Lazarett  —  Lebendige  Kraft.

die  ineinem  ruhigen,  gleichmäßigen  Laufen
eht;  der  Schritt  soll  dabei  1  m  weit
sein  und  deren  165  —  175  in  1  Minute
zurückgelegt  werden.  Die  außzeiB  ten
in.

feindlichen  Feuer  angewendet  werden.

Lazarett.  In  Deutschland  bestehen  Garnisonlazarette
  für  Garnisonen  und
dauernde  Kommandoorte  bei  einer  Stärke
von  einer  Kompanie  und  darüber,  Speciallazarette
  für  einzelne  Truxpenteile
  einer  Garnison,  auferdem  Hülfslazarette
  für  vorübergehende  Zwecke.
Sie  stehen  unter  Leitung  von  Chefärzten
und  ressortieren  in  administrativer  und
ökonomischer  Beziehung  von  der  Intendantur.
  Der  Kommandant  (Garnisonälteste)
  hat  die  Disciplinarstrafgewalt  über
das  Lazarettpersonal  und  kann  sich  hierin
von  einem  Offizier  der  Garnison  unterstützen
  lassen.  Die  Behandlung  der  Kranken
  geschieht  stationsweise,  nicht  nach
Truppenteilen;  die  Krankenpflege  wird
durch  Krankenwärter  bewirkt,  von  denen
auf  20  Kranke  einer  gerechnet  wird.  —
Feldlazarette  sind  zur  Aufnahme  und
Behandlung  der  von  den  Verbandplätzen
oder  den  Truppen  kommenden  Kranken
und  Verwundeten  bestimmtz  vgl.  Sanitätswesen.


Lazarettgehülfen,  in  Preußen  durch
Kabinettsordre  vom  17.  März  1822  geschaffen,
  sind  bestimmt,  den  Arzten  bei  den
Verrichtungen  des  niedern  Chirurgendienstes
  an  die  Hand  zu  gehen,  so  daß  diese
imstande  sind,  eine  größere  Anzahl  verwundeter
  Kranken  zu  versehen.  Die  L.  gehören
  zu  den  Personen  des  Soldatenstands,
  sind  Kombattanten  und  befinden
sich  bei  den  Truppen,  Sanitätsdetachements
  und  Lazaretten.  Es  gibt  Unterlazarettgehülfen,
  welche  zu  den  Gefreiten,
  L.,  welche  zu  den  Unteroffizieren,
und  Oberlazarettgehülfen,  welche
zu  den  Sergeanten  zählen.  Beförderung
zum  Unterlazarettgehülfen  und  L.  geschieht
nach  bestandener  Prüfung,  zum  Oberla-235



zarettgehülfen  nach  siebenjähriger  Dienstzeit.
  Die  Ergänzung  der  L.  erfolgt  durch  geeignete
  Personen  des  Dienststands,  welche
8  freiwillig  melden  und  6  Monate  mit
der  Waffe  gedient  haben;  die  Ausbildung
geschieht  in  den  Lazaretten.  Sie  haben

dieselben  Ansprüche  auf  Versorgung  wie
die  übrigen  Unteroffiziere.  «

Lebendige  Kraft,  Stoßkraft  der  Geschosse,
  ist  die  Kraft,  mit  der  die  Geschosse
ein  Ziel  treffen  oder  ein  solches  in  irgend
einem  Punkt  ihrer  Flugbahn  treffen
würden.  Sie  ist  nicht  gleichbedeutend  mit
Durchschlagskraft,  insofern  diese  noch
von  der  Form  und  Widerstandsfähigkeit
der  Geschosse  neben  ihrer  lebendigen  Kraft
abhängig  ist.  Bei  Geschossen  gleicher  Form
und  gleichen  Materials  aber  werden  sich
ihre  Leistungsfähigkeiten  oder  Durchschlagskräfte
  verhalten  wie  ihre  lebendigen
Kräfte.  Im  allgemeinen  ist  die  l.  K.  ein
Produkt  aus  der  Geschwindigkeit  und  dem
Gewicht  eines  Geschosses;  doch  tritt  noch
für  genauere  Berechnungen  der  Einfluß
der  Schwerkraft  hinzu,  so  daß  die  Formel
für  die  Berechnung  der  lebendigen  Kraft

lautet:  1½%  worin  P  das  Gewicht  des

Geschosses  in  Tonnen  (t  =  1000  kg),  v
die  Geschwindigkeit  desselben  und  g  die
Beschleunigung  durch  die  Schwere  =
9,  sos  m  ist.  Es  geht  hieraus  hervor,  daß
die  l.  K.  um  so  größer  sein  wird,  je  größer
die  Anfangsgeschwindigkeit  und  das  Gewicht
  des  Geschosses  sind;  erstere  wird  gesteigert
  durch  Vergrößerung  der  Ladung,
letztere  durch  Verlängerung  des  Geschosses,
und  wird  hierdurch  der  Weg  bezeichnet,
auf  dem  die  Entwickelung  des  Geschützwesens
  sich  bewegt.  Bevor  man  zu  einem
größern  Kaliber  übergeht,  muß  das  kleinere
durch  Vergrößerung  der  Ladung  und  des
Geschoßgewichts  ausgenutzt  werden,  denn
von  zwei  Geschossen  verschiedenen  Durchmessers,
  aber  gleicher  lebendiger  Kraft  wird
das  von  kleinerm  Durchmesser  tiefer  eindringen,
  weil  es  die  geringere  Masse  im
Querschnitt  zu  verdrängen  hat.  Es  ist
deshalb  namentlich  bei  den  Panzergeschossen
  gebräuchlich,  die  auf  den  Quadratcentimeter
  des  Geschoßquerschnitts
entfallende  l.  K.  anzugeben,  ähnlich,  wie