Landsknechte  (Wesen  und  Bräuche).

Erblande  den  Landsknechtsfähnlein  zuzuführen
  suchte.  Namentlich  strömten  Adel
und  Volk  aus  Schwaben  und  Nassauihnen
zu,  so  die  Grafen  Albrecht  und  Eitelfritzvon
Zollern.  Diese  L  wurden  oberländische,
die  aus  dem  Norden  Deutschlands  niederländische
  genannt.  Kaiser  Mar  beabsichtigte,
  einen  Orden  der  L.  aufzurichten;
  aber  das  gepflegte  edelmännische
Wesen  wurde  bald  durch  die  bürgerlichen
Elemente  zurückgedrängt,  und  so  entstand
aus  dem  Orden  eine  Zunft.  Um  1490
hatte  die  Landsknechtsverfassung  ihre
Vollendung  erreicht;  vieles  hatte  sie  den
Schweizern  entlehnt,  vieles  aber  ist  ihr
eigentümlich.

Zur  Aufstellung  eines  Heers  beauftragte
der  Kriegsherr  mittelst  Patents  (Artikulsbriefs)
  einen  bewäbrten  Kriegsmann,
  ein  Regiment  aufzurichten.
Der  Artikulsbrief  enthielt  den  Rechtsbrauch
  und  die  Verfassung,  in  welcher  er
das  Kriegsvolk  gehalten  wissen  wollte.
Der  Oberst  wählte  sich  nun  einen  Stellvertreter
  (Oberstleutnant,),  bestellte  die
Hauptleute  über  die  einzelnen  Fähnlein
und  ließ  das  Werbepatent  durch  die  Trommel
  umschlagen  und  den  Werbetisch
aufstellen.  Was  sich  als  Landsknecht  meldete,
  war  nicht  etwa  armseliges  Gesindel,
  sondern  ksstife  Mannschaft  von
einer  gewissen  Wohlhabenheit,  denn  die
Knechte  mußten  mit  Wams,  Schuhen,
Eisenhaube,  Kragen,  Brustharnisch,  Blechschurz,
  Schwert,  Hellebarde  oder  langem
Spieß,  auch  wohl  mit  Hakenbüchse  und
Zubehör  von  Haus  aus  versehen  sein.
Manunterschied  L.  erster  und  zweiter  Klasse
oder,  wie  es  damals  hieß,  das  erste  und
zweite  Blatt;  auf  dem  ersten  Blatt
(prima  plana)  standen  der  Adel,  Patriciersöhne
  und  tüchtige  Bürger,  aufdem  zweiten
frei  geborne  Handwerker.  Die  sich  Meldenden
  erhielten  Geldaufden  baustandeld)

  mit  der  Weisung,  sich  zu  bestimmter
8  zu  stellen.  Nach  dem  Zusammenauf

  ließ  der  vom  Kriegsherrn  bestellte
Musterherr  in  Gegenwart  des  Obersten
jeden  Knecht  in  bester  Ausrüstung  zwischen
zwei  in  die  Erde  Hestoßenen  Spießen  hindurchschreiten
  und  diktierte  hierbei  einem
Musterschreiber  seine  Bemerkungen  in

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die  Feder.  Der  Oberstverständigte  sich  dann
über  den  Zweck  und  das  Recht  der  Geworbenen;
  dazu  bildeten  die  Fähnlein
einen  Ring,  machten  ein  Still,  worauf
er,  hoch  zu  Roß,  ihnen  den  Artikulsbrief
vorlas  und  eine  treuherzige  Ansprache  an
sie  hielt.  Dieser  folgte  der  feierliche  Eid
der  L.  in  die  Hand  des  Regimentsschultheißen,
  darauf  die  Vorstellung
der  hohen  Amter,  d.  h.  des  Regimentsstabs.
  Zu  diesen  gehörten  der
Schultheiß  (Auditeur),  Wachtmeister,
  Quartiermeister  (beide  Stabsoffiziere),
  Profoß;  dieser  sorgte  im  La-F
  für  den  Markt  und  den  Galgen  und

ezog  eine  Abgabe  von  den  Sudlern  und
Sudlerinnen  (Köchen  und  Marketendern).
  Unter  ihm  standen  der  Stockmeister
  mit  den  Steckenknechten  und
der  Freimann,  der  im  roten  Wams
einherging,  die  Blutfeder  auf  dem  Hut,
das  breite  Richtschwert  an  der  Hüfte,  und
endlich  der  Hurenwaibel,  ein  alter  erfahrner
  Soldat,  samt  seinem  Leutnant,
  der  Rennfähnrich  und  der  Rumormeister.
  Nunmehr  wurde  bei  jedem
Fähnlein  mit  besondrer  Feierlichkeit  dem
Kähnrich  vom  Obersten  die  große,  hoch
flatternde  Fahne  übergeben;  er  gelobte,
sie  nicht  in  Feindes  Hand  geraten  zu  lässen
Die  Hauptleute  übernahmen  ihr  Fähnlein
mit  der  Verheißung  frommer,  tapfrer
und  vorsichtiger  Führung  und  stellten  dann
ihren  Leutnant,  Schreiber,  Kaplan  und
Feldscherer  vor,  die  sich  dem  Ring  zu
„Wohlwollen,  Trost  und  Linderungempfahlen.
  Schließlich  bestellten  die  L.
die  Amter  ihrer  Wahl;  der  Feldwaibel
ließ  durch  ein  Mehr  den  Gemeinwaibel
  wählen,  von  ihnen  wurden  die
Führer  und  Fouriere  ausgeschieden,
bis  dann  endlich  die  Gemeinen  nach  Rotten
von  Spießen  ihre  Rottmeister  wählten;
alle  waren  Doppelsöldner.  Jedes  Fähnlein
  hatte  zwei  Spiel,  Trommelschläger
  und  Pfeifer.

Im  Fall  eines  Verbrechens  oder  schweren
Vergehens  der  L.  hingen  Leib  und  Leben
von  einem  Rechtsverfahren  ab,  das  aus
uralter  germanischer  Zeit  stammte  und  von
Marl.  erneuert  wurde.  Esist  kulturhistorischin
  hohem  Grad  interessant,  daß  gerade