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Sachsen  7.  Febr.  1867;  die  Uniformierung
  erfolgt  in  Sachsen  nach  §  63  der
Reichsverfassung,  in  Württemberg  ist  sie
dem  König  bis  auf  Einführung  der  preußischen
  Gradekseichen  überlassen.  Hessen
13.  Juni  1871,  Mecklenburg-Schwerin
  24.  Juli  1868,  erneut  19.  Dez.
1872,  Mecklenburg-Strelitz  9.  Nov.
1868,  erneut  23.  Dez.  1872,  sind  mit
ihren  Kontingenten  in  den  Verband  der
preußischen  Armee  ausgenommen;  die
Offiziere  werden  zwar  vom  Keiser  ernannt,
  erhalten  aber  neben  den  preußischen
  auch  großherzogliche  Patente.  Baden
  25.  Nov.  1870;  die  Offiziere  tragen
preußische  Uniform  und  Kokarde,  daneben
die  badische  sowie  Schärpe  und  Portepee
in  den  Lanudesfarben  und  das  badische
Wappen  am  Helm;  das  badische  Kontingent
  bleibt  als  Ganzes  bestehen  und
ergänzt  sich  aus  dem  Großherzogtum.
Anhalt  16.  Sept.  1873  sowie  die  thüringischen
  Staaten,  mit  Ausnahme
Schwarzburg-Sondershausens,  befinden
sich  in  demselben  Verhältnis  wie  Baden.
Oldenburg  15.  Juli  1867  ist  ganz  in
den  Verband  der  preußischen  Armee  übergetreten.
  Die  Kontingente  von  Schwarzburg-Sondershausen
  17.  Sept.
1873,  Lippe-Detmold  14.  Nov.  1873,
Schaumburg-Lippe  25.  Sept.  1873,
Lübeck  27.  Juni  1867,  Hamburg  23.
Juli  1867,  Bremen  23.  Juni  1867,
Waldeck  6.  Aug.  1867  bilden  keine  6eschlossenen
  Truppenteile,  die  Ausgehobenen
  werden  den  preußischen  eingereiht.

t  Militärküster,  s.  Militärgeistlich—

eit.

Militärmusik,  die  Musikchöre  der
Truppenteile.  Sie  ist,  je  nach  Art  der
Instrumente,  Janitscharen-(Harmonie-)
  Musik  oder  Blechmusik.  Erstere,
aus  Holz=  und  Blechblaseinstrumenten  und

Schlaginstrumenten  zusammengesetzt,  bildet

  die  Musikchöre  der  Infanterie,  letztere
die  der  Kavallerie,  Feldartillerie  und  auch
meist  der  übrigen  Truppen.
Militärpaß.  Jeder  Soldat  erhält  bei
seiner  Entlassung  aus  dem  aktiven  Dienst
einen  M.  als  Ausweis  über  sein  Wehrpflichtsverhältnis,
  dessen  Deckel  die  Farbe
des  überweisungsnationales  trägt.

Militärküster  —  Militärschießschule.

Nilitärpersonen,  die  der  Armee  und
Marine  angehörenden  Personen.  Sie
sind  entweder  Personendes  Soldatenstands
  oder  Militärbeamte  (s.  d.).
Zu  den  erstern  gehören  die  Offiziere,
Unteroffiziere,  Gemeinen  und  die  Militärärzte
  sowohl  des  aktiven  Heers  (s.  Aktiv)
wie  des  Beurlaubtenstands  (s.  d.).

Militärreitinstitut  wurde  nach  den
Befreiungskriegen  als  Lehreskadron  in
Berlin  errichtet,  nach  deren  Auflösun
1849  als  Mh  chn
Schwedt  a.  O.  und  von  hier  1867  na
Hannover  verlegt.  Es  besteht  nach  der
Organisation  vom  17.  Mai  1872  aus  zwei
unabhängigen  Abteilungen,  der  Offizierreitschule
  und  der  Kavallerieunteroffizierschule.
  Zu  ersterer  kommandiert
  jedes  Kavallerie=  und  Feldartillerieregiment
  alle  zwei  Jahre  1  Offizier,

u  letzterer  jedes  Kavallerieregiment  und
lede  Feldartilleriebrigade  1  Gefreiten  oder
ünteraftzier  von  denen  20,  von  den  Offiieren

  24  zwei  Jahre,  alle  übrigen  ein
Hör  auf  der  Anstalt  bleiben.

Militärroßarztschule  zu  Berlin
dient  zur  Ausbildung  der  Roßärzte  für  die
Armee.  Junge  Leute,  welche  sich  dem  roßärztlichen
  Beruf  widmen  wollen,  müssen
die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwillien

  Dienst  besitzen,  im  Huffbeschlag  erahren

  sein,  bei  der  Kavallerie,  Artillerie
oder  dem  Train  als  Dreijährig-Freiwillige
im  Dienste  stehen  und  von  diesen  Truppen
zum  Besuchder  M.  angemeldet  werden.  Beie

Aufnahme  in  letztere  müssen  sie  ein  Jahr
dienen  und  dürfen  nicht  über  24  Jahre
alt  sein.  Sie  machen  #unächst  einen  Kursus
  auf  der  Lehrschmiede  (s.  d.)  durch  und
treten  dann  als  Eleven  in  die  M.,  womit
  sie  aus  dem  Etat  ihres  Truppenteils
ausscheiden.  Sie  erhalten  unentgeltlichen
Unterricht,  Bekleidung,  Wohnung,  Bücher
und  monatlich  24  Mark  Löhnung.  Kurfus
drei  Jahre.  Die  Eleven  müssen  8  verpflichten,
  für  jeden  derselben  zwei  Jahre

u  dienen,  und  müssen  die  Prüfung  zum

ierarzt  erster  Klasse  bestehen.  Die  M.  ist
dem  Inspekteur  des  Militärveterinärwesens
  unterstellt.

Militärschießschule  zu  Spandau,
1861  errichtet,  hat  den  Zweck,  die  einge-