Militärseelsorge-Bezirke  —  Militärveterinärwesen.

führten  Handfeuerwaffen  nebst  ihrer  Munition
  zu  vervollkommnen,  neue  Waffenkonstruktionen
  sowie  die  bei  andern  Armeen
zur  Einführung  gelangenden  zu  prüfen
und  Schießlehrer  für  die  Armee  auszubilden.
  Sie  steht  unter  Leitung  eines  Stabsoffiziers
  und  ist  der  Inspektion  der  Infanterieschulen
  unterstellt.  Der  Sommerlehrkursus
  dauert  vom  1.  April  bis  30.  Sept.,
die  Kommandos  zu  demselben  bestimmt
das  Kriegsministerium,  ebenso  den  für
den  Winter  zurückbleibenden  Stamm.  Am
10.  Mai  1879  hat  die  M.  eine  andre  Orhanisation
  erhalten,  nach  welcher  sie  in  eine
ehrabteilung  mit  13  Direktionsoffizieren,
  1  Adjutanten  und  5  Hülfslehrern
und  eine  Versuchsabteilung  mit  9  Offizieren
  zerfällt.  Der  Direktor  der  M.  ist  Präses
  der  Gewehrprüfungskommission  (s.  d.).
Militärseelsortze-Bezirke,  die  Amtsbezirke
  der  Milichelichen  in  Osterreich=Ungarn
  (s.  d.,  S.  272).
Militärstrafanftalten.  Der  &amp;  15  des
Militärstrafzeseeuche  für  das  Deutsche
Reich  vom  20.Juni  1872  bestimmt:-  Hat
eine  Person  des  Soldatenstands  vor  oder
nach  ihrem  Eintritt  in  den  Dienst  eine
Freiheitsstrafe  verwirkt,  so  wird  diese  von
der  Militärbehörde  vollstreckt.  Ist  Zuchthaus
  verwirkt,  oder  wird  das  militärische
Dienstverhältnis  aus  einem  andern  Grund
aufgelöst,  so  geht  die  Vollstreckung  der
Strafe  auf  die  bürgerlichen  Behörden
über.=  Nach  Maßgabe  der  erkannten  Freiheitsstrafen
  bestehen  folgende  M.:  1)  in
einzelnen  Festungen  Festungsstuben-Gefangenanstalten
  zur  Vollstreckung
der  Festungshaft  (s.  d.);  2)  in  einzelnen
Festungen  oder  offenen  Orten  Festungswefängnisse
  zur  Verbüßung  der  Geängnisstrafen
  von  mehr  alssechswöchentlicher
  Dauer  (s.  Gefängnis);  sie  stehen
unter  Leitung  des  Vorstands  des  Festungsgefängnisses
  sowie  unter  Ansfsicht  des
Gouverneurs  oder  Kommandauten,  bezw.
des  Garnisonältesten;  3)  in  allen  Garnisonorten
  Garnisongefängnisse  (Arresthäuser)
  zur  Verbüßung  von  Freiheitsstrafen
  bis  zur  Dauer  von  sechs  Wochen.
  Die  sämtlichen  M.  stehen  in  höherer
I#sas  unter  der  Inspektion  der  militärischen
  Strafanstalten.  Gesetzliche  Bestim-253



mungen  hierüber  enthält  das  Strafvollstreckungerehkemem
  vom  2.  Juli  1873.
Nilitärstrafgesetzbuch  für  das
Deutsche  Reich  vom  20.  Juni  1872
enthält  nur  Cerzehen  und  Verbrechen  und
die  darauf  zu  erkennenden  Strafen,  deren
Vollstreckung  den  Militärbehörden  obliegt,
während  die  semeinen  Vergehen  und  Verbrechen
  der  Militärpersonen  nach  dem  bürgerlichen
  Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche
  Reich  zu  bestrafen  sind.
Militärtelegraphie,  s.  Feldtelegraphie.


Militärverdienstkreuz,  s.  Militärebrenzeichen.

Militärbeterinärwesen.  Nachden  Bestimmungen
  über  das  M.  vom  15.
Jan.  1874  umfaßt  dasselbe  den  gesamten
roßärztlichen  Dienst  im  Heer,  die  Ausbildung
  der  Roßärzte,  die  Lehrschmieden
¾.  d.)  und  den  Hufbeschlag.  An  seiner
pitze  steht  die  Inspektion  des  Militärveterinärwesens,
  welche  dem  Kriegsministerium
  direkt  unterstellt  ist.  Der  Inspekteur
  ist  Vorgesetzter  des  gesamten
roßärztlichen  Personals  und  Leiter  der
Militärroßarztschule  (s.  d.).  Das  roßärztliche
  Personal  besteht  aus  Korps-,
Oberroßärzten,  Roßärzten  und  Unterroßärzten.
  Korps=  und  Oberroßärzte
  sind  obere  Militärbeamite  ohne  bestimmten
  Militärrang.  Die  Roßärzte  und
Unterroßärzte,  erstere  zu  den  Wachtmeistern,
  letztere  zu  den  Vicewachtmeistern
ählend,  sind  Personen  des  Soldatenands
  und  rangieren  hinter  den  jüngsten
Personen  dieser  Chargen.  Sie  ergänzen
sich  aus  den  Zöglingen  der  Militärroßarztschule,
  welche  nach  bestandener  Prüfung
den  Truppen  als  Unterroßärzte  überwiesen
werden.  Je  nachdem  diese  die  tierärztliche
Prüfung  mit  dem  Prädikat  vorzüglich
gut,  sehr  gut  oder  gut  bestanden  haben,
öunen  sie  nach  ein-,  zwei-,  beziehentlich
  dreijähriger  Gübeliefer  Dienstzeit  bei
der  Inspektion  des  Militärveterinärwesens
ur  Beförderung  zum  Roßarzt  in  Vor-Mia;
  gebracht  werden.  Haben  sie  die  Kreistierarztprüfung
  bestanden,  so  können  sie
bei  guter  Führung  ohne  Rücksicht  auf  die
Dienstzeit  besördert  werden.  Der  Beförderung
  zum  Oberroßarzt  muß  ein  sechs-