Rasen  —  Redan.

unimmt.  Rasante  wird  auch  die  Verängerung
  der  Brustwehrkrone  von  Festungswerken
  genannt,  unterhalb  deren
der  tote  Winkel  liegt,  der  gegen  direktes
Feuer  geschützt  ist  und  in  der  Regel  durch
Flankenfeuer  bestrichen  wird.

Nasen,  zum  Bekleiden  von  Erdböschungen
  dienend,  wird  als  Kopf=  oder  Deckrasen
  verwendet.  Beim  Kopfrasensind
die  Rasenstücke  30  cm  lang,  15  em  breit
und  10  em  dick;  sie  werden  mit  der  langen
Seite  gegen  die  Böschung  und  mit  der
Grasnarbe  übereinander  aufgeschichtet,  so
daß  die  obere  Lage  die  Fugen  der  untern
überdeckt  (-rim  Verband=  liegt).  Die  Deckrasen
  stücke  sind  quadratisch  von  30  cm
Seitenlänge  und  werden  mit  der  Grasnarbe
  nach  außen  glatt  gegen  die  Böschung
gelegt  und  mit  zwei  bis  vier  Rasennägeln
  (etwa  fingerdicke  Holzpflöcke)  festenagelt.

  Letztere  Bekleidung  ist  nur  bei
lachen  Böschungen  anwendbar  jssiegewinnt
erst  nach  längerer  Zeit  durch  Anwachsen
Feligrei.  Bei  steilern  Böschungen,  deren

ekleidung  gKößern  Widerstand  leisten  soll,
muß  daher  Kopfrasen  genommen  werden.
  Zum  Raseustechen  bedient  man
sich  eines  Rasenmessers  oder  Rasenpflugs
  für  die  senkrechten  Schnitte  und
eines  Rasenhebers  zum  Lostrennen
der  Stücke  vom  Boden;  beide  werden
mittelst  eines  Stricks  gezogen  und  von
einem  andern  Mann  am  Stiel  geführt.

Nafieren  heißt  das  Schleifen  (Einebnen)von
  Festungswerken,  von  Häusern  oder
Bauwerken  innerhalb  des  ersten  Rayons
von  Festungen  sowie  das  Abholzen  des
Glacis  bei  der  Armierung  von  Festungen,
um  die  Schußlinien  für  die  auf  den  Wällen
  stehenden  Geschütze  frei  zu  legen.

ation,  s.  Portion  und  Naturalverpflegung.


Naupenhekm,  s.  Kopfbedeckung.

Navelin,  das  wichtigste  Außenwerk
bastionierter  Befestigungen  in  Form  einer
Flesche  oder  Lünette.  Es  liegt  vor  der  Kurtine
  und  dient  namentlich  zur  Bestreichung
des  unbestrichenen  Raums  vor  den  Bastionsspitzen.
  Das  R.  kommt  in  fet  allen
5  etigunpssystemen.  vor;  vgl.  Fetung.

abin  Upr.  wäng),  Hohlweg,  Schlucht,
auch  Einsenkung.

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Kayon  (spr.  rälöng),  Bezirk.  Festungsrayon
  ist  das  im  wirksamen  Schußbereich
liegende  Vorterrain  vor  Festungen,  innerhalb
  dessen  die  Benutzung  des  Grundeigentums
  dauernden  Beschränkungen
unterliegt.  Geregelt  sind  dieselben  durch
das  Reichsrayongesetz  vom  21.  Dez.
1871.  Dasselbe  unterscheidet  drei  Rayons.
Dererste  R.  reicht  vom  gedeckten  Weg  bis
600  m  weit,  innerhalb  desselben  dürfen
andre  Baulichkeiten  als  von  Holz  nicht
aufgeführt  werden.  Der  zweite  R.  geht
um  375  m  weiter  hinaus  als  der  erste.
Die  Grenze  des  dritten  liegt  1275  m  von
der  des  zweiten  entfernt.  Innerhalb  der
beiden  ersten  Rayons  dürfen  Terrainveränderimgen,
  Neuanlage  oder  Veränderung
  von  Dämmen,  Chausseen,  Wegen,
Eisenbahnen,  Errichtung  oder  Veränderung
  von  Türmen  2c.  ohne  Genehmigung
  der  Kommandautur  nicht  vorgenommen
  werden.  Im  dritten  R.  dürfen  massive
  Baulichkeiten  aufgeführt,  Terrainveränderungen
  vorgenommen,  doch  muß
die  Genehmigung  der  Kommandantur
vorher  eingeholt  werden.  Die  in  jedem
R.  zulässigen  oder  verbotenen  Baulichkeiten
  sind  durch  das  Rayongesetz  speciell
festgesetzt;  in  ihm  ist  auch  der  Weg  vorgeschrieben,
  welcher  bei  Einreichung  von
Baugesuchen  seitens  der  Grundeigentümer
einzuschlagen  ist.  Das  Gesetz  bestimmt
auch  die  Entschädigungen,  die  seitens  des
Staats  für  Entwertung  von  Grundeigentum
  da  zu  zahlen  sind,  wo  bei  Neuanlagen
  von  Festungswerken  die  Nayongesetze
  in  Kraft  treten.  Zunächst  entscheidet
die  Kommandantur  nach  Anhörung  der
ihr  unterstellten  Ingenieurbehörde  über
Ranonbauten;  sollen  letztere  in  größerm
Maßstab  ausgeführt  werden,  oder  bedarf
es  einer  Auslegung  des  Rayongesetzes,  so
hat  die  Reichsrayonkommission  zu
entscheiden,  zu  welcher  Mitglieder  aller  der
Staaten  gehören,  in  deren  Gebiet  Festungen
  liegen.

Redan  (spr.  dang),  eine  Brustwehr,  welche
in  Form  eines  ausspringenden  Winkels
vor  eine  gerade  Linie  vorspringt,  um  diese
zu  flankieren.  Der  R.  wurde  in  dieser
Weise  namentlich  von  Vauban  angewendet,
  ist  aber  jetzt  nicht  mehr  gebräuchlich.