zu  kriegerischen  Unternehmungen
  ohne  Ermächtigung  der  Staatsgewalt,
  häufig  zum  Remp  gegen  diese,

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vereinigt  haben  und  mit  der  Armee  ihres
Staats  selbst  in  keinem  Verband  stehen,
sondern  den  Krieg  auf  eigne  Faust  führen,
.  B.  die  Garibaldischen  F.  in  den  italienichen
  Kriegen,  die  Franctireurs  1870/71.
Der  Mangel  an  soldatischer  Ausbildung
und  Disciplin  wie  meisteus  die  Unfähigkeit
  ihrer  Führer  sind  Ursache  der  4
siets  geringen  Erfolge  der  F.
Freistebende  Mauern  werden  in  Festungen
  zur  Schließung  der  Kehle  selbständiger
  Werke,  vor  Brücken,  Thoren,  vorzugsweise
  aber  als  Eskarpenmauern  zur
Sicherung  der  Sturmfreiheit  angewendet,
#  welchem  Zweck  sie  jetzt  eine  Höhe  von
m  (früher  bis  7,5  m)  erhalten.  Man
verlangt  heute,  daß  die  freistehenden
Mauern  gegen  indirektes  Geschützfeuer
unter  einem  Fallwinkel  von  157  durch  die
Kontreskarpe  und  das  Glacis  noch  gedeckt
ind.  Zur  Erschwerung  des  übersleigens
sind  sie  oben  dachförmig  oder  schräg.  Die
ältern  freistehenden  Mauern  sind  in  der
Regel  mit  Scharten  zur  Gewehrverteidigung
  versehen  (kreneliert),  die  aber  so
hoch  liegen  müssen,  daß  der  auf  der  Grabensohle
  stehende  Feind  sie  nicht  auch  benutzen
kann.  Es  wird  deshalb  hinter  der  Mauer
1  m  hoch  ein  Rondengang  für  die  Schützen
angeschüttet  und  derselbe  durch  Quermauern
  gegen  Rikoschettfeuer  geschützt.
In  neuerer  Zeit  erhalten  die  freistehenden
Eskarpenmauern  des  schmalen  Grabens
wegen  keine  Scharten  mehr.  F.  M.  wurden
  zuerst  in  den  neuen  preußischen  Fistungen
  angewendet;  vgl.  Futtermauern.
Freiwächter,  diejenigen  rFrrr
an  Bord  von  Kriegsschissen,  die  ihrer  besondern
  Funktionen  wegen  keine  Wache
gehen,  z.  B.  Schreiber,  Köche,  Kellner  2c.
Freiwillige.  Wer  vor  Beginn  des
militärpflichtigen  Alters  (20.  Lebensjahr)
und  nach  vollendetem  17.  Lebensjahr  freiwillig
  zu  drei=  oder  vier  jährigem  aktiven
Dienst  eintreten  will,  hat  die  Erlaubnis
hierzu  bei  der  Ersatzkommission  seines
Aufenthaltsorts  unter  Vorlage  eines  Einwilligungsscheins
  seines  Vaters  oder  Vormunds
  und  eines  obrigkeitlichen  Führungsattestes
  nachzusuchen.  —  Durch  Gesetz
  vom  6.  Mai  1880  ist  die  Berechtigung
zum  drei=  oder  vierjährigen  freiwilligen