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ganz  vergessen  war;  erst  bei  den  Schweiern
  im  16.,  bei  den  Schweben  im  17.
12  vereinzelt  erwähnt,  wird  er  zuerst
in  Preußen  1730  eingeführt.
Gleitstoß,  s.  Bajonettfechten.
Gleve  (Lanze,  Spieß)  bedeutet  sowehl
  die  —6  m  lange  Hauptwasse  der
Ritter  als  die  einen  Ritter  (Glevner)  begleitenden
  Bewaffneten  und  Diener.  Der
adlige  Glevner  ritt  niemals  allein  (reinspännige).
  —Glevenbürger  waren  die
eine  G.  führenden  unberittenen  Patricier
der  Städte,  die  sich  häfig  der  Wurstwagen
  (s.  Wurst)  zum  Transport  bedienten.


Glied,  eine  Anzahl  nebeneinander  in
Linie  aufgestellter  Mannschaften.  Die
deutsche  Infanterie  steht  in  der  Normalaufstellung
  in  drei  Gliedern,  von  denen
diedritten  Glieder  der  beiden  Zügezum  Gefecht
  einen  dritten  greiglietkeigen.  Zug  bilden.
  Der  Abstand  vom  Rücken  des  Vorder=
  zur  Brust  des  Hintermanns  ist  64em.

Gliederjener,  das  abwechselnd  gleichzeitige
  Feuern  hintereinander  stehender
Glieder  gegenüber  dem  Einzelfeuer.
Das  G.  kommt  in  der  modernen  Taktik
wenig,  dann  auch  in  veränderter  Form  zur
Anwendung;  s.  Peloton.

Glockenrecht,  der  Anspruch  der  Artillerie
  auf  die  Glocken  einer  eingenommenen
  Stadt  oder  Fesung.  Nachdem  seine
Ausübunglange  außer  Gebrauch  war,  rief
es  Napoleon  I.  1807  wieder  ins  Leben.

Glühende  Kugeln,  aus  glatten  Geschützen


nisonsangelegenheiten  einer  Hauptstadt  betraute
  höhere  Offizier.  Die  durch  den  G.

auf  der  Sohle  oder  an  der

Gleitstoß  —  Graben.

repräsentierte  Behörde  heißt  das  Gouvernement.
  In  Deutschland  sind  Gonverneure
  in:  Berlin,  Koblenz,  Köln,  Mainz,
Metz,  Straßburg,  Ulm,  Germersheim,
Ingolstadt,  Stuttgart.  Außer  in  Germersheim
  und  Stuttgart  istin  jedem  dieser
Orte  noch  ein  Kommandant  (s.  d.).  Der
G.  hat  einen  Adjutanten,  der  G.  von  Berlin
  deren  zwei,  der  von  Mainz  keinen.  Die
Gouverneure  von  Metz  und  Straßburg
haben  außerdem  noch  einen  Generalstabsoffizier
  bei  ihrem  Stab.  Zum  Gouvernement,
  beziehentlich  der  Kommandantur
gehören  ferner:  der  Platzmajor,  Artillerieoffizier
  vom  Platz,  Ingenieur  vom  Platz,
Garnisonauditeur,  Garnisonarzt,  Garnisonprediger,
  der  Vorstand  des  Festungsgefängnisses
  oder  der  Strafabteilung,
wenn  solche  am  Ort  sind.

Graben  hat  den  Zweck,  für  die  Anschüttungen,
  Brustwehren  2c.  die  Erde  zu
liefern  und  zugleich  Hindernis  für  den
stürmenden  Feind  zu  sein;  in  letzterm
Fall  muß  er  vor  der  Brustwehr  liegen.
Die  vom  Feind  angesehene  Grabenwand
heißt  die  Eskarpe,  die  gegenüberliegende
Kontreskarpe,  die  untere  Fläche  die
Grabensohle.  Der  G.  der  Feldwerke
mußsobreit  sein,  daßer  nicht  übersprungen
werden  kann;  seine  Wände  müssen  so  hoch
und  steil  sein,  daß  sie  das  Hinabspringen
und  Ersteigen  erschweren.  Die  obere  Breite
beträgt  daher  4—7,  die  der  Grabensohle
O#1,  die  Tiefe  1,.5—3  m.  Bei  Schanengräben

  werden  in  der  Regel  noch  Hinnisse,
  wie  Astverhau,  Pfählchen,  Eggen
ontreskarpe.
auch  ein  Drahtzaun  am  Grabenrand,  angelegt.
  —  Beie  rstungen  heißt  der  G.  vor
em  Hauptwall  Hauptgraben,  der
vor  andern  Werken  wird  nach  diesen  genaunt;
  überall  soll  er  ein  sturmfreies
Hindernis  bilden.  Bei  trocknen  Gräben
wird  dies  durch  Bekleidung  der  Eskarpe
und  Kontreskarpe  mit  Mauerwerk  ((.
Freistehende  Mauern,  Futtermauern)
  erreicht.  Damit  die  Eskarpenmauer
  nicht  durch  den  indirekten  Schuß  zu
demolieren  ist  und  so  ihre  Sturmfreiheit
verlieren  kann,  muß  ihr  Kordon  geten  einen
Fallwinkel  der  Geschosse  von  15°  durch  die
Kontreskarpe  und  das  Glacis  gedeckt  und

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