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große  und  kleine  Trommeln,  Becken,
Triangel,  halber  Mond  2c.,  bestehend.  Diese
Instrumente,  verbunden  mit  einer  geordneten
  Harmoniemusik,  wurden  als  J.
in  Osterreich  angenommen  und  gingen
von  da  in  die  übrigen  europäischen  Armeen.
über,  wo  sie  als  Jufanteriemusikkorps  eingeführt
  sind.

Japan.  Heerwesen.  Durch  Gesetz
vom  28.  Dez.  1872  wurde  die  allgemeine
Wehrpflicht  für  J.  eingeführt  und  durch
das  Rekrutierungsgesetz  vom  21.  Nov.
1875  die  Ausführungsbestimmungen  hierfür
  gegeben.  Die  Armee  zerfällt  in  die  aktive,
  die  Reserve=  und  die  Nationalarmee.
  Die  Dienstpflicht  für  die  Armee
oder  Marine  beginnt  mit  vollendetem  20.
Lebensjahr;  die  Dienstzeit  beträgt  3  Jahre
in  der  aktiven  Armee,  2  Jahre  in  der  ersten
  und  2  Jahre  in  der  zweiten  Reserve.
Die  Nationalarmee  umfaßt  alle  Japaner
vom  17.—40.  Lebensjahr,  welche  weder
zur  Armeenoch  zur  Reserve  gehören.  Stellvertretung
  und  Loskauf  sind  gestattet.  Die
erste  Reserve  wird  jährlich  zu  Exerzierübungen
  einberufen.  Die  Armee  ist  im
allgemeinen  nach  französischem  Muster  organisiert.
  An  der  Spitze  steht  das  Kriegsministerium
  mit  einem  Minister  und  zwei
Viceministern.  Die  Generalität  zählte:
1  Marschall,  4  Generalleutnants,  13
Brigadegenerale.  Die  Armee  besteht  aus:
Insanserier  2  Garde-,  14  Linienregi-Mentera
  3  Bataillone  zu  4  Kompanien  mit
960  Offizieren,  35,904  Mann;  Kavallerie:
  1  Garde-,  2  Linieneskadrons  mit
15  Offizieren,  462  Mann;  Artillerie:

Japan  —  Kadenz.

1  Gardefeld-,  1  Gardegebirgs-,  6  Linienfeld=
  und  6  Liniengebirgsbatterien  mit
70  Offizieren,  1968  Mann;  Genie:
1  Garde-,  6  Linienkompanien  mit  35Offizieren,
  1050  Mann;  1  Garde-,  6  Linientrainkompanien.
  Es  bestehen:  ein  Sanitäts=
  und  ein  Veterinärkorps  und  eine
Intendantur.  J.  ist  in  6  Militär=  und
14  Subdivisionen  geteilt.  Die  Infanterie
  ist  mit  dem  Smer-Gewe,  die  Kavalleriemit
  Säbel  und  Spencer-Karabiner,
die  Artillerie  provisorisch  mit  gezogenen
4-  und  12-Pfündern  bewaffnet.  Die  Bekleidung
  ist  europäisch.  Es  bestehen:
1  Militärschule  zur  Ausbildung  sämtlicher
  Offiziere,  1  Vorschule  hierzu,  das
Militärkolleg,  1  Unteroffizier-,  1  Schießund
  Turn-,  1  Tierarzneischule;  1  Pulverfabrik,
  Geschützgießerei  und  Artilleriewerkstatt.
  Alle  Einrichtungen  in  den  Militäranstalten
  sollen  vortrefflich  sein.  —
Die  Flotte  besteht  aus  5  Panzerschiffen,
3  Korvetten,  3  Klippern,  5  Kanonenboo-=ten,
  1  Rad-,  1  Transportbanuifer  und  1
Jacht;  sie  führt  Kruppsche  Geschütze,  während
  die  Schiffe  in  England  gebaut  sind.
Vaat  s.  Boote.
unker  hießen  früher  die  jungen,  kaum
dem  Knabenalter  entwachsenen  Edelleute,
die  als  Offizieraspiranten  eintraten.
Junkerschulen,  in  Rußland,  den  deutschen
  Kriegsschulen  entsprechend,  dienen
zur  Heranbildung  der  Junker  zu  Offizieren.
  1864  gegründet,  bestehen  gegenwärtig
  17  11  für  Infanterie,  2  für
Kavallerie,  4  für  Kosaken,  mit  zusammen
(1876)  4400  Schülern.  Kursus  2  Jahre.

K.

Kabel,  s.  Feldtelegraphie  und
Kabelgarn.

Kabelgarn,  ein  aus  Hanffasern  zusammengedrehter
  (geschlagener)  Strick
von  2—3  mm  Dicke;  aus  mehreren  Kabelgarnen
  entsteht  ein  Kardeel,  aus  3
oder  4  Kardeelen  ein  Ende  oder  eine
Trosse,  aus  3  oder  4  Enden  ein  Kabel.

Kabellänge,  das  Maß  von  120  Faden
(I.  d.  ),  1  Faden  =  1388  m  =  225  kg.
Die  Bezeichnung  rührt  daher,  daß.  früher

die  Kabel  nur  in  dieser  Länge  angefertigt
wurden.

Kadenz,  das  Maß  für  die  Geschwindigkeit
  einer  Bewegung;  wird  die  Länge
des  Schrittes  als  gleich  vorausgesetzt,  46
handelt  es  sich  bei  der  K.  um  die  Anzahl
der  Schritte  in  einer  Minute.  Die  gleiche
K.  einer  marschierenden  Kolonne  ist  zur
Erhaltung  von  Richtung  und  Fühlung
notwendig  und  deshalb  durch  Reglements
festgesetzt;  s.  Tempo.