Kadetten  —  Kalibermaßstab.

Kadetten  hießen  früher  in  Frankreich
die  jüngern  Söhne  adliger  Familien;  da
sie  sich  in  der  Regel  der  militärischen  Laufbahn
  widmeten,  so  wurde  diese  Bezeichnung
  auf  alle  jungen  Leute  übertragen,
welche  in  besondern  Unterrichtsanstalten
(Kadettenhäusern)  für  den  höhern
Kriegsdienst  ausgebildet  wurden.  Ursprünglich
  waren  diese  nur  Ererzierschulen,
  um  die  jungen  Söhne  Adliger  der
Ausbildung  mit  unebenbürtigen  Genossen
  in  Reih'  und  Glied  zu  überheben.  Die
Umwandlung  in  wissenschaftliche  Lehranstalten
  geschan  erst  später.  —  Das  preußische
  Kadettenkorps  ist  vom  Großen
Kurfürsten  gegründet,  welcher  Kadettenanstalten
  in  Kolberg,  Magdeburg  und
Berlin  errichtete,  die  Friedrich  Wilhelm  I.
in  Berlin  vereinigte.  Friedrich  d.  Gr.
errichtete  Kadettenhäuser  in  Kulm,
Stolp  und  Potsdam.  Gegenwärtig  bestehen:
  die  Hauptkadettenanstakt  zu
Lichterfelde  bei  Berlin  und  die  Kadettenhäuser
  zu  Kulm,  Wahlstatt,
Potsdam,  Plön,  Bensbergund  Oranienstein,
  welche  die  Klassen  Serta  bis
Tertia,  die  Hauptanstalt  die  obern  Klassen
  umsassen.  Durch  Kabinettsordre  vom
18.  Jan.  1877  hat  die  Hauptkadettenanstalt
  den  Lehrplan  einer  Realschule  erster
Ordnung  erhalten  und  ist  bestimmt  worden,
  daß  die  Zöglinge,  welche  Obersekunda
zur  Zufriedenheit  besuchten,  falls  sie  vor
1.  April  des  laufenden  Jahrs  das  17.  Jahr
vollenden,  zur  Portepeefähnrichsprüfung
zugelassen  werden  können.  Die  jüngern
sowie  die  körperlich  unentwickelten  und  die
Zöglinge,  deren  Angehörige  dies  wünschen,
treten  in  die  Unterprima,  um  nach  deren
Absolvierung  die  Fähnrichsprüfung  abzulegen,
  oder  nach  Oberprima  überzutreten.
  Diejenigen,  welche  die  Abiturientenprüfungbestanden,
  werden  als  wirkliche
Portepeefähnriche  sogleich  den  Kriegsschulen
  überwiesen.  Bestehen  sie  demnächst
die  Offiziersprüfung  mit  dem  Prädikat
o’Pgute,  so  erhalten  sie  ein  Sekondeleutnantspatent
  vom  Tag  des  Eintritts  in
die  Armee.  Die  Zöglinge  zerfallen  in  die
sogen.  königlichen  K.-,  für  welche
von  den  Angehörigen  Erziehungsbeiträge
  von  90—300  Mark,  und  in  Pen-201



sionäre,  für  welche  450  —  1080  Mark
jährlich  bezahlt  werden.  Seit  Einführung
der  letztern  ist  die  Aufnahme  nicht  mehr
auf  Offizierssöhne  beschränkt.  In  den
preußischen  Kadettenhäusern  finden  auch
die  Angehörigen  der  andern  deutschen
Staaten,  mit  Ausnahme  Sachsens  und
Bayerns,  Aufnahme,  welche  letztern  Staaten
  ihre  eignen  Kadettenanstalten  von  der
Organisation  der  preußischen  besitzen.
K.  der  Marine,  s.  Secoffiziere.  —
In  Österreich  heißen  alle  Soldaten,
die  nach  Ablegung  der  vorgeschriebenen
Prüsung  Anspruch  auf  die  Besörderung
zum  Offizier  haben,  K.,  und  wird  der  Titel
»Kadett«  jeder  Charge  vorgesetzt,  z.  B.  Kadettkorporal,
  Kodekier#tel.

Kadettenschulen  beslehen  in  Österreich
  zu  dem  Zweck,  Offizieraspiranten
auszubilden,  in:  Wien,  Prag,  Budapest,
Krakau,  Graz,  Triest,  Lemberg,  Agram,
Brünn,  Hermannstadt,  Preßburg,  Innsbruck,
  Kaschau  und  Temesvér,  für  die
Artillerie  eine  solche  zu  Wien,  für  die
Pioniere  eine  solche  zu  Hainburg.  Die
Zöglinge  werden  vom  Staat  erhalten  und
nach  bestandener  Schlußprüfung  zu  Kadetten
  ernannt.

Kajüte,  Wohnraum  des  Kapitäns
(Kommandant)  an  Bord  eines  Schiffs;
die  übrigen  Offiziere  und  Deckoffiziere
wohnen  in  Kammern;  die  K.  liegt  achter
in  der  Batterie  oder  im  Zwischendeck  und
besteht  auf  größern  Schissen  aus  der
Vorkajüte,  welche  als  Empfangs-,
Speise=  und  Gerichtszimmer  dient,  der
Achterkajüte,  Wohn=  und  Arbeitszimmer,
  einer  Schlaf=  und  Badekammer.

Kalfatern,  die  Fugen  hölzerner  Schiffe
durch  Ausstopfen  mit  geteertem  Werg
mittelst  des  Klamei=  oder  Nabatteisens
  wasserdicht  ausstopfen.

Kaliber,  der  Seelendurchmesser  der
Feuerwassen,  vgl.  Geschütze  und  Handfenerwaffen.


Kalibermaßftab  (in  Österreich:
Schubleere),  ein  messingnes  Lineal,  an
dessen  einem  Ende  senkrecht  zur  schmalen
Seite  ein  Fuß  feststeht,  während  ein  zweiter
  auf  dem  Lineal  verschiebbar  ist.  Das
zwischen  oder  außer  den  Füßen,  bei  Höhlungen,
  gemessene  Maß  wird  an  einer