Gasser-Revolver  —  Gefecht.

G.  wurde  der  bis  zu  den  Hüften  entblößte
Delinquent  in  die  von  Kameradengebildete
Gasse  geführt;  von  jedem  derselben  erhielt
er  einen  Hieb  mit  einer  Weidenrute
(Spieß=  oder  Spitzrute).  Damit  er  nicht
u  schnell  die  Gasse  durcheile,  ging  ein

nteroffizier  vor  ihm,  der  die  Spitze  seines
Säbels  seiner  Brust  zugekehrt  hielt.
Trommelwirbel  übertönten  das  Geschrei
des  Geschlagenen.  Das  G.  war  seit  Ansang
  des  18.  Jahrh.  in  allen  europäischen
Heeren  eine  gebräuchliche  Strafe,  wurde
aber  1808  in  Preußen,  1818  in  Württemberg,
  1855  in  Osterreich,  1863  in  Rußland
  abgeschafft.  —  Bei  der  Reiterei  war
an  Stelle  des  Gassenlaufens  das  Steig-=bügellaufen
  gebräuchlich,  wobei  statt
mit  Ruten  mit  den  Steigbügelriemen  geschlagen
  wurde.

Gasser-Revolver,  s.  Revolver.

Gast,  in  der  Kriegsmarine  die  Bezeichnung
  für  Matrosen  nach  ihrer  Verrichtung
  oder  sonstigen  Zuteilung,  z.  B.:
Mars-,  Boots-,  Backs-,  Fallreeps-,  Zimmermanns-Gast.


Gastraphretes  (Bauchspanner),  s.
Armbrust.  4

Gatling-Geschütz  (pr.  gät),  s.  Kartät
  oseschü  tze  6.  225).

attie  (Gatje),  in  OÖsterreich  übliche
Bezeichnung  fürUnterhosen  nachungar.
Schnitt  (gleich  breit  von  unten  bis  oben).
ebirgSartillerie,  eine  im  Hoch=  und
Mittelgebirge  zu  verwendende  Artillerie
mit  Geschützen  kleinsten  Kalibers,  deren
Material  auf  Tragtieren  (Maultieren)
fortgeschafft  wird;  Osterreich  führt  7  cm
interladungs  =  Gebirgsgeschütze
tahlbronze.

Gedeckter  Weg  (früher  auch  bedeckter
Weg  genannt),  in  Festungen  ein  unmittelbar
  vor  der  Kontreskarpe  liegender  5—
12  m  breiter  Raum,  dessen  Sohle  in  der
Regel  im  Bauhorizont  liegt,  und  dessen
Brustwehrkrone  das  Glacis  (s.  d.)  ist.  Er
bildet  sowohl  eine  Verteidigungslinie  der
Festung,  wie  er  zur  Kommunikation  und
zur  gedeckten  Ansammlung  der  Ausfalltruppen
  dient.  Fürletztern  Zweckist  er  in  den
ausspringenden  und  eingehenden  Winkeln
durch  Abrundung  der  Kontreskarpe  oder
Brechung  der  Glaciskrete  nach  außen  zu

Milltär-Lexikon.

aus

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ausspringenden  und  eingehenden
Waffenplätzen  erweitert,  welche  durch
Traversen  gegen  Rikoschettfeuer  geschützt
werden.  Die  langen  Linien  (Iweize)
des  gedeckten  Wegs  werden  aus  demselben
Grund  häufig  en  crémaillere  geführt
oder  auch  traversiert.  In  den  Wassenplätzen
  werden  Blockhäuser,  massive  Reduits
  als  Wachtlokale  für  den  Vorpostendienst
  und  zur  Verteidigung  errichtet.  In
neuerer  Zeit  wird  der  gedeckte  Weg  meist  als
Rondengang  von  2—4  m  Briite  angelegt.

Gefänguls,  eine  gegen  Offiziere,  Unteroffiziere
  und  Gemeine  zu  verhängende
Strafe,  welche  in  Freishitgenkniehung
verbunden  mit  Arbeit,  besteht,  derart,  daß
die  Gefangenen  auf  eine  ihren  Fähigkeiten
  angemessene  Weise  beschäftigt  werden
können  und  auf  ihr  Verlangen  beschästigt
  werden  müssen.  Mindestbetrag  der
Gefängnisstrafe  wegen  militärischer  Versehen
  oder  Verbrechen  sind  6  Wochen  und

Tag,  Höchstbetrag  15  Jahre.
Ese  t,  im  allgemeinen  jeder  Zusammenstoß
  feindlicher  Truppen,  bei  welchem
  von  den  Wassen  Gebrauch  gemacht
wird.  In  der  Regel  werden  nur  Kämpfe
von  Truppenverbänden  bis  zur  Division
G.  genannt,  wogegen  solche,  an  denen
sich  Armeekorps  beteiligten,  als  Treffen
und  solche  zwischen  ganzen  Armeen  oder
Heeren  als  Schlachten  bezeichnet  werden.
  Ebenso  werden  aber  auch  die  im
Lauf  einer  Schlacht  stattfindenden  Teilkämpfe
  um  gewisse  Ortlichkeiten,  wie
Dörfer,  Anhöhen,  oder  in  welchen  einzelne
  Wafsen  thätig  sind,  Gefechte  &amp;
nannt.  Der  allgemeine  Zweck  eines  Gefechts
  ist  die  Vernichtung  des  Gegners.
Die  Größe  des  Erjolzs  wird  nicht  nur
in  den  gegenseitigen  Verlusten,  sondern
auch  in  den  anderweiten  strategischen  oder
politischen  Folgen  ihren  Maßstab  finden,
die  dem  Sieger  aus  dem  G.  erwachsen,
1  B.  in  der  Gewinnung  eines  Straßennotenpunkts
  2c.  In  der  Entwickelung
eines  Gefechts  sind  verschiedene  Abschnitte
u  unterscheiden:  die  Einleitung,  die
Lurchführung  mit  Entscheidung
und  die  Verfolgung  oder  der  Abzug.
Die  Truppe  ist  auf  dem  Marsch  wie  in
der  Ruhe  von  Sicherheitstruppen  um-10

