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dienen.  Die  Zöglinge  stehen  unter  der  Militärgerichtsbarkeit.
  Die  Anmeldung  für
das  Institut  wird  erst  angenommen,  nachdem
  der  Anwärter  ein  Jahr  lang  die
Prima  eines  Gymnasiums  besucht  hat,
und  muß  innerhalb  des  nächsten  Vierteljahrs
  erfolgen;  spätere  Anmeldungen  werden
  nur  für  die  Akademie  angenommen.
Die  Anmeldung  ist  vom  Vater  oder  Vormund
  unter  Bezeichnung  der  Anstalt,  in
welche  die  Aufnahme  gewünscht  wird,
schriftlich  an  den  Geueralstabsarzt  der
rmee  zu  richten  und  derselben  der  Geburtsschein,
  Impfschein,  ein  ärztliches  Gesundheitsattest,
  ein  über  Anlagen,  Führung,
  Fleiß,  die  Dauer  des  Besuchs  der
Prima  und  den  wahrscheinlichen  Termin
der  Universitätsreife  sich  äußerndes  Schulkrugnis
  und  die  Erklärung  des  Anmeldenen
  beizufügen,  daß  sowohl  er  selbst  wie
der  Angemeldete  willens  und  imstande
sind,  die  Bediugungen  der  Aufnahme  zu
erfüllen.  Hierauf  erfolgt  die  Bescheidung,
ob  der  Aspirant  zur  Vorprüfung  zugelassen
  wird  oder  nicht.  Die  Vorprüfungen
finden  Mitte  April  und  Oktober  jeden
Jahrs  im  Divisionsstabsquartier  des  Divisionsbezirks
  statt,  in  dem  der  Aspirant
wohnt,  dauern  drei  Tage  und  fordern  einen
deutschen,  einen  lateinischen  Aufsatz  über
ein  geschichtliches  Thema,  den  Lebenslauf
in  deutscher  und  französischer  oder  englischer
  Sprache.  Über  den  Ausfall  der  Püüfung
  und  alles  Weitere  erhält  der  Vater
oder  Vonnund  Nachricht.
Militärbeamte  sind  (nach  dem  Gesetz,
betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,
  vom  31.  März  1873)  alle  im
Heer  oder  der  Marine  für  das  Bedürfnis
derselben  dauernd  oder  auf  Zeit  angestellten,
  unter  dem  Kriegsminister  oder  dem
Chef  der  Admiralität  als  Verwaltungschef
stehenden  Beamte,  welche  einen  Militärrang
  haben:  dies  sind  obere,  alle  andern
untere  M.  Szämtliche  M.  gehören  zu
den  Reichsbeamten  und  haben  deren  Pensions=
  und  Versorgungsanspruch.  Nach
der  kaiserlichen  Verordnung  vom  29.Juni
1880,  betreffend  die  Klasseneinteilung  der
Militärbeamten  des  Reichsheers  und  der
Marine,  sind  Obermilitärbeamte:  die
Militärjustizbeamten,  die  Militär=  und

Militärbeamte  —  Militärehrenzeichen.

Marine-Intendanturbeamten,  Militärund
  Marinegeialichreit  Marinebauingenieure;
  Direktoren,  Oberingenieure,  Ingenieure
  und  Unteringenieime;  die  Zahlmeister
  des  Heers,  die  Oberzahlmeister,
ahlmeister  und  Uaterzahlmeistr  der  Marine
  (letztere  Kapitänleutnants-,  Leutnants
zur  See=  und  Unterleutnantsrang),  die
Korps=  und  Oberroßärzte,  Oberstabsapotheker,
  Marinerendanten,  Marinekontrolleure
  und  Werftsekretäre,  Sekretäre  und
Assistenten  der  Festungsinspektionen,  die
ortifikationssekretäre,  die  Inspektoren  der
lankammern  und  des  Festungsmodellhauses,
  die  Registratoren  beim  Chef
des  Generalstabs,  Ingenieurgeographen,
Stallmeister;  die  obern  Beamten  der  Feldkriegskassen
  und  Feldmagazine  bis  einschließlich
  Assistenten,  der  Feldpost,  des
Militäreisenbahn=  u.  Militärtelegraphenwesens
  bis  einschließlich  Sekretäre,  der
Feldlazarette  bis  einschließlich  Rendanten,
der  Feld=  und  Etappenmagazinanstalten;
die  Feldapotheker,  die  Marinegarnisonverwaltungs-,
  Kasernen-,  Lazarettinspektoren
  und  Apotheker.  Zu  den  Untermilitärbeamten
  gehören:  die  Militärund
  Marineküster,  die  Zeughansbüchsenmacher
  und  Büchsenmacher  bei  den  Truppen
  und  Marineteilen,  die  Marinezeichner,
Werkmeister,  Magazinaufseher,  Schleusenmeister
  und  -Wärter,  Dockmeister  und
Wärter  2c.  In  Bayern  gehören  die  Oberstabs-,
  Korpsstabs-,  Stabsveterinäre  und
Veterinäre  erster  und  zweiter  Klasse  zu  den
obern  Militärbeamten.
Militärchrenzeicen  30.  Sept.  1806
von  Friedrich  Wikhelm  Iil.  für  persönliche
Auszeichnung  vor  dem  Feind,  als  Militärverdienstkreuzt(goldnes
  Kreuz),  M.
erster  (silbernes  gre  und  zweiter  Klasse
(silberne  Medaille)  gestiftet,  um  an  Militärpersonen
  vom  Feldwebel  abwärts  verliehen
  zu  werden.  Das  Verdienstkreuz  wird
den  Inhabern  der  ersten  Klasse  für  wiederholte
  Auszeichnung  verliehen;  mit  ersterm
ist  einelebenslängliche  Pension  von  monatlich
  8,  mit  letzterm  von  3  Mark  verbunden.
Alle  Dekorationen  tragen  die  Inschrift:
„Kriegs-Verdienstc,  au  der  Rückseite  den
königlichen  Namenszug  mit  Krone  und
werden  an  schwarz-weißem  Band  getragen.