Gangspill  —  Garnisonverwaltungen.

einer  Minute,  die  Karriere  für  den  Choc
450  m  in  einer  Minute.  Für  die  Feldbatterien:
  Schritt  90  m  in  einer  Minute
  für  Märsche,  Wendungen,  Trab  mit
aufgesessener  Bedienung  für  Reisemärsche
m  in  einer  Minute,  Trab  mit  aufgesessener
  Mannschaft  bei  Evolutionen
225  m  in  einer  Minute,  Galopp  mit
375  m  in  der  Minute  für  das  Vorgehen
in  Linie  mit  Gesechtsintervallen.  Die  reitende
  Artillerie  hat  dieselben  G.,  nur  noch
Karriere  mit  450  m  pro  Minute  für  das
Vorgehen  in  geöffneter  Linie;  vgl.  Tempo.
Ganzspill,  auf  Kriegsschiffen  eine
Vorrichtung  zum  Aufwinden  der  Anker.
Es  besteht  aus  einer  senkrechten  Welle,  an
der  sich  oben  der  Spillkopf  mit  viereckigen
  Löchern  zum  Einstecken  der  Spillspaken
  beim  Handbetrieb,  darunter  der
Kettengang  befindet,  um  welchen  sich
die  Kette  aufwickelt.  Eine  Pallvorrichtung
  (Sperrklinke)  verhindert  das  selbstthätige
  Zurückdrehen.  Auf  Panzerschiffen
bat  das  G.  in  der  Regel  Dampfbetrieb.  —
Das  Bratspill  mit  wagerechter  Welle  ist
nur  auf  Handelsschissen  gebräuchlich.
Garde,  als  Leibwache  der  Fürsten,  hat
zu  allen  fen  bestanden.  Der  Name  G.
wurde  erst  Ende  des  15.  Jahrh.  in  Frankreich
  unter  Karl  VIII.  und  Ludwig  XII.
gebräuchlich,  als  von  diesen  die  Kompanie
  der  =  Schweizer  G.=  und  die  -G.  du
Gorps=  errichtet  wurden.  Im  Sinn  von
Elitetruppen  sind  Garden  erst  durch
Napoleon  I.  in  die  serhen
eingeführt  worden,  obgleich  schon  früher
vereinzelte  derartige  Fälle  vorkommen.
Seine  Konsular-,  später  Kaiser  garde
wurde  nach  seinem  Sturz  sehr  verringert,
1830  ganz  aufgehoben;  von  Napoleon  III.
1854  wieder  errichtet,  ging  sie  aber  1870
bei  der  Kapitulation  von  Metz  dauernd
unter.  —  In  Brandenburg-Preußen  errichtete
  zuest  der  Große  Kurfürst  eine
G.  als  Leibwache,  Friedrich  Wilhelm  1.
sormierte  daraus  ein  Leibgrenadierregiment,
  Friedrich  II.  errichtete  dann  1740
das  Regiment  G  du  corps,  das  nebst  zwei
Bataillonen  G.  nach  der  Katastrophe  von
1806—7  bestehen  blieb.  Von  1813  an,
durch  allmähliche  Vermehrung  und  die
Neorganisation  von  1860,  entstand  das

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heutige  Gardekorps  von  9  Regimentern
Infanterie,  2  Bataillonen  Jäger  und
Schützen,  8  Regimentern  Kavalleric,  2
Regimentern  Feld-,  1  Regiment  Fußartillerie,
  1  Pionier  -,  1  Trainbataillon.
Garde  du  corps  (wr.  dü  kohr).  Das
Regiment  der  G.,  ein  Kürassierregiment
des  preußischen  Gardekorps,  wurde  23.
Juni  1740  von  Friedrich  d.  Gr.  errichtet.
Es  wird  in  5  Eskadrons  à  2  Kompanien
geteilt.  Die  erste  Kompanie,  deren  Chef
der  Kaiser  ist,  führt  den  Namen  Leibkompanie.
  s  ·
Garnison,  der  Ort,  welcher  im  Frieden
  Truppen  zum  dauernden  Aufenthalt
angewiesen  ist,  sowie  die  Bezeichnung  dieser
  Truppen  selbst.  Die  Erledigung  aller
die  G.  als  solche  betreffenden  Angelegenheiten
  geschieht  von  den  Gouverneuren  (s.  d.),
Kommandanten  (s.  d.)  oder  den  Garnisonältesten.
  Die  Geschäfte  der  letztern
führt  der  jedesmal  rangälteste  Offizier  der
G.  —  Der  Garnisondienst  umfaßt  den
innern  Dienst  einer  G.,  wie  Wachtdienst,
Gottesdienstder  Truppen,  Verhöre,  Standrecht,
  Kriegsgerichte,  Garnisonarbeitsdienst,
  Paraden,  Feuerlöschdienst.
Garnisonbataillone  werden  im  Krieg
aus  den  ältesten  Jahrgängen  der  Landwehr
  für  den  Garnison=  und  Wachtdienst
formiert;  1870/71  wurden  sie  zur  Bewachung
  der  Gesangenen  verwendet.
Garnisondienst,  s.  Garnison.
Garnisongefängnis  (Arresthaug),
s.  Militärstrafanstalten.
Garnisonprediger,  s.  Militärgeistlichkeit.

Garnisonschulen  für  den  Schulunterricht
  der  schulpflichtigen  Kinder  aktiver  Unteroffiziere
  und  Soldaten  bestehen  (1880)
nur  noch  in  S  a.  O.  und  Graudenz.
  Die  früher  in  größerer  Zahl  bestandenen
  G.  wurden  1.  April  1873  aufgelöst.
Garnisonverwaltungen  (in  Württemberg
  Kasernen-,  in  Bayern  Lokalverwaltungen
  geunannt)  haben  die
Sorge  für  Kasernen,  Ställe,  Wacht=  und
Arrestlokale,  Exerzierhäuser,  Reitbahnen,
Garnisonkirchen  2c.  Das  Personal  der
Behörden  besteht  aus  Garnisonverwaltungsdirektoren,
  =  Oberinspektoren,-Inspektoren
  und  Kaserneninspektoren.