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monatlicher  Lehrkurfus  auf  der  Militärroßarztschule
  und  Prüfung  vorangehen.
Korps=  und  Oberroßärzte  werden  durch
den  Kriegsminister,  Roßärzte  und  Unterroßärzte
  durch  das  Allgemeine  Kriegsdepartement
  ernannt.  Die  Korpsroßärzte
stehen  als  technischer  Beirat  zur  Verfiung
  der  Generalkommandos,  müssen  sich
über  das  Beterinärwesen  außerhalb  der
Truppe  unterrichtet  erhalten  und  haben
zu  diesem  Zweck  mit  den  Departementsund
  Kreistierärzten  direkt  zu  verkehren.
Die  Oberroßärzte  stehen  behufs  Beaufsichtigung
  der  Roßärzte  und  Unterroßärzte
  und  für  besondre  Aufträge  zur  Verfügung
  des  Regimentskommandeurs,  versehen
  dabei  aber  den  roßärztlichen  Dienst
beil  einer  Eskadron  oder  Feldartillerieabteilung
  wie  die  Roßärzte  und  Unterroßärzte.
  Dasroßärztliche  Personal  in  Bayern
telcht  aus  Oberstabsveterinären,  Korpsstabsveterinären,
  Stabsveterinären  und
Veterinären  erster  und  zweiter  Klasse.
Nilitärwaisenhaus  zu  Potsdam  u.
Schloß  Pres-  ch.  Aufnahme  sinden  gesumde
  elternlose  oder  vaterlose  Söhne  und
Töchter  verstorbener  Militärs  im  Alter
von  6—12  Jahren.  Die  Knaben  evangelischer
  wie  katholischer  Konfession  finden
in  Potsdam,  die  Mädchen  evangelischer
Konfession  im  Militärmädchenwaisenhaus
zu  Schloß  Pretzssch  (Kreis  Wittenberg)
Aufnahme,  die  katholischen  werden  in  Erziehungsanstalten
  oder  Bürgerfamilien
untergebracht.  Aufnahme  in  Potsdam  zu
Ostern  und  Michaelis,  in  Pretzsch  nur
zu  Ostern.  Für  die  Waisen,  die  nicht  in
die  Anstalt  ausgenommen  werden  können,
werden  Pflegegelder  bis  zum  vollendeten
44.  Lebensjahr  gezahlt.  Anträge  zur  Aufnahme
  in  die  Anstalt  oder  Bewilligung
eines  Pflegegelds  sind  an  das  Direktorium
  des  Potsdamschen  Militärwaisenhausfes
  zu  Berlin,  zu  richten,
  für  Waisen  der  im  aktiven  Dienst
verstorbenen  Militärpersonen  durch  die
betreffenden  Truppenteile  oder  die  Intendantur,
  für  die  bereits  ausgeschiedenen
durch  die  Magistrate  oder  Landratsämter.
Beizufügen  sind:  die  Militärpapiere  des
Vaters,  der  Totenschein  des  Vaters,  beziehentlich
  auch  der  Mutter,  der  Ge-Militärwaisenhaus

  —  Minen.

burtsschein,  ein  amtliches  Dürftigkeitsattest
  bei  dem  Gesuch  um  Pflegegelder  sowie
  ein  amtlicher  Ausweis,  daß  für  da

Kind  noch  kein  fortlaufendes  Erziehungsgeld
  aus  Staatemitteln  gezahlt  wird,  auch
nicht  in  Aussicht  steht.  Die  Zöglinge  er-#halten

  einen  völlig  ausreichenden  Elementarunterricht

  und  werden  entweder  nach
der  Konfirmation  entlassen,  oder  in  die
Militärschule  ausgenommen  und  treten
  dann  von  dieser  direkt  in  die  Armee.
Die  Anstalt  hat  etwa  750  männliche  (80
Militärschüler)  und  230  weibliche  Zöglinge
  und  zahlt  für  etwa  2500  Kinder
Fezegelder.  —  Das  M.  wurde  1.  Nov.
1724  von  Friedrich  Wilhelm  I.  errichtet,
die  Mädchen  kamen  1829  nach  Pretzsch.

Militärwitwenkasse.  Sämtliche  Offiziere,
  Arzte,  Militär=  und  Eivilbeamte
der  Armee  und  Marine,  sobald  letztere  ein
Jahreseinkommen  von  über  750  Mark
haben,  sind  verpflichtet,  der  M.  bei  ihrer
Verheiratung  beizutreten.  Für  die  verschiedenen
  Chargen  sind  Minimalpensionssätze,
  die  von  150—  1500  Mk.  (Leutnant
  600,  Hauptmann  900,  Stabsoffiziere
  1200,  Generale  1500  Mk.)  reichen,
vorgeschrieben.  Die  M.  wurde  3.  März
1772  von  Friedrich  Wilhelm  II.  ins  Leben
  gerufen.

Mindergütig,  s.  Metallstärke.

Minen  sind  Ladungen  von  Pulver,
Dynamit  oder  Schießbaumwolle,  welche
in  der  Erde,  in  Mauerwerk  oder  unter
Wasser  2c.  angebracht  werden,  um  durch
ihre  Explosion  hier  gewisse  Zerstörungen
anzurichten.  Die  Menge  des  Sprengstoffs
heißt  die  Ladung  der  Mine,  der  Raum,  in
dem  sie  liegt,  die  Minenkammer  und
die  geladene  Kammer  der  Minenofen.
Zur  Minenkammer  gelangt  man  in  der
Erde  entweder  durch  einen  senkrecht  abgeteuften
  Minenbrunnen  oder  durch
schräg  von  der  Erdoberfläche  ausgehende
Minengänge,  Gallerien,  Stollen
oder  Schleppschächte.  Die  Herstellung
der  Minenbrunnen  und  Minengänge  wird
Minen  baugenannt.  In  Stein,  Mauerwerk,
  Holz,  zuweilen  auch  in  Erde  genügt
  es  häufig,  mittelst  Bohrer  ein  Bohrloch
  herzustellen  und  zu  laden;  solche  M.
werden  dann  Bohrminengenannt.  Das