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Beginn  eines  Feldzugs  vom  Kriegsherrn
besohlene  Zusammenstellung  und  Einteilung
  sämtlicher  Truppenteile  des  Heers.
Die  Gliederung  regelt  zugleich  die  Stufenleiter
  der  Bheplgertellunn  wie  die  Zugehörigkeit
  der  einzelnen  Truppenteile  in
administrativer  Siehung.  Die  O.  behält
  für  die  Dauer  des  Feldzugs  bindende
Kraft  und  kann  nur  durch  den  Kriegsberrn

  selbst  abheändert  werden.  —  Der
Name  O.  (Schlachtordnunge)  bezeichnete
im  17.  und  18.  Jahrh.  die  kunstgerechte
Aufstellung  der  einzelnen  Truppenteile  zur
Schlacht.  Sie  wurdemit  einer  pedantischen
Sorgsamkeit  innegehalten  und  lähmte  jedes
  selbständige  Handeln  der  Unterführer,
weil  die  Armee  als  ein  starres,  nicht  zu
gliederndes  Ganze  galt.

Orgelgeschütze  (Totenorgeln,  Geschreigeschütze)
  waren  mittelalterliche
Schießmaschinen,  bei  denen  eine  Anzahl
Läufe  (nicht  selten  für  Limterladung)  auf
einem  fahrbaren  oder  tragbaren  Gestell
vereinigt  lagen,  so  daß  entweder  allegleichzeitig
  oder  in  mehreren  Abteilungen  mittelst
  einheitlicher  Zündung  abgefeuert  werden
  kommten  ;  se  kälden  Wn  E

er  heutigen  Kartätschgeschütze  (s.  d.).
Schon  im  14.  Jahrh.  wurden  dergleichen
O.  gefertigt,  so  1387  zu  Verona,  die  aus
144  Läufen  in  drei  Reihen  zu  je  48  Stück
übereinander  bestanden.  Je  12  Läufe,  die
ein  Fach  bildeten,  wurden  zugleich  abgeseuert.
  Im  Wiener  Zeughaus  wird  ein
öhnlich  eingerichtetes  Orgelgeschütz  mit  50
Hinterladungsläufen  vom  Jahr  1678  aufbewahrt.
  Im  Berliner  Artilleriemuseum
befindet  sich  ein  Orgelgeschütz,  bei  dem
sieben  Läufe  zu  einem  cylindrischen  Bündel
vereinigt  sind,  das  Umfang  und  Aussehen
eines  Kanonentohte  hat.  Die  Zündlöcher
führen  in  der  Richtung  der  Rohrhalbmesser
  von  den  Läufen  nach  der  Mantelfläche
  des  Bodenstücks  und  werden  durch
Drehung  des  Rohrs  mittelst  einer  Kurbel
vor  ein  seitlich  an  gebrachtes  Steinschloß
Jeiührt,  das  nach  und  nach  die  Läufe  abeuert.
  Mit  dem  Sezinn  des  18.  Jahrh.
kamen  die  O.  allmählich  außer  Gebrauch,
weil  sie  dem  damaligen  Entwickelungsstadium
  der  Artillerie  nicht  mehr  entsprachen.
  Ihren  alleinigen  Zweck,  eine

Orgelgeschütze  —  Osterreich=  Ungarn  (Heeresorganisation).

göber-  Anzahl  kleiner  Geschosse  auf  nahe
ntfernungen  zu  schießen,  erfüllte  der
Kartätschschuß  der  Kanonen  und  Haubitzen
einsochr  und  besser.

rilamme  (Ipr.  lamm),  ursprünglich
die  Fahne  des  Klosters  St.  Denis  bei
Paris,  welche  später  den  Königen  von
Frankreich  in  der  Schlacht  vorangetragen
wurde.  Sie  war  rot,  später  mit  goldnen
Flammen  bestickt  und  mit  grünen  Quasten
versehen.  Gegen  Ende  des  15.  Jahrh.
verschwindet  sie.

Orillon  (spr.  oriljong),  Bollwerksohr,
in  den  ältern  Bastionärbefestigungen  vorkommende
  Verlängerung  der  Bastionsfacen
  über  die  Flanken  hinaus,  welche,
abgerundet,  die  Flanken  gegen  Rikoschettfeuer
  decken  sollte.

Orlogschiff,  s.  v.  w.  Kriegsschiff.

Osterreich-Ungarn.  Heerwesen.
Seit  1868  ist  die  allgemeine  Wehrpflicht
eingeführt,  die  mit  dem  20.  Lebensjahr  beginnt
  und  12  Jahre  dauert,  davon  3  Jahre
aktiv,  7  in  der  Reserve,  2  in  der  Landwehr.
Diebei  ihrer  Aushebung  (#Assentierung-)
direkt  zur  Landwehr  Eingeteilten  bleiben
12  Jahre  landwehrpflichtig.  Die  Armee
gliedert  sich:  a)  in  das  stehende  Heer  und
die  Kriegsmarine,  b)  die  Ersatzreserve,  c)
die  Landwehr,  d)  den  Landsturm.  Die  Landwehr
  besteht  aus  der  k.  k.  Landwehr,  der
Landesverteidigung  in  Tirol  und  Vorarlberg,
  der  Königlich  ungarischen  Landwehr.
Der  Landsturm  ist  als  zugehöriger  Teil  der
Wehrkraft  unter  völkerrechtlichen  Schutz
gestellt,  doch  besießen  Gesetze  für  ihn  nur
in  Ungarn,  Tirol  und  Vorarlberg.  Die
Kriegsstärke  ist  bis  1889  auf  800,000
Mann,  das  jährliche  Rekrutierungskontingent
  auf  95,474  Mann  festgestellt.

Die  Monarchie  ist  in  84  selbständige
Ersngun  Sbezirke  eingeteilt.  Die  oberste
Militärbehörde  ist  das  Reichskriegsministerium.
  Hülfsorgane  desselben
sind:  der  Chef  des  Generalstabs,  der  Generalartillerie-,
  der  Generalgenie-,  der
Generalkavallerie-,  der  Generaltrain-,  der
Remontierungsinspektor,  der  Sanitätstruppenkommandant,
  der  Chef  des  militärärztlichen
  Offizierkorps,  das  technische
und  administrative  Militärkomitee,  das
apostolische  Feldvikariat,  das  Militär-